• Ich bin Selbstständig und habe eine Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz erhalten.
    Wo kann ich im Programm 2021 - Teil Steuererklärung 2020 diese steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einnahme eintragen.

    Ich danke im Voraus

  • [USER="2429"]Adi[/USER]

    Richtig. Die Corona-Hilfe erhöht die Einnahme des Betriebes und damit dann regelgerecht die entsprechenden voll zu versteuernden Einkünfte. Sie ist lediglich nicht umsatzsteuerpflichtig.

    Staufer

  • Hallo Staufer, schon richtig. Er schreibt aber, dass die Überweisungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Habe auch Stellen gefunden, die das bestätigen.

    Die Gewinnermittlung berechnet keinen Progressionsvorbehalt.. Ich meine jetzt nur, wenn die Gelder für seinen Lebensunterhalt bestimmt sind, sind sie eventuell im privaten Bereich bei Lohnersatzleistungen einzutragen. Ich weiß es leider nicht.
    Tschüss

  • [USER="2429"]Adi[/USER]

    Ich habe mich am Eingangssatz, „Ich bin selbstständig“, orientiert und den Rest mit dem Progressionsvorbehalt als abwegig eingestuft. Er muss ja auch noch die Anlage „Corona-Hilfen“ ausfüllen.

    Staufer

  • Vielen Dank für die rege Beteiligung an meinem Problem.

    leider passt das alles nicht, denn es handelt sich um "Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz" die nicht versteuert werden, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

    Also keine Coronahilfen im eigentlichen Sinne.

    Diese Einnahme erhöht lediglich den Steuersatz, wird selbst aber nicht besteuert.

    Vielleicht habt Ihr jetzt eine Idee

    P.S. Vielleicht aber sollte ich tasächlich einmal bei Lohnersatzleistungen schauen.

  • Könnten Sie uns einmal ihre Quelle nennen, woraus Sie entnehmen, dass ihre Entschädigung (und vor allem wichtig, was für eine Entschädigung/Hilfe Sie erhalten haben!) eine dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einnahme sei? Denn so abwegig ist die Einstufung von Staufer nämlich nicht, dass Ihre Einnahme nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen könne. Nur die Quelle aus der Sie das ableiten, sollte sich zunächst noch einmal genauer angeschaut werden. Ich hab da so einen Verdacht.

  • Zitat

    Vielleicht aber sollte ich tasächlich einmal bei Lohnersatzleistungen schauen.


    Dort bist du im richtigen Dialog. Diese Verdienstausfallentschädigung muss an die Zeile 43 des Hauptvordrucks ausgegeben werden.

    Die Bezeichnung Lohnersatzleistungen in der SSE ist leider irreführend, die korrekte Bezeichnung wäre Einkommensersatzleistungen.

    Da die ja nicht nur bei Arbeitnehmern vorkommen, ist auch die Erfassung unter Nichtselbstständige Einnahmen verwirrend.

  • Was sagt bei dieser Diskussion die Aussage, "Ich bin selbstständig"? (#1)

    Wenn dies jemand als unzweifelhaft schreibt und dann am Rest sich nicht sicher ist, gehe ich davon aus, dass sich die ganze Angelegenheit in der Gewinnermittlung abspielt.

    Staufer

  • Zitat

    Was sagt bei dieser Diskussion die Aussage, "Ich bin selbstständig"? (#1)


    Der Sachverhalt wurde im Beitrag #1 korrekt und vollständig angegeben:

    Zitat

    Ich bin Selbstständig und habe eine Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz erhalten.

