Anlage N Zeile 27 nicht ausfüllbar

  • Hallo zusammen,


    vielleicht hat einer einen Tipp für mich; ich bin ratlos und habe schon alles versucht:


    Ich muss lt. Auskunft des Finanzamts den erhaltenen Betrag von 2418,- aus der Verhinderungspflege (steuerfrei nach§3 Nr. 36 EStG) in dieser Zeile 27 (Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen und Einnahmen) der Anlage N eintragen. Der Steuertipps Supoort verwies mich auf den Bereich "Aufwandentschädigungen/Ehrenämter" unter Nichtselbstständige Einnahmen. Doch egal was ich probiere, es ergibt sich einfach kein EIntrag im Formular der Anlage N unter Zeile 27. Da ich die Daten per Elster übermittele und nicht die Formulare ausdrucke (dann könnte ich ja auch händisch nachtragen), suche ich händeringend nach einer Möglichkeit diese 2418 Euro mit dem Text "Verhinderungspflege" wie vom Finanzamt gewünscht über die Steuersparerklärung elektronisch in der Zeile 27 der Anlage N einzuragen...


    Für jede Hilfe wäre ich sehr dankbar!


    Viele Grüße
    Jo

  • Quote

    Was genau hast du gemacht um die Zeile im Formular zu erzeugen???????????


    Ich habe nachstehend 2 Screenshots mit den Eingabedialogen hochgeladen. Ausgangspunkt ist die Aktivierung der Position


    Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter/Übungsleiter. Warum der in dem 2. Dialog erfasste Betrag nicht auf der


    ersten Seite bei Übungsleiterfreibetrag erscheint, weiß ich nicht, in die Anlage N wird er jedenfalls richtig ausgegeben.


  • Nachtrag: Leider habe ich im Nachhinein feststellen müssen, das mit dem Programm nur Beträge bis 2.400,00 € in die Zeile 27 der Anlage N


    ausgegeben werden können. Wenn ich deinen genauen Betrag nehme, schreibt er mir die 18,00 € unter Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug


    vorgenommen wurde. Dass bei Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 36 EStG mehr als 2.400,00 € steuerfrei sein können, ist mit dem Programm nicht


    darstellbar, jedenfalls nicht so, wie sich das das Finanzamt wünscht. Der Wunsch nach Ausgabe in die Zeile 27 der Anlage N ist ja eine Hilfslösung.

  • Super vielen Dank! Das habe ich so natürlich nie probiert, denn es gibt weder eine Lohnsteuerbescheinigung noch ist es ein offizieller Minijob, noch kommt das Geld von einer Körperschaft. Es ist eine Zahlung durch eine Privatperson an mich, dessen Kind pflegebedürftig ist. Die Eltern haben Geld für Verhinderungspflege beantragt, welche ich als Privatperson ausgeführt habe und dafür habe ich von den Eltern das Geld erhalten. Dies ist offensichtlich eine nicht alltägliche Situation, denn selbst das Finanzamt kennt sich nicht wirklich damit aus (zumindest nicht die Dame am Telefon). Da musste ich eher die Rechtslage erläutern und schlussendlich sagte sie dann den Betrag solle ich unter Anlage N Zeile 27 eintragen. Wie du richtig schreibst ist hier auch ein Betrag über 2400 Euro steuerfrei nach §3 Nr 36 EStG.


    Wie würde man denn so einen Betrag alternativ korrekterweise im Programm erfassen???


    Vielen Dank und viele Grüße
    Jo

  • Quote

    Da musste ich eher die Rechtslage erläutern und schlussendlich sagte sie dann den Betrag solle ich unter Anlage N Zeile 27 eintragen.


    Was zwar meines Erachtens eine zulässige Hilfslösung ist, sich aber mit Programmen, die von der steuerfreien Höchstgrenze von 2.400,00 €


    für Übungsleiter ausgehen, so nicht darstellen lässt. Bei Mein ELSTER lassen sich durchaus auch Beträge über 2.400,00 € eintragen.


    Quote

    Wie würde man denn so einen Betrag alternativ korrekterweise im Programm erfassen???


    Das ginge vielleicht über die Anlage S in Verbindung mit einer EÜR, in der man den steuerfreien Betrag dann zusätzlich in Zeile 92 der EÜR einträgt


    und so wieder zum Abzug bringt. Ausprobiert habe ich jetzt nicht, ob die Anlage S Beträge über 2.400 € in Zeile 46 ohne Beanstandung schluckt


    Das ist allerdings mit "Kanonen auf Spatzen geschossen", wenn man sonst eigentlich gar keine EÜR braucht. Wenn du den pragmatischen Ansatz


    des Finanzamts mit der Zeile 27 der Anlage N umsetzen willst, wirst du die Erklärung für 2020 nicht mit der SSE erstellen können.

  • Hallo zusammen,


    nach § 3.26 können mehr als 2400 Euro angesetzt werden? Wo steht die entsprechende Rechtsgrundlage?


    Im übergeordneten Dialog werden die steuerpflichtigen Einkünfte ausgewiesen. Die Bezeichnung "Übungsleiterfreibetrag" ist hier ein wenig irritierend, da es letztlich um die Bezeichnung der Tätigkeit und der Ermäßigung geht.


    In Zeile 27 werden auch Werte über 2400 Euro ausgegeben, wenn weitere Einkünfte nach anderen Paragrafen vorliegen.


  • Es geht hier um § 3 Nr. 36 EstG nicht Nr. 26. Nach § 3 Nr. 36 EStG sind die dort genannten Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegelds gem. § 37 SGB XI steuerfrei. Und das Pflegegeld kann je nach Pflegegrad deutlich über 2400 Euro liegen. Egal was ich für Kombinationen für die Zeile 27 unter Aufwandentschädigungen/Ehrenämter anhake, es kommt wenn überhaupt zu einem max. Betrag von 2400 in der Zeile 27...
    Ich denke die Aussage von [USER="12665"]Charlie24[/USER] ist korrekt, dass dieser Fall mit der Steuersparerklärung wie vom Finanzamt gewünscht (Zeile 27 Anlage N) nicht darstellbar ist.


    Viele Grüße
    Jo

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