Fristverlängerung

  • Der Termin 31.05.2014 ist ja übermorgen. Muss ich Fristverlängerung beantragen oder nimmt das FA das nicht so eng? Ich lebe seit 28.03.2013 getrennt und habe meine Steuerklasse in 2013 geändert. Nur bei Zusammenveranlagung rechnet mr das Programm eine Erstattung. Meine (EX)-Frau will aber einen Steuerberater einschalten! Kann ich was alleine machen oder muss ich dem zustimmen? Viele Fragen und die Zeit drängt...

  • Einfach einen Fristverlängerungsantrag bis Montag beim Finanzamt einreichen. Sollte doch kein Problem sein.

    Wer bei Ihnen nun die Steuererklärung erstellt, müssen Sie schon selber klären. Da wird sich hier niemand finden, der eine Antwort auf solche Lebensfragen hat.

  • Im Jahr der Trennung ist aus meiner Sicht beides möglich: Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung, wobei die Zusammenveranlagung die meist finanziell bessere Methode ist. Da es hier aber den üblichen Scheidungsstreit gibt, wäre wohl die Einzelveranlagung die "streit-geringste" Veranlagung. Egal was Sie tun,da würde ich sofort eine evtl. dem FA gegebene Einzugsermächtigung widerrufen, den Bescheid jeweils an die getrennten Adressen senden lassen, ein neues Konto für eine Erstattung einrichten ...und viele weitere sehr gute Tipps finden Sie in der Printausgabe der Steuertipps! Und der Termin 31.5. (30.9.? für einen Steuerberater) gilt nur, wenn Sie abgabe-pflichtig sind.

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