Doppelte Haushaltsführung

  • Hallo!

    Ich habe im November eine neue Stelle in einer anderen Stadt angetreten und habe hierzu eine neue Wohnung gemietet. Meine Frau hat im gleichen, neuen Wohnort im darauffolgenden Januar ebenfalls eine neue Stelle angetreten. Sie ist im Januar nachgezogen und wir haben unseren ursprünglichen Hauptwohnsitz aufgegeben.

    Das Finanzamt erkennt die 2 Monate die ich allein in der anderen Stadt gewohnt habe nicht als beruflich veranlasst an. Das FA vertritt die Auffassung, der Wohnungswechsel von mir sei privat veranlasst, da meine Frau ab Januar nachgezogen ist und bei den eingereichten Werbungskosten die ältesten Fahrkosten für ein Bewerbungsgespräch von meiner Frau stammten.

    Die einfache Fahrtstrecke zwischen den beiden Orten beträgt 200 km. Es wäre also völliger Unsinn 2 Monate lang 200 km zu pendeln. Die Wohnung ist aus meiner Sicht eindeutig beruflich veranlasst. Ob die vom FA angenommene Kausalität korrekt ist, sei erstmal dahin gestellt.

    Gibt es hier Rechtsprechungen bzw. Gesetzestexte auf welche ich beim Einspruch verweisen kann?

    MFG

  • Sie müssen sich ja erst ein Mal Gedanken darüber machen wie Sie den Einspruch begründen wollen. Also worin Sie eine andere Rechtsauffassung haben wollen als das Finanzamt. Und Sie könnten sich gewaltig irren, wenn Sie die Begründung einer Behörde sprich Finanzamt „dahingestellt“ sein lassen wollen. Denn bevor Sie die rhetorischen Phrasen aus der Jurisprudenz gebrauchen, sollten Sie wissen, wer wann so formuliert und gegen welche Argumentation sich eine solche üblicherweise richtet.

    Das Finanzamt sieht ihren Umzug privat veranlasst und dazu hat es wohl Gründe, die Sie erst einmal auszuräumen haben. Das gelingt Ihnen aber nur, wenn Sie stichhaltige Gründe für die Annahme einer weit entfernt liegenden beruflichen Tätigkeit nennen können und diese auch belegen. Erst dann kann die spätere Entscheidung, dass ihre Frau an den neuen Standort nachgezogen ist und Sie dort ihren Lebensmittelpunkt begründen wollen, nachrangig sein. Dann geben Sie aber dem Finanzamt ein weiteres Indiz für einen privat veranlassten Umzug. Denn offenbar finden Sie beide in derselben Wohnung am neuen Standort Platz für eine gemeinsame Ehewohnung. Dieses müsste ebenso ausgeräumt werden. Situation am Wohnungsmarkt. Absicht eine größere Wohnung zu finden und diesen Umzug dann beruflich veranlasst zu werten. Es mag zwar von Vorteil sein, gerade im Steuerrecht, viele Vorschriften und Rechtsprechungen zu kennen aber zuerst müssen die eigentlich nennenswerten Tatsachen gefunden und genannt werden, welche sich dann mit Vorschriften und Rechtsprechungen begründen, sprich untermauern lassen.

    Wenn das Finanzamt den Beleg darin sieht, nur ihre Frau hätte bei ihren Werbungskosten ein Bewerbungsgespräch geführt, was ja erst einmal völlig belanglos zu scheinen mag, sollten Sie dies als Wink mit dem Zaunpfahl zu deuten wissen und ebensolche Fakten vorlegen. Ihr Arbeitsvertrag, Ihr Bewerbungsgespräch am … und ihre berufliche Einkommenssituation sowohl davor als auch danach. Es muss aber gleichwohl eingeräumt werden, dass ein zwischen den Zeilen lesen nur bei vollständiger Betrachtung eines Behördenschreiben möglich ist. Die Begründungen bei der Festsetzung zur Besteuerung der Finanzverwaltung sind sehr genau und stichhaltig stets an der Faktenlage orientiert, die aber sowohl von Ihnen als auch durch meldepflichtige Stellen dargelegt sind. Also liegt darin auch ihre Chance, dem oder der Sachbearbeiterin ein neues Bild ihres Steuerfalles zu verschaffen.

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