Verbilligte Vermietung anAngehörige - Werbungskosten nur Anteilig berücksichtigen

  • Hallo,

    kann ich bei einer verbilligten Vermietung an Angehörige irgendwo angeben wieviel Prozent der Werbungskosten berücksichtigt werden sollen oder muss ich die einzelnen Positionen (Grundsteuer, Schornsteinfeger, Straßenreinigung etc.) selber kürzen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Hallo, vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Das ist mir bewusst. Ich liege allerdings bei knapp 40% der ortsüblichen Miete und muss somit die Werbungskosten kürzen.

    Wissen Sie zufällig ob das Programm das automatisch machen kann?

  • Sie dürfen nur den Prozentsatz der Werbungskosten ansetzen, der dem Prozentsatz der ortsüblichen Miete einschl. Nebenkosten entspricht. Den Prozentsatz müssen Sie händisch ausrechnen.

    Ergänzen Sie die "Informationen für das Finanzamt" entsprechend mit einer Erläuterung.

    Staufer

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