Verpachtung SonderAFA

  • Hallo,

    es geht um eine Doppelhaushälfte aus 1948, die wir mitlerweile kernsaniert haben. Im Grundbuch ist das Haus nach wie vor als Einfamilienhaus genannt. Im Zuge der Kernsanierung haben wir einen Anbau (ca. 30m²) durchgeführt und das Einfamilienhaus in 2 Wohnungen aufgeteilt. Im EG ist die erste WE und das OG und DG die zweite WE, jeweils mit eigenen Wohnungseingangstüren etc.
    Beide Wohnungen werden vermietet.
    Nun die Frage: So wie ich das Gesetzt verstehe, haben wir neuen Wohnraum erstellt. Wir haben aus einem Einfamilienhaus mit im Prinzip einer Wohnung ein Zweifamilienhaus mit zwei eigenständigen Wohnungen gemacht. Dabei haben wir die Wohnfläche der zweiten Wohnung durch den Anbau erweitert (Anbau Wintergarten+Balkon+kompletter Ausbau DG mit neuen Gauben etc.).
    Das würde für mich bedeuteten, dass wir SonderAFA in Anspruch nehmen können?

    Vielen Dank im Voraus!

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