Nach unserem Kenntnisstand müssen die Sachbearbeiter bei Einzelveranlagungen, die von den Finanzämtern seit Mitte Juni 2014 überhaupt erst gerechnet werden können, eine manuelle Verteilung der Kosten von beiden Ehegatten jeweils auf den anderen Ehegatten vornehmen.
Dabei trägt jeder Ehegatte in der Erklärung seine selbst getragenen Kosten ein.
Die Verteilung scheinen die Sachbearbeiter allerdings öfters nicht zu machen, so dass letztlich nur die Hälfte der Sonderausgaben oder Handwerkerleistungen im Steuerbescheid berücksichtigt werden.
Prüfen Sie bei Differenzen im Zusammenhang mit Vorsorgeaufwendungen oder Haushaltshilfen, ob im Steuerbescheid ein Hinweis auf die hälftige Aufteilung enthalten ist. Ist dieser Hinweis enthalten aber der halbe Betrag der Kosten des jeweils anderen Ehegatten nicht berücksichtigt, liegt hier ein Fehler des Finanzamtes vor.
Vielleicht reicht es schon, unsere Steuerberechnung beim FA vorzulegen. Oder Sie weisen darauf hin, dass der Sachbearbeiter von seinem Programm nach unserer Kenntnis einen Hinweis auf die Einbeziehung der Hälfte der Kosten des anderen Ehegatten erhalten müsste und das auch entsprechend umsetzt.