Abholung der Bescheiddaten beim Versand mit Version 26.26 - 26.32 nicht möglich

  • Guten Tag,

    ich möchte jetzt endlich mit der Bearbeiotung und Fertigstellung der Ekst. Jahr 2020 beginnen. Bisher lese ich in diesem Forum nur von Fehler über Fehler in den verschiednenen Release. Ich habe nun auf 26.33 upgedatet.
    Kann man sagen, dass diese Version nun fehlerfrei arbeiten, man die Daten per Elster absenden kann und wie bisher in den vorausgegangenen Jahren auch eine Rückmeldung per Elster über den Versand der Ekst mit Jahresumsatzsteuer und EÜR usw.(Gewinnermittluing) bekommt?

    mit freundlichen Grüßen
    JR

  • Als Rt Datum steht bei meinem Bescheid der 29.03.

    SSE meldet: Sie haben Ihre Steuererklärung am 25.03.2021 17:50:31 per ELSTER verschickt.

    Die vorige Erklärung war dann einige Tage zuvor am 21.03. verschickt.

    Ist auch eigentlich egal, soll sich die AAV darum kümmern und das mit dem FA klären, um eine nachträgliche Bescheiddatenabholung zu erreichen. Das ist doch deren Fehler und nicht unsere Aufgabe, sich darum zu kümmern.

    Eine nachträgliche Bescheiddatenabholung wird weder die AAV noch sonstwer für Sie erwirken können. Die scheint in den Systemen der FA (noch) nicht vorgesehen zu sein, es ist ja noch nicht einmal z.B. bei geänderten Bescheiden möglich.

    Da der Rt-Termin laut den Auskünften von [USER="12665"]Charlie24[/USER] und [USER="2429"]Adi[/USER] den Abschluss der inhaltlichen Bearbeitung im FA bezeichnet, wird der Beginn dieser inhaltlichen Bearbeitung dann wohl früher sein. Jetzt kann man ja mal ein wenig rekonstruieren. Abgeschickt haben Sie Ihre erste Version am Sonntag, 21.03. und Ihre zweite Version am Donnerstag, 25.03., aber nach Dienstschluss. Das Rt-Datum 29.03. ist ein Montag, nach den Erläuterungen von [USER="2429"]Adi[/USER] darf man wohl annehmen, dass da die Ergebnisse der Steuerberechnungen aus der Vorwoche elektronisch verarbeitet wurden. Soll heißen: Ihr Fall dürfte in den vier Tagen zwischen Montag, 22.03. und Donnerstag 25.03. bearbeitet worden sein. Also so schnell, dass die am Freitag, 26.03. vorliegende zweite Version nicht mehr für die Bearbeitung verwendet wurde.

    Bei einer so zügigen Bearbeitung würde