Heirat nach Lohnsteuerbescheinigung

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Sommer den Arbeitgeber gewechselt und direkt eine Lohnsteuerbescheingung (Steuerklasse 1) des AGs erhalten.
    Im Herbst haben wir geheiratet (3/5), sodass ich nun Steuerklasse 3 habe.
    Im Dezember habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung (Steuerklasse 3) des neuen AGs erhalten.


    Nun sollte ja aber die Steuerklasse 3 in diesem Falle Rückwirkend auch für die Zeit beim ersten AG gelten. Für mich siehts aber so aus, als wenn das in SteuerSparErklärung nicht korrekt berücksichtigt wird.


    Muss ich da irgendwas beachten? Oder muss der alte AG mir eine aktualisierte Lohnsteuerbescheinigung ausstellen?


    Danke für eure Hilfe!
    Dennis

  • Hallo Dennis,
    da hat das Programm nichts zu machen. Der erste AG hat nach den ihm vorliegenden Daten abgerechnet. Der zweite AG nach seinen. Erst das FA führt die Veranlagung nach den endgültigen Merkmalen für das ganze Jahr durch. Deshalb bist du ja auch bei Wechsel der Steuerklasse auch zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet.


    Gruß Steffen

  • Zusammenveranlagung. Meine Frau hatte dieses Jahr kaum einkommen.
    Aber tatsächlich, wenn ich Einzelveranlagung anwähle würde ich eine Nachzahlung haben. Also passt wohl doch alles.

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