Photovoltaikanlage / Gewinnermittlung 2013

  • Hallo,

    mit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG hinsichtlich einer Photovoltaikanlage bin ich nicht klar gekommen. Wir haben hier zwar als Beispielberechnung Heinz Mustermann, aber der möchte u.a. seinen Passat abschreiben. Dies lässt sich nicht eins zu eins auf die Photovoltaikanlage umsetzen. Ich bin also zum Lohnsteuerberater gegangen und habe 150,- € bezahlt. Erwähnen möchte ich, dass ich mit dem Programm schon 10 Jahre arbeite und hinsichtlich des Abarbeitens von Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit total zufrieden bin.
    Mein Vorschlag: In der nächsten Version eine Beispielberechnung für Photovoltaikanlage installieren.

    Wer ist noch dieser Meinung?

    Schönen Abend
    R. Krämer

  • Ihrem Vorschlag schließe ich mich an. Ein Auszug einer Steuerhilfe de Bayerischen Landessamt für Steuern vom Juni 2013.
    Entnahme "selbstverbrauchter Strom"
    450 kWH x 0,20 €/kWh= 90 €
    zuzüglich 19 USt
    aus anteiligen Kosten(AfA, Zinsen, Betriebskosten)
    der unentgeltlichen Wertabgabe:
    19% von 54,50€ = 10,35 €
    Die USt wird also, nicht wie sonst üblich von den 90€ berechnet, sondern von 54,50 €. Dies ist eine Besonderheit bei Photovoltaik. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der UST des Eigenverbrauchs müsste man manuell eintragen können und das kann man momentan nicht.

    Nachtrag: Am Samstag erhielt ich eine Ergänzungslieferung zu Steuertipps. Unter 9f wurde wissenswertes zu Photovoltaik aufgenommen. Unter 9f Seite 5(32) steht: Entnahme des selbstverbrauchten Stroms
    500 kWh x 0,20 je kWh = 100 €
    Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgabe = 12,46 €
    Jetzt ergibt allerdings 19% von 100 € 19 € USt. Als Bemessungsgrundlage wurde richtigerweise die 65,55 € von der Seite 5(31) genommen. Also alles richtig.
    Jetzt müßte man nur noch die SSE dahingehend abändern, daß man bei Entnahme antatt 0, 7, und 19% UST zusätzlich noch "selbst bestimmen" auswählen kann. Das wäre ja nur bei Entnahme Photovoltaik.
    War mein letzer Beitrag zu Photovoltaik, es ändert sich ja doch nichts.

  • Herr Jung, ich komme darauf, weil die SSE falsche Werte ansetzt.

    Ich möchte mit einer einzigen Buchung folgendes erreichen:
    Beispiel Steuertipps entnommen

    Betriebseinnahmen
    Entnahme
    500 kWh x 0,20 je kWh = 100 €
    plus Umsatzsteuer auf Entnahme wären 12,46€ . Die SSE setzt da 19 € an. Fehler !

    An die UST-Erklärung sind 12,46 € zu übertragen. Die SSE überträgt 19 €. Fehler !

    Wie gesagt, das muß auch mit einer einzigen Buchung zu machen sein.
    Irgendwelche Ersatzbuchungen um das Programm auszutricken, sind mir auch eingefallen. Das möchte ich aber nicht.
    Das Programm ist ansonsten in Ordnung, diese eine Besonderheit bei Entnahme bei Photovoltaik ist aber bisher nicht vorgesehen.

  • Die Erfassung mit einer einzigen Buchung wäre doch überhaupt nicht nachvollziehbar. Zudem wäre die Einnahme in der Umsatzsteuererklärung nicht mit dem richtigen Steuersatz erfasst.

    Es ist richtig, dass es im Programm noch kein Eingabefeld für die Erfassung einer reinen Umsatzsteuer gibt, die z.B. auch bei Versicherungsentschädigungen verwendet werden könnte.
    Die errechen Sie die durch eine positive Einnahme mit Steuersatz und eine negative Einnahme ohne Steuersatz.

    Für eine PV-Anlage ist das Steuerrecht aber nicht neu erfunden worden. Es gibt nur spezielle "Hinweise", wie die Eigennutzung zu berechnen ist. Genau genommen wird die Herleitung der Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch dargestellt. Und darauf wird, wie bei jedem Eigenverbrauch dann die Einnahme berechnet.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Oh bitte bitte bitte, dann veröffentlichen sie einen Musterfall wie und wo man es in der SSE einzutragen hat. Ich bin damit leider überfordert und ihr Telefonsupport auch. Ich hatte die Gewinnermittlung zu meiner PV jetzt "von Hand" gemacht und das FA war zum Glück zufrieden damit.
    Ist denn geplant wenigstens für die 2015 Version die Eingabe zu verbessern?

    Danke und Gruß

  • Also ich schaue mir gerade mal die SSE 2015 an, ob es da Verbesserungen gibt.
    Ich raffe aber immer noch nicht, wie das mit dem Direktverbrauch korrekt laufen soll.
    Der Direktverbrauch muss bei der EÜR und Umsatzsteuererklärung mit einem unterschiedlichen Strompreis berechnet werden. Bei EÜR mit Herstellungskosten, bei Umsatzsteuererkl. mit Hausstrompreis (inkl. anteiligem Grundpreis).
    Wie soll man das in dem Programm eingeben, wenn das eine Feld für beide Berechnungen verwendet wird?
    Wenn ich denn Eigenverbrauch da Netto eingebe und dann 19 % USt nehme, wird mir die richtige USt. angezeigt. Aber für die EÜR wird auch der Netto-Eigenverbrauch eingezogen. Ist das nicht falsch. Der sollte doch gar nicht verwendet werden, oder?

  • Mehr reale Beispiele für die PV-Anlagenbetreiber bei Eigenheimen wäre schön

    Ich kann hier nur voll zustimmen.

    Es wäre sehr schön, wenn gerade bei der Photovoltaik mehr Beispiele mit konkreten Hinweisen zur Verfügung ständen.
    Und z.B. auch die "Betriebs"-Ausgaben, die ja vielfach anteilig betrieblich sowie auch privat anfallen, gegenüber der Finanzbehörde gut begründet aufgelistet werden könnten.

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