In der „"Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr
2021“
steht:
Regelaltersrente
Rentenbeginn am 01.08.2021
Es wurde eine vorhergehende Rente bezogen vom 01.05.2007
bis zum 30.09.2008,
(einzutragen in die Anlage R. Zellen 7 und 8.)
Es wurde eine vorhergehende Rente bezogen vom 01.05.2012
bis zum 31.07.2021.
(einzutragen in die Anlage R, Zeilen 7 und 8.)
In der Eingabemaske der SteuerSparErklärung 2022
und im Formular Einkommensteuererklärung „Anlage R“, Seite 1 gibt es
– für EINE
Rente !!! –
in Zeile 7 und 8 die Eingabefelder Nr. 105 und 106 für
„Vorhergehende
Rente Beginn bzw. Ende“
nur ein Mal.
Frage1:
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Welches Datum muss ich bei „Beginn der vorherigen
Rente“ eintragen?
Frage2:
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Welches Datum muss ich bei „Ende der vorherigen Rente“
eintragen?
Im Voraus vielen Dank für die richtige Antwort und
Begründung.