Wie Einkommensteuerbescheid als PDF-Datei ?

  • Ich habe heute mit der SteuerSparErklaerung 2021, Setup 26.40.110 Build-26092 Content:95 CS:73825 Core: 26.1.39.0
    meine Einkommensteuererklareung mit Software-Zertifikat gesendet.
    Eine Transferticket-"Nummer" wird angezeigt.
    Bei "Vorbereitung Ihrer Steuererklaerung 2920" -> "ELSTER-Konfiguration"
    war "Ich moechte online mit dem Finanzamt Daten austauschen (Versand, Steuerbescheid usw.)" angehakt.


    Im "Versandnachweis" steht auf der letzten Seite unter "Hinweis bei Authentifizierung"
    "Mit der Bereitstellung der Bescheiddaten zur elektronischen Abholung durch den Datenübermittler zum erstmaligen Bescheid, der aus dieser Steuererklaerung folgt, bin ich einverstanden."


    Frage 1:
    ======
    Kann ich - mit dieser Angabe in der Einkommensteuererklärung
    bzw. mit dieser Einstellung in der SteuerSparErklaerung 2021
    - auf welchen Weg auch immer -
    den Einkommensteuerbescheid als PDF-Datei "bekommen" bzw. mir "holen"?


    Wenn das geht,
    Frage 2:
    ======
    Wie kann ich mir den Einkommensteuerbescheid als PDF-Datei holen?





    In der SteuerSparerklaerung 2021
    kann man unter "Abgabe, Bescheid, Einspruch und Tipps fuer das naechste Jahr" -> "Bescheidaten abholen und pruefen"
    NUR "Bescheiddaten" abholen.
    Das sind teilweise "nicht auf den ersten Blick erkennbar" zusammengefasste Daten vom Einkommensteuerbescheid.
    Viele wichtige Einzeldaten und alle "Erlaeterungen zur Festsetzung" fehlen.
    Das entspricht vermutlich dem A) Bescheiddaten abholen ueber elsteronline (siehe unten).
    Das ist NICHT der Einkommensteuerbescheid!!!




    Über https://www.elsteronline.de/eportal/
    gibt es links unter Mein ELSTER -> Meine Bescheide ->


    A) Bescheiddaten abholen
    ------------------------------------
    Bescheiddaten werden für mit Mein ELSTER uebermittelte Einkommenssteuererklaerungen zur Verfuegung gestellt
    und ein Vergleich zur abgegebenen Einkommensteuererklaerung.


    B) Steuerbescheide abholen
    --------------------------------------
    Steuerbescheide werden nur zur Verfügung gestellt,
    wenn die digitale Bekanntgabe in der Einkommensteuererkaerung beantragt wurde.


    Da ich bisher weder A) noch B) gemacht habe, weiß ich nicht was man da bekommt und wie das aussieht.

  • Nach meiner Kenntnis kann der Antrag auf digitale Bekanntgabe des eigentlichen Steuerbescheids mit der Software bisher gar nicht


    gestellt werden, man bekommt nur die unverbindlichen Bescheiddaten übermittelt. Der verbindliche Einkommensteuerbescheid kommt wie


    bisher mit der Post.


  • Der erste Blick kann trügen. Jedoch haben sich die Begriffe „Bescheid“ und „Bescheiddaten“ in der gängigen Praxis insoweit erwiesen, dass erstere der per Post zugesandte schriftliche Festsetzungsbescheid und zweitere die Bescheiddaten, die mit dem Elstermodul aus der Steuersparerklärung oder direkt beim Elsterportal abgerufen werden können, seien.


    Gewünscht war einst, dass auch der Papierbescheid einmal von diesem Elsterportal abgerufen werden könnte. In wie weit dies aktuell auf dem Elsterportal direkt möglich ist und welche Bedingungen dazu gefordert sind, habe ich nicht mehr weiterverfolgt. Doch muss man sich schon fragen, warum eine profane PDF-Datei soviel Schwierigkeiten bei der elektronischen Zustellung „Digitale Bekanntgabe“ bereiten soll. Elektronische Daten, die mittels einer Scripting gesteuerten Befehlsschnittstelle übertragen werden, was es schon lange gibt, erfordern keinen geringeren Aufwand einer sichereren Übertragung als eine portable Interchange-Datei, da man diese Daten im Zweifelsfalle auch noch ablesen könnte. Warum dann diesem gleichen Übertragungsweg nicht vertraut werden könne, auch gleich eine PDF-Datei mitzugeben (Digitale Bekanntgabe), wenn doch die auslesbaren Elsterdaten, die zwar Ende zu Ende verschlüsselt übertragen werden, genauso erlaubt sind zu transportieren, können wahrscheinlich nur ausgewiesene Experten beantworten.


    Der beschriebene Hinweis im Versandnachweis zur Authentifizierung trägt auch nicht so richtig zur Aufklärung des Sachverhaltes und dem damit geforderten Einverständnis bei. Erstere soll darauf hindeuten, dass wer zuerst versende, auch den erstmaligen Bescheid erhalte. Das entspricht dem Umstand, dass auch nur mit derselben Steuerfalldatei die Ende zu Ende-Verschlüsselung gesichert bleibe. Der Begriff „Datenübermittler“ deutet aber auf eine dritte Person in einer Dreiecksbeziehung hin, deren Erlaubnis jene Daten zu erhalten, sich diese Person jedoch bereits selbst gegeben hat. Der Hinweis kommt doch viel zu spät. Das wäre nur zutreffend, wenn der noch zu unterschreibende komprimierte Ausdruck der Steuererklärung, auch der steuerpflichtigen Person zur Genehmigung vorgelegt werden müsste oder eine weitere Authentifizierung noch einmal erfolge. Dieser Hinweis hinkt seinem eigenem Anachronismus hinterher. Denn auch mit der Versendung mittels Softwarezertifikat, bleibt die dritte Person Inhaber des Zertifikats und kann die zu schützende steuerpflichtige Person umgehen. Aber auch diese Frage sollte man lieber nicht so vertiefen, sonst wird es ja nie Bewegung in dieser Entwicklung geben.


