SSE Plus 2021 - Erfassung Kaufpreis der PV-Anlage mit 4 Abschlagsrechnungen

  • Moin Zusammen,

    als langjähriger treuer SSE Nutzer habe ich mich nun in 2021 für die Plus Variante entschieden, da wir seit kurzem eine 9,75 kWP Anlage auf dem Dach haben.
    Nun stelle ich mir beim erfassen der Daten die Frage, wie ich den Kaufpreis richtig erfasse, wenn dieser über 4 Abschlagszahlungen erfolgt ist.

    Bei der Anlage des Wirtschaftsgutes "Photovoltaikanlage" hinterlegt ich den Gesamtkaufpreis der Anlage und das Inbetriebnahmedatum.
    Die erste Rechnung für die Anlage wurde jedoch schon im März beglichen, die weiteren dann im Verlauf von Lieferung, Montage und Zählersetzung.
    Ist dies im Grunde egal oder muss ich in diesem Falle anders bei der Erfassung der Wirtschaftsgutes vorgehen?

    Gruß aus dem hohen Norden
    Sven

  • Moin Zusammen,

    als langjähriger treuer SSE Nutzer habe ich mich nun in 2021 für die Plus Variante entschieden, da wir seit kurzem eine 9,75 kWP Anlage auf dem Dach haben.
    Nun stelle ich mir beim erfassen der Daten die Frage, wie ich den Kaufpreis richtig erfasse, wenn dieser über 4 Abschlagszahlungen erfolgt ist.

    Bei der Anlage des Wirtschaftsgutes "Photovoltaikanlage" hinterlegt ich den Gesamtkaufpreis der Anlage und das Inbetriebnahmedatum.
    Die erste Rechnung für die Anlage wurde jedoch schon im März beglichen, die weiteren dann im Verlauf von Lieferung, Montage und Zählersetzung.
    Ist dies im Grunde egal oder muss ich in diesem Falle anders bei der Erfassung der Wirtschaftsgutes vorgehen?

    Gruß aus dem hohen Norden
    Sven

    Hallo Sven, ich mit mit Adi einverstanden. Aber warum fragst du den Lieferant nicht? Ich denke, sie können dir sehr helfen. Vielleicht kannst du Mehrwertsteuer zurück bekommen. Ich denke, das macht Sinn. Was die Lieferung selbst betrifft, denke ich, dass du eine Ausschreibung durchführen und das Beste in Bezug auf Preis und Qualität auswählen musst. Oder du kannst sie bitten, es per Einschreiben zu senden und dir die Titelnummer zu geben. Hier du kannst es sehen, was mit deiner Lieferung passiert. Ich kann verstehen, wie frustrierend das alles sein kann.

  • Ich möchte die Fragestellung von [USER="14044"]SventeHof[/USER] um den Aspekt der Umsatzsteuervoranmeldung erweitern:

    Bei meiner PV-Anlage sind die Abschlagszahlungen für den Kaufpreis in unterschiedlichen Quartalen angefallen und weichen daher von dem Datum/Quartal der Inbetriebnahme ab. Die Umsatzsteuervoranmeldung hat das Finanzamt jetzt quartalsweise angefordert.

    Die Angabe des Gesamtkaufpreises mit Datum Inbetriebnahme für den korrekten AfA-Beginn führt dazu, dass die Daten für die Vorsteuer (speziell in der Umsatzsteuervoranmeldung, aber auch in BWA, Journal, Monatsanalyse) nicht mehr mit den Terminen der tatsächlichen Zahlungen übereinstimmen. Die Umsatzsteuervoranmeldungen für die entsprechenden Quartale wären also nicht korrekt.

    Welche Lösung gibt es, diese Problematik zu umgehen?

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