Hallo zusammen,
ich habe im Sommer den Arbeitgeber gewechselt und direkt eine Lohnsteuerbescheingung (Steuerklasse 1) des AGs erhalten.
Im Herbst haben wir geheiratet (3/5), sodass ich nun Steuerklasse 3 habe.
Im Dezember habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung (Steuerklasse 3) des neuen AGs erhalten.
Nun sollte ja aber die Steuerklasse 3 in diesem Falle Rückwirkend auch für die Zeit beim ersten AG gelten. Für mich siehts aber so aus, als wenn das in SteuerSparErklärung nicht korrekt berücksichtigt wird.
Muss ich da irgendwas beachten? Oder muss der alte AG mir eine aktualisierte Lohnsteuerbescheinigung ausstellen?
Danke für eure Hilfe!
Dennis