Hallo,
für den Kauf einer PV-Anlage mit Speicher bezuschusst mich das Land Bayern mit 1.200 €.
Muss dieser Betrag als (umsatzsteuerfreie) Einnahme verbucht werden (a) oder führt dies zu einer Reduktion der Anschaffungskosten(b)?
Im Fall a) bietet das Programm eine anzugebende Begründung (z.B. "übrige nicht steuerbare Umsätze" oder "Steuerfreie Umsätze ohne (oder auch mit ) Vorsteuerabzug?). Ich tendiere zu a), allerdings beziehen sich die im Internet gefundenen Beispiele auf andere Arten von Umsätzen und nicht auf öffentliche Zuschüsse.
Vielen Dak für Euere Hinweise
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