Nach dem Tode meiner Frau im Jahr 2019 kann ich ja im Jahr 2020 noch einmal den Splittingtarif nutzen. In meiner Jahresmitteilung für 2020 steht allerdings noch die Steuerklasse III und bei Kinderfreibeträgen steht eine 0. Ich vermute, dass mir die Steuerklasse II zusteht und würde die und das Kind jetzt in der SSE 2021 nachtragen.
Ist meine Denke richtig