Kindergeld nicht absetzbar/ Frage zur Software

  • Hallo,

    ich hätte 2 Fragen.
    Einmal bzgl. des Kindergeldes und zweitens bezüglich der Software Steuersparerklärung

    1) Bei der Steuer hat das Finanzamt das Kindergeld nicht aanerkannt.
    Anzurechnendes Kindergeld: 0 €

    Ich beziehe für meine Tochter Kindergeld und das Kind ist auch in meine Lohnsteuerklasse eingetragen.
    Meine Lebensgefährtin und ich sind nicht verheiratet, leben aber zusammen.
    Sind wegen des Kindergeldes das ich erhalte somit alle Steuersparmöglichkeiten ausgeschöpft ?

    2) Was muss ich denn in meinem Fall bei der Steuersparerklärung da anklicken ? (siehe Screenshot)
    Habe angekreuzt "Das minderjährige Kind war bei mir gemeldet".
    Früher hieß es noch "Das Kind lebte im gemeinsamen Haushalt", das wurde aber anscheinend rausgenommen.

    Vielen Dank!

  • Hallo Soapp,

    was meinen Sie damit, dass das FA das Kindergeld nicht anerkannt hat. Wo finden Sie einen entsprechenden Hinweis und welcher Nachteil entsteht dadurch?
    Wo wohnt die Mutter?

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo Soapp,

    was meinen Sie damit, dass das FA das Kindergeld nicht anerkannt hat. Wo finden Sie einen entsprechenden Hinweis und welcher Nachteil entsteht dadurch?
    Wo wohnt die Mutter?

    Beim Ausdruck "Vergleich des Steuerbescheides mit der Steuererklärung" aus der Software "Steuersparerklärung".
    Wir sind nicht verheiratet, wohnen zusammen, das Kind lebt bei uns.

    DANKE!

    BezeichnungWert laut SteuerberechnungWert laut Steuerbescheid (ELSTER)
    Anzurechnendes Kindergeld1194€0 €
    Summe der abgezogenen Kinderfreibeträge5.130€0€
  • Hallo,


    1) Bei der Steuer hat das Finanzamt das Kindergeld nicht aanerkannt.
    Anzurechnendes Kindergeld: 0 €
    .
    ..Ich beziehe für meine Tochter Kindergeld und das Kind ist auch in meine Lohnsteuerklasse eingetragen.


    kindergeld.JPG

    Das Kindergeld wird von der Familienkasse anerkannt, nicht vom Finanzamt. Wie hoch war denn das ausgezahlte Kindergeld?

    Das Finanzamt prüft lediglich, ob die Anwendung von Kinderfreibeträgen günstiger (höher) wäre als das Kindergeld. Dann würde das Finanzamt das Kindergeld mit dem Steuervorteil verrechnen, der sich durch die Kinderfreibeträge ergibt.

    Dieser Steuervorteil ist aber in der Regel nicht der Fall (eher theoretisch denkbar bei höheren Einkommen mit hoher Steuerprogression). Daher bleibt es idR bei der Auszahlung von Kindergeld und Nichtberücksichtigung der Kinderfreibeträge.

    Ggfs. wäre noch gesondert zu prüfen, ob der Kinderfreibetrag bei Berechnung der Kirchensteuer und des Solizuschlages korrekt berücksichtigt wurde, da hier der Freibetrag bei der Bemessungsgrundlage berücksichtigt wird.

    Gruß
    Reinhold

  • Nachtrag:

    Die Übertragung des halben Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des anderen Elternteils kann man nur

    beantragen, wenn das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war. Hier steht aber bereits im Beitrag #1:

    Zitat

    Meine Lebensgefährtin und ich sind nicht verheiratet, leben aber zusammen.

  • Wäre aber trotzdem interessant: warum wurde de Anspruch auf Kindergeld gelöscht. Kind über 25 Jahre, Kind unter 25 Jahre aber keine Ausbildung, oder einfach nur aus Versehen falsches Geburtsdartun eingetragen?

  • Hallo

    Das FA hat vermutlich festgestellt, dass das Kind auch bei der Mutter gemeldet ist, wenn Lebensgefährtin = Mutter. Damit kein voller EFB beim Vater. Damit auch kein Ansatz des Freibetrages, der bei vollem EFB oftmals günstiger ist.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Wäre aber trotzdem interessant: warum wurde de Anspruch auf Kindergeld gelöscht...

    Wo steht das denn (im Steuerbescheid), dass das FA den Anspruch gelöscht hat?
    Das FA löscht auch keinen Anspruch auf Kindergeld, allenfalls berücksichtigt es Kinderfreibeträge oder eben auch nicht.

  • Ist es nicht so, dass in diesem Fall jeder den Anspruch auf halbes Kindergeld, halben Kinderfreibetrag hat, egal wer das Kindergeld bekommt. Auf seinem Bescheid steht aber
    Kindergeld 0 € und 0 € Kinderfreibetrag.

  • Zitat

    Ist es nicht so, dass in diesem Fall jeder den Anspruch auf halbes Kindergeld, halben Kinderfreibetrag hat, egal wer das Kindergeld bekommt.


