Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung

  • Hallo,


    ich habe anfang des Jahres ein Einzelunternehmen neben meinem Studium gegründen, welches ich jedoch nie wirklich aktiv betrieben habe.
    Jedenfalls habe ich keinen Umsatz generiert. Auch habe ich das Gewerbe bereits wieder abgemeldet, da sich keine Zeit dafür finden lässt.
    Nun bekomme ich einige Monate später eine aufgrund von Umzug verspätete Post vom Finanzamt. Es ist der Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung.
    Ich habe mich ehrlich gesagt nie viel mit dem Thema Steuern befasst (was sicherlich ein Fehler war) und dementsprechend auch nicht viel Ahnung. Ebenso habe ich noch nie eine Steuererklärung, Steueranmeldung o.Ä. gemacht.


    Jedenfalls nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie genau sollte ich nun vorgehen? Soll ich Einspruch einlgegen? Oder das Geld erstmal überweisen? Oder die Steueranmeldung (deutlich) verspätet einreichen? Oder alles zusammen? Und wie würde ich dann das Geld wiederbekommen?


    Ich weiß, dass es wahrscheinlich stupide Fragen für viele sein mag, jedoch stehe ich gerade momentan ein wenig auf dem Schlauch und möchte mir das Geld für eine Beratung beim Steuerberater vorerst sparen.
    Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen?
    Ich wäre derjengen Person jedenfalls äußerst dankbar.


    LG




    N

  • Sie haben „keinen Umsatz generiert“, heißt, dass Sie keine Einnahmen hatten? Wenn dem so ist, können Sie Einspruch einlegen und erläutern, dass Sie das Gewerbe nicht aufgenommen haben. Ansonsten müssen Sie eine Gewinnermittlung erstellen.


    Ein Gewerbe ohne rudimentäre Steuerkenntnisse zu starten, ist schon fahrlässig. Wenn das FA Umsatzsteuer will, haben Sie wahrscheinlich nicht als Kleinunternehmer optiert. Aber auch der muss eine Umsatzsteuererklärung abgeben.


    Sie können auch beim betreffenden FA anrufen und Ihre Lage erläutern.

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