Steuerklasse für Wittwer mit kindergeldberechtigtem Kind

  • Nach dem Tode meiner Frau im Jahr 2019 kann ich ja im Jahr 2020 noch einmal den Splittingtarif nutzen. In meiner Jahresmitteilung für 2020 steht allerdings noch die Steuerklasse III und bei Kinderfreibeträgen steht eine 0. Ich vermute, dass mir die Steuerklasse II zusteht und würde die und das Kind jetzt in der SSE 2021 nachtragen.

    Ist meine Denke richtig:rolleyes:

  • Das Kind musst du natürlich angeben, aber die Steuerklasse auf deiner Lohnsteuerbescheinigung übernimmst du so wie sie dort steht.

    Die interessiert für die Einkommensteuer nicht. Aus dem Eintrag verwitwet seit wird erkannt, dass dir für 2019 noch der Splittingtarif zusteht

  • Aus dem Eintrag verwitwet seit wird erkannt, dass dir für 2019 noch der Splittingtarif zusteht

    Die Erklärung für 2019 ist erledigt und für 2020 hast Du natürlich recht. Mich hatte der Prüferhinweis "Überprüfen Sie die Angabe der Steuerklasse" irritiert. Nachdem ich diesen nun geöffnet habe, kann ich einen folgerichtigen Hinweis zum Wittwensplitting erkennen.

    Trotzdem danke ich Dir ffür die geistige Anregung.

  • Zitat

    Die Erklärung für 2019 ist erledigt ...


    Mir ist im Beitrag #2 leider ein Schreibfehler unterlaufen. Es hätte richtig heißen müssen:

    Aus dem Eintrag verwitwet seit wird erkannt, dass dir für 2020 noch der Splittingtarif zusteht

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