Ich habe ein grundsätzlichen Zuordnungsproblem für die angefallenen Kosten einer Einbauküche für eine Mietswohnung.
Angenommen ein Vermieter beauftragt einen Küchenbauer mit dem Einbau einer Küche in eine erstmalig zu vermietende Wohnung. Die Zwei-Familienhauses wurde seit dem Neubau vor x Jahren als erweitertes Einfamilienhaus genutzt. Wenn jetzt nach dem Wegzug der Kinder eine Wohnung vermietet werden soll und der Vermieter sich von den Mietern zum Einbau einer Küche breitschlagen läßt, dann frage ich mich ob die Kosten dafür (ca. 15.000 €) Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen sind?