Wohin mit alten Installationen?

  • Hallo
    wenn ich eine neue Version der Steuersparerklärung bekomme,dann ist das ja eine komplett neue Installation, ist das richtig? Meine Frage ist: kann ich dann ältere Installationen "ungestraft" deinstallieren, ohne damit alle alten Daten zu verlieren?

  • Wenn Sie Ihre gesamten Steuerfälle übernommen haben, könnten Sie theoretisch die SSE für das vergangene Steuerjahr löschen. Ich lasse maximal 5 Jahrgänge drauf, falls ich in meinen Steuerfällen was nachsehen möchte.

  • Jeder SSE-Jahrgang ist eine neue Software und funktioniert nur für die Steuererklärungen des jeweiligen Jahres vor der Herausgabe und die Erfassungen/Prognosen für das laufende Jahr.

    Die Steuerfälle haben jeweils eine Jahresendung mit dem betreffenden Steuerjahr. Die Falldateien werden mit dem Löschen der Software nicht gelöscht. Sie können sie aber im Nachhinein nur mit der dazugehörenden SSE öffnen.

    Mehrjährige Abschreibungen, die u. U. bis zehn Jahre gehen können etc., ziehen Sie automatisch von einem Steuerjahr zum anderen mit, wenn Sie jeweils die folgende SSE verwenden.

    Staufer

  • Bestrafen können Sie sich eigentlich nur selbst! Mehr als ein paar wenige Installationen brauchen Sie nicht unbedingt auf dem Rechner zu belassen. Aber wenn Sie etwas nachsehen und evtl. auch korrigieren wollten, haben Sie natürlich nur Zugriff (Lesen und Schreiben) mit der dazugehörigen Software. Für einen lesenden Zugriff, um nur einfach einmal etwas nach vielen Jahren nachlesen zu können, reicht auch ein vollständiger Ausdruck in einer PDF-Datei. Das empfiehlt sich sowieso immer. Bei einem Datencrash sind die Inhalte aus einer PDF-Datei viel leichtgängiger zu rekonstruieren als in einer hochkomplex verschlüsselten Steuerfalldatei. Speichern Sie ruhig den kompletten Steuerfall mit all seinen Ausdrucken. Es dürfen auch die Formulare dabei sein. Manchmal wäre einer froh gewesen, wenn man nur mal hätte sehen können, was wo in den Formularen gestanden hätte. Dasselbe gilt natürlich auch für den Elsterdruck, den Sie sich ebenfalls sichern sollten.

    Dennoch müssen Sie zwischen Installationsdatei/Software) und Steuerfalldatei unterscheiden. Wenn Sie nach vielen Jahren mit einem neuen Rechner noch einmal mit einer älteren Datei arbeiten wollen, müssten Sie auch geeignete Möglichkeiten vorhalten, um wieder an ihre Installationsdateien zu gelangen, um die Software auf dem neuen Rechner installieren zu können. Die aav hält immer nur für einige Jahre ihre Installationen mit den aktuellen Updates bereit. Das reicht auch in jedem normalen Falle aus. Trotzdem bewahren sich Leid geplagte User gerne auch die aktuellen Download-Dateien auf.

  • Ältere Versionen der SSE finden Sie auch unter Steuertipps.de, und zwar in der letzgültigen Update-Version. Wenn Sie dort ein Konto haben, ist der Freischaltcode registriert und abrufbar.

    Staufer

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