Hallo zusammen,
in diesem Jahr habe ich zum ersten mal mit der Steuer-Spar-Erklärung die Einkommensteuererklärung elektronisch an das FA übermittelt. Im Rahmen dieser Übermittlung, wurde ich gefragt, ob ich eine E-Mail-Adresse angeben möchte (freiwillige Angabe). Ich habe keine E-Mail-Adresse angegeben.
Nun frage ich mich, wie ich über den fertig gestellten Steuerbescheid informiert werde? Kommt dieser wie bislang auch ganz normal in Papierform mit der Post? Oder erhalte ich per Post nur eine Nachricht, dass der Bescheid in elektronischer Form abgerufen werden kann? Oder muss ich gar selbst aktiv werden und immer mal wieder schaauen, ob der Bescheid abgerufen werden kann? Welchen Zweck hat die Angabe einer E-Mail-Adresse?
Kann mich zu diesen Fragen bitte jemand aufklären?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Mex