    Das ist nun mal keine Corona-Hilfe, sondern eine steuerfreie Einkommensersatzleistung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

  • Da gebe ich Ihnen allerdings Recht. Das die Angaben zu den „Einkommensersatzleistungen“ nur über den Bereich der -Nichtselbständigen Einnahmen- angesteuert werden können und selbst dort kein Ansatz zu finden wäre, der diesen Umstand noch hätte weiter auflösen können, sind leider irreführend. Andere Hersteller gehen tatsächlich einen anderen und damit allgemeineren Weg. Etwa „Weitere Einkünfte und Bezüge“. Die SSE klärt zumindest insoweit auf, dass in deren Kompass unter den Steuertipps der Progressionsvorbehalt dann auch für „Nichtarbeitnehmer“ noch einmal erläutert wird und damit die vorgenannte Berufsgruppe mit einbezogen werden kann. Aber da muss der angesprochene Anwender erst einmal hinfinden. Bei empfohlener Themenauswahl/Einschränkung würde sogar der Ansatz den Eingabebereich über das Hauptformular zu finden, versagen.

    Ihre Aufklärung zu diesem Umstand war sehr hilfreich. Zunächst wollte ich mir noch sicher sein, dass nicht wirklich eine andere Einkommensleistung diskutiert werden müsste, habe mich aber tatsächlich auch darin ermüdet, doch noch auf einem anderen Weg, wie es ja auch in anderen Steuererklärungsprogrammen vorgehalten wird, die „Zeile 43“ des Hauptvordruckes anzusteuern.

    Das ist zwar noch nicht so ein Mangel, dass Angaben in diesem Feld nun gar nicht mehr anzusteuern wären, wie ein anderer diskutierter Fall aber dennoch eine Schwäche in der Benutzerführung und damit zu Fehlangaben in der Steuererklärung verleitet. Und sollte daher zu gegebener Zeit korrigiert werden.

  • Hallo

    Die Einnahme ist bei den Lohnersatzleistungen in der Einkommensteuererklärung zu erfassen als Verdienstausfallentschädigung.

    Bei aktiviertem Themenfilter mit Abwahl des Bereichs -Nichtselbständige Einnahmen-, was bei einem „Selbständigen“ ja nicht so selten auftritt, wird der besagte diskutierte Begriff „Verdienstausfallentschädigung“ im Eingabefenster aber nicht gefunden. Lediglich im Reiter -Hilfen- wird noch der Hinweis „Lohnersatzleistungen Progressionsvorbehalt“ als Titel des Steuerkompasses gegeben. Allerdings werden bei vielen Installationen die direkten Verweise zum entsprechenden Kapital schon lange nicht mehr angezeigt. Der Steuerkompass erscheint nur mit dem Startmenü. Die Suchbegriffe müssen im Kompass erneut dort aufgesucht werden. Selbst dann, wenn sich diese Bezugsleistung unter dem Titel „Arbeitslohn und andere Einnahmen“ erschließen ließe, dass „Verdienstausfallentschädigungen“ eben auch für andere Einnahmen gelten könnten, wird aber das heuristische Vorgehen des Users die Entscheidung nicht treffen, jenen Begriff auszuwählen, da dieser sich wiederum nur im Kapitel bei den -Lohn- und Entgeltersatzleistungen für Arbeitnehmer- verbirgt. Warum sollte ein Selbständiger dann dort noch suchen. Und selbst bei nicht aktiviertem Themenfilter, entscheidet sich auch nicht gleich jeder Selbständige in diesem Eingabefenster herumzustöbern. Auch würde der Begriff „Verdienstausfall“ nur bei einem beschränkten Nutzerkreis Beachtung finden. Manchmal kann die Eingabehilfe der geeignete Fundus sein, komplizierte Dialogsteuerungen noch zu bewältigen. Tatsächlich sind dies Angaben im Hauptvordruck zu machen. Doch die war, wie so oft schon, nicht sehr auskunftsfreudig. So bleibt in so manchen hoffnungslosen Suchorgien, nur die Empfehlung, den Themenfilter nicht zu aktivieren und die Formulare mit dem Mauszeiger abzusuchen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo

    Die Suche soll noch mal erweitert werden und dann auch ausgeblendete Themen finden. Wir waren auch schon auf der Suche nach einer besseren Position im Baum für das Eingabefenster. Geändert haben wir aber schon einmal den Dialogtitel.

    Hier gibt es noch Optimierungspotenzial.

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