    Das ist zwar richtig, wenn aber weder die Günstigerprüfung für den Kinderfreibetrag positiv ausfällt, noch die Übertragung des Freibetrags für den

    Erziehungs- und Betreuungsbedarf möglich ist, taucht das ganze Thema im Steuerbescheid überhaupt nicht auf. Warum das Programm dann 0 €

    statt eines Leerzeichen ausweist, weiß ich nicht.


  • ...., taucht das ganze Thema im Steuerbescheid überhaupt nicht auf. Warum das Programm dann 0 €

    statt eines Leerzeichen ausweist, weiß ich nicht.

    Auf seinem Bescheid steht aber
    Kindergeld 0 € und 0 € Kinderfreibetrag.

    Was auf seinem Bescheid steht, ist hier nicht bekannt.

    Sondern nur das, was laut Post 3 die Software SSE ausweist:
    "Beim Ausdruck "Vergleich des Steuerbescheides mit der Steuererklärung" aus der Software "Steuersparerklärung......"."

    Da könnten auch schon mal Ungenauigkeiten, Fehler passieren.

  • Erstmal danke für das ganze Feedback. Trotzdem verstehe ich mehr oder weniger nur Bahnhof, was wahrscheinlich daran liegt, dass ich mich nie sonderlich mit diesen Steuerthemen auseinandergesetzt habe. Wie müsste ich den die Steuererklärung RICHTIG ausfüllen ?

    1) Wir haben 2 Kinder, 10 und 13
    2) Auf meiner Lohnsteuerkarte habe ich mir 1 Kind eintragen lassen! Was bewirkt das genau ?
    3) Ich bekomme das Kindergeld für 1 Kind, während das Kindergeld für das andere Kind meine Lebensgefährtin bekommt.
    Wir haben das so gemacht, da ich eine Riester-Versicherung habe und nur der Empfänger des Kindergeldes bekommt die Kinderzuschüsse.
    Ich bekomme die Riester-Zuschüsse für 1 Kind, meine Lebensgefährtin für das andere Kind.

    Evtl. sollte ich BEIDE Kinder in der Steuererklärung angeben ?!
    MOMENTAN gebe ich nur ein Kind an, weil es auch auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen ist.

    Meine Lebensgefährtin gibt bei IHRER Steuererklärung anscheinend BEIDE Kinder an (halber Freibetrag ?)

    Bin sehr verwirrt...

    DANKE!

  • So allmählich wird uns ihr Denkfehler gewahr. Wenn Sie zusammen zwei Kinder haben (Das haben Sie uns bislang verschwiegen und vielleicht der Steuersoftware ebenso aber das Finanzamt hat davon Kenntnis.) und nicht verheiratet sind, dann haben Sie auf ihrer Steuerkarte nicht ein Kind, sondern rechnerisch zwei halbe Kinder berücksichtigt. Und Sie können sich auch nicht aussuchen, ob sie sich ihre Tochter oder ein anderes (leibliches) Kind auf ihrer Steuerkarte (belassen wir es einmal bei diesem alten Ausdruck) vermerken lassen. Der Sinn, die Kinder auf der Steuerkarte zu berücksichtigen, bewirkt, dass die unterjährige Steuerentlastung nach dem Familienleistungsausgleich bereits berücksichtigt wird. Sie erhalten dann weniger Steuererstattung oder müssen nicht bis zum Steuerbescheid warten, bis sie diese Steuerbegünstigung erhalten, je nachdem, wie Sie sich das Ergebnis zurechtlegen. Und ja, Sie müssen natürlich zwei Anlagen Kind mit ihrer Steuererklärung abgeben. Ihre Lebensgefährtin macht das richtig, wenn Sie beide Kinder angibt.

  • So allmählich wird uns ihr Denkfehler gewahr. Wenn Sie zusammen zwei Kinder haben (Das haben Sie uns bislang verschwiegen und vielleicht der Steuersoftware ebenso aber das Finanzamt hat davon Kenntnis.) und nicht verheiratet sind, dann haben Sie auf ihrer Steuerkarte nicht ein Kind, sondern rechnerisch zwei halbe Kinder berücksichtigt. Und Sie können sich auch nicht aussuchen, ob sie sich ihre Tochter oder ein anderes (leibliches) Kind auf ihrer Steuerkarte (belassen wir es einmal bei diesem alten Ausdruck) vermerken lassen. Der Sinn, die Kinder auf der Steuerkarte zu berücksichtigen, bewirkt, dass die unterjährige Steuerentlastung nach dem Familienleistungsausgleich bereits berücksichtigt wird. Sie erhalten dann weniger Steuererstattung oder müssen nicht bis zum Steuerbescheid warten, bis sie diese Steuerbegünstigung erhalten, je nachdem, wie Sie sich das Ergebnis zurechtlegen. Und ja, Sie müssen natürlich zwei Anlagen Kind mit ihrer Steuererklärung abgeben. Ihre Lebensgefährtin macht das richtig, wenn Sie beide Kinder angibt.


    Danke, dann scheint der Bescheid vom Finanzamt ja zu stimmen.
    Muss ich in der Steuersparerklärung dann sowohl "Das Kind war bei mir gemeldet", als auch "Das Kind war beim anderen Elternteil gemeldet" anklicken, wenn wir zusammenwohnen ?
    DANKE!

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