    Solange sich nichts in dieser Entwicklung bewegt, sehe ich mir in Ruhe die schriftlichen Steuerbescheide an, auch per E-Mail übersandt, und erfasse die Bescheiddaten manuell.

  • Was die zuletzt gegebene Antwort jetzt wirklich aussagen soll, weiß ich nicht. In Mein ELSTER und auch in anderen Steuerprogrammen


    kann man die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids grundsätzlich bereits seit 2020 für das Steuerjahr 2019


    beantragen. Da kommt dann nichts mehr auf Papier. Anfänglich hat das noch nicht in allen Bundesländern funktioniert, seit Oktober 2020


    steht der Service jetzt bundesweit zur Verfügung. Die elektronische Zustellung ist auf Erstbescheide begrenzt. Die persönliche ID des Inhabers


    des Elster-Kontos muss in der Steuererklärung vorkommen, es sei den denn, es ist ein Bevollmächtigter angegeben. Man muss die elektronische


    Bescheidbekanntgabe aktiv beantragen, was mit der SSE.bisher nicht möglich ist. Die unverbindliche Bescheiddatenübermittlung erfolgt zusätzlich.

  • Es waren zwei Antworten, zwei Meinungsäußerungen und eine offene Fragestellung!


    Wie es zu der nicht auf den ersten Blick erkennbaren Zusammenfassung der Daten im Steuerbescheid komme! Was der Unterschied dieser Daten sei!


    Das die elektronische Bekanntgabe in °Mein Elster“ jetzt vollständig in allen Bundesländern seit dem Steuerjahr 2019 beantragt werden kann, haben Sie auf meine offene Frage beantwortet. Danke für den Hinweis.


    Geäußert habe ich mich zu der bisher noch nicht umgesetzten DIVA der hier betrachteten Software, diese Möglichkeit vorhalten zu können, wobei ich gleichzeitig aber noch nicht die aktuelle Entwicklung verfolgt hatte, ob auch das Elsterportal für alle Bundesländer diese Möglichkeit erlaube. Auch für diese Klarstellung, danke ich für Ihren Hinweis.


    Mit den Aussagen war einerseits die Hoffnung verbunden, mit der neuen Ausgabe 27.x die Beantragung der digitalen Bekanntgabe des „eigentlichen Steuerbescheids“ nunmehr stellen zu können. Aber ich sehe es wie Sie, das muss man daraus nicht lesen können. Gerade auch, wenn sich die Finanzverwaltungen so lange Zeit damit lassen. Ich wollte ja nicht zu forsch auftreten und mit der Tür gleich ins Haus fallen. Manchmal muss man eben einfach abwarten.


    Einerseits habe ich aber auch die Meinung vertreten, dass es mir bisher nicht so sehr darauf angekommen ist, wie der eigentliche Steuerbescheid übersandt werde. Da habe ich andere Erwartungen. Über die Jahre hinweg spricht von Anfang an für die Produktgruppen der aav, der überschaubare Rahmen des Steuerfalls und damit einer zügigen Bearbeitung. Meiner Erfahrung nach gelingt mit einer zu sehr ins Detail gehenden Abfrage und damit Aufblähung des Steuerfalles ebenso wenig eine sicherere und fehlerfreie Erfassung. Im Bereich AgB z. B. darf es genügen, die einzelnen Fahrten zu den Orten in Listenform erfassen zu können. Für jede Fahrt eine individuelle Reise als Dialog abzufragen, wie es andere Softwareherausgeber anstellen, ist kaum hilfreich. Was soll damit erreicht werden? Mehrverpflegungsaufwand, dürften bei solch einer Fortbewegung bestimmt nicht zu realisieren sein, um ad hoc nur ein Beispiel zu nennen. Wenngleich man das auch anders sehen kann. Einarbeiten muss man sich immer in jedes Programm.


    Damit bringe ich weiter letztendlich zum Ausdruck, wegen der zuerst genannten fehlenden DIVA-Eigenschaft, nicht gleich alle mit der aav erstellten Steuerfälle mit anderen Programmen bearbeiten zu wollen.


    Danke für Ihr Interesse.

  • Nachdem klargestellt wurde, dass der Antrag auf elektronische Bereitstellung des Bescheides mit der SSE bislang (d.h. bis zur aktuellen Version 26.x alias SSE 2021) nicht gestellt werden konnte bzw. kann, erscheint es mir müßig darüber zu sinnieren, ob und ggf. in welchen Bundesländern die Finanzverwaltung das hätte bereitstellen können. Um so wichtiger hingegen erscheint mir die Anregung bzw. Aufforderung an die AAV, diese Antragsfunktion doch bitte in der Version 27.x (alias SSE 2022) zu implementieren. Nachdem sie aktuell im Elster-Portal schon uneingeschränkt angeboten wird.


    :rolleyes:


    Hoffen darf man ja...


    ;)

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