Daten aus VAst-Abruf werden unvollständig angezeigt.

  • Charlie24: Vielen Dank für Deine Hilfe bei Steuerberater CD und vielleicht kannst Du mir auch beim nachfolgenden Problem helfen:

    Ich habe nach dem Tode meiner Ehefrau (04.10.2019) anfang Dez. 2019 noch drei volle Rentenzahlungen erhalten. Diese erfolgten in zwei Raten, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, wobei zuerst zwei Monatsrentenbeträge (Nov. und Dez.) und am folgenden Tag ein einzelner Monatsrentenbetrag (für Jan. 2020) ausgezahlt wurde. Mit der Rentenmitteilung (VAst-Abruf für 2019) wurden nur die Beträge für die Monate Nov. und Dez. übermittelt und demzufolge versteuert. Beim am 30.10.2021 erfolgten VAst-Abruf für 2020 wird zwar mitgeteilt, dass ein Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Wuerttemberg (2020) vorliegt, aber ich finde nirgendwo Daten. Dabei bekam ich neben der Vorschusszahlung (Monatsbetrag für Jan. 2020) auch noch eine minimale Wittwerrente ausgezahlt. Der Grund für das Fehlen der Vorschusszahlung könnte man in der bereits im Dez. 2019 erfolgte Auszahlung vermuten. Aber wo sind die Daten der Wittwerrente und eine im Januar 2020 erfolgte Nachzahlung aus der Neuberechung (Zuschuss zur PKV) der drei als Vorschuss ausgezahlten Monatrenten?

  • Die Zahlungen für die ersten 3 Monate gehören ja bereits zur Hinterbliebenenrente. Die Zahlung für Januar müsste in der von

    der Rentenversicherung für 2020 übermittelten Bescheinigung ebenso enthalten sein, wie die weiteren Zahlungen 2020. Hast du

    dir die Bescheinigungen schon mal direkt in Mein ELSTER angesehen oder nutzt du den VaSt-Service der SSE ?

  • Die Zahlungen für die ersten 3 Monate gehören ja bereits zur Hinterbliebenenrente.

    Du hast recht. Die Zahlung der Kleinstrente (gekürzte Wittwerrente) beginnt tatsächlich erst ab Feb. 2020.

    Die Zahlung für Januar müsste in der von der Rentenversicherung für 2020 übermittelten Bescheinigung ebenso enthalten sein, wie die weiteren Zahlungen 2020.

    Wenn es so wäre, dann müsste von den Nachzahlungsbeträgen, die bei einer im Januar 2020 erfolgten Nachberechnung für die Monate Nov. 2019 bis Jan. 2020 im Januar 2020 errechnet und ausgezahlt wurden, die Monate Nov. und Dez. noch dem Jahr 2019 zugeschlagen werden. Dies, weil der ungekürzte Vorschussbetrag der Monate Nov. 2019 - Jan. 2020 bereits im Dez. 2019 ausbezahlt wurde.

    Hast du dir die Bescheinigungen schon mal direkt in Mein ELSTER angesehen oder nutzt du den VaSt-Service der SSE ?

    Ich nutze den Service der SSE, kann mich aber entsinnen, dass ich mich auch mal bei Elster registriert habe. Kann ich die Beträge unter Elster finden?

  • Zitat

    Kann ich die Beträge unter Elster finden?


    Wenn deine Registrierung noch gültig ist und du dein Passwort sowie deinen Abrufcode kennst bzw. zur Hand hast, kannst du deine

    Bescheinigungen über Bescheinigungen verwalten direkt in Mein ELSTER abrufen: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen

    Da muss nacheinander für die Jahre 2019 und 2020 erfolgen. Die Bescheinigungen kannst du downloaden

  • Da muss nacheinander für die Jahre 2019 und 2020 erfolgen. Die Bescheinigungen kannst du downloaden

    Vielen Dank Du Alleswisser. Habe gerade die Daten für 2020 heruntergeladen. Die im Dez. 2019 erfolgte Zahlung für Jan. 2020 ist abweichend vom Zuflussjahr enthalten. Abweichend davon ist die in 2020 erfolgte Nachzahlung der nachberechneten Krankenversicherungszuschüsse (auch für 2019) im Zuflussjahr 2020 enthalten. Muss wohl so sein, weil die Steuererklärung für 2019 erledigt ist.

  • Nachdem ich meine verstorbene Ehefrau aus den VAst-Abrufen herausgenommen und den für mich verbliebenen Abruf noch einmal angestoßen und neu zugeordnet habe, wurden die abgerufenen Daten korrekt angezeigt.

  • Zitat

    Abweichend davon ist die in 2020 erfolgte Nachzahlung der nachberechneten Krankenversicherungszuschüsse (auch für 2019) im Zuflussjahr 2020 enthalten.


    Bei Vorsorgeaufwendungen, wie auch bei anderen Sonderausgaben gilt strikt das Zuflussprinzip nach § 11 EStG. Mit der Steuererklärung für

    2019 besteht da kein Zusammenhang.

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