Hallo,
mit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG hinsichtlich einer Photovoltaikanlage bin ich nicht klar gekommen. Wir haben hier zwar als Beispielberechnung Heinz Mustermann, aber der möchte u.a. seinen Passat abschreiben. Dies lässt sich nicht eins zu eins auf die Photovoltaikanlage umsetzen. Ich bin also zum Lohnsteuerberater gegangen und habe 150,- € bezahlt. Erwähnen möchte ich, dass ich mit dem Programm schon 10 Jahre arbeite und hinsichtlich des Abarbeitens von Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit total zufrieden bin.
Mein Vorschlag: In der nächsten Version eine Beispielberechnung für Photovoltaikanlage installieren.
Wer ist noch dieser Meinung?
Schönen Abend
R. Krämer