Plegegeld Eintrag

  • Wegen meiner Behinderung wurde mir letztes Jahr eine Pflegestufe (3) zugeordnet. Meine Ehefrau erhält jetzt für die häusliche Plege ein monatliches Pflegegeld. Dieses ist in diesem Fall zwar nicht steuerpflichtig, muss aber in der Steuererklärung angegeben werden.
    Trotz intensiver Suche kann ich dafür in der Steuersparerklärung kein Eingabefeld finden. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht! Kann mir bitte jemand einen Tipp geben?

  • Hier stimmt wohl eine Aussage und die Sachverhaltsbeschreibung nicht so ganz.

    1. Die Aussage „… muss aber in der Steuererklärung angegeben werden“.
    Wo steht das auf diesen Fall bezogen?

    Der Sachverhalt erschließt sich mir so. Der Ehemann hat eine Pflegestufe und bekommt von der Pflegeversicherung ein Pflegegeld, welches steuerfrei ist. Die Pflege selbst übernimmt ein naher Angehöriger, hier die Ehefrau. Der Ehemann bezahlt die Pflegeleistung seine Frau mit dem Geld von der Pflegeversicherung.
    In diesem konkreten Sachverhalt hat die Weiterleitung des Pflegegeldes an die Ehefrau in der Steuererklärung als Einnahme bei der Ehefrau nichts zu suchen.

  • Der Sachverhalt ist schon so, wie von Mike2904 geschildert. Dann habe ich da wohl etwas missverstanden. Vielen Dank für den Kommentar.

  • Hier stimmt wohl eine Aussage und die Sachverhaltsbeschreibung nicht so ganz.


    Der Ehemann bezahlt die Pflegeleistung seine Frau mit dem Geld von der Pflegeversicherung.

    Da würde ich vermuten, dass die Ehefrau und/oder der Ehemann selbst mit dem Pflegegeld die Pflegedienstleistungen bezahlt. Würde die Ehefrau bezahlt werden, müsste ein Arbeitsvertrag vorliegen und die Bezahlung müsste zumindest einem Sozialversicherungsträger gemeldet werden (ggf. auch dem FA).

  • @ Trecker

    Vermutungen helfen nicht!
    Es ist gottseidank hier unbürokratisch.
    Für jeden der fünf Pflegegrade sieht die Pflegeversicherung ein Pflegegeld vor, das einem pflegenden Angehörigen zu gute kommen kann. In der Höhe der monatlichen Leistungen richtet sich das Pflegegeld nach dem anerkannten Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung (Versicherungsleistung), die monatlich ausgezahlt wird. Allerdings erhält nicht direkt die pflegende Person das Geld, sondern der Pflegebedürftige selbst (weil er eben der Versicherungsnehmer und auch der Versicherte ist).
    Er kann das Pflegegeld an seinen Angehörigen weitergeben, z.B. als Anerkennung für seine Unterstützung oder als Entschädigung für die aufgewendete Zeit.

    Diese Konstellation ist für die Steuererklärung nicht relevant. Und Arbeitsverträge für die Anerkennung der Unterstützung braucht es auch nicht.
    Übernimmt die Pflege aber eine fremde Person, dann sieht die Sache anders aus....

  • Dass das Pflegegeld bei Weitergabe an Angehörige auch für den Empfänger steuerfrei bleibt, ist in § 3 Nr. 36 EStG geregelt.

    Die Steuerfreiheit für den Pflegebedürftigen selbst ergibt sich aus § 3 Nr. 1a EStG. In § 32b EStG (Progressionsvorbehalt) kommt

    das Pflegegeld auch nicht vor.

  • Ich denke, die Einschätzung und Bewertung von Mike2904 trifft zu. Wir werden also in der Steuererklärung nichts angeben.
    Vielen Dank nochmal.

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