Lohnsteuerbescheinigung falsch?

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig.

    Meine Frau befand sich bis Mitte November 2020 in Elternzeit.
    Ihren Arbeitsvertrag hat sie mit Ablauf des Novembers aufgelöst und zum 01.12.2020 bei einem neuen Arbeitgeber angefangen.
    Der alte Arbeitgeber hat jetzt aber für die ausbezahlten Überstunden und Urlaubstage eine Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum 01.12.2020 - 31.12.2020 erstellt mit falscher Lohnsteuerklasse und als "Kurzfristig Beschäftigte" erstellt.

    Das kann doch nicht korrekt sein, oder?

    Muss ich handeln oder reicht es wenn ich dem Finanzamt dies mitteile?

  • Mit falscher Lohnsteuerklasse meinen Sie offensichtlich eine andere Steuerklasse als zum ersten Arbeitgeber anstelle von V, III oder IV. Bei Ledigen I. Diese Steuerklassen können aber nur einmal verwendet werden. Ein zweiter Arbeitgeber im selben Zeitraum verwendet dann die Steuerklasse VI. Offensichtlich liegt Ihnen eine solche Lohnsteuerbescheinigung des alten Arbeitgebers vor, der ja jetzt nicht mehr die alte Lohnsteuerklasse verwenden konnte. Das macht aber nichts, erfassen Sie einfach in ihrer Steuererklärung, z. B. mit der „Steuersparerklärung“, einer anderen oder auf dem Elsterportal die zweite Steuererbescheinigung. Die Programme fassen diese dann in einer Anlage N zusammen. Sie können aber auch nichts falsch machen, weil diese als e-Daten ausgewiesenen Felder ohnehin der Finanzverwaltung vorliegen. Sie brauchen sich diesbezüglich nur auf ihre Werbungskosten zu konzentrieren. Handeln müssen Sie insoweit, dass Sie offensichtlich eine Steuererklärung abgeben müssen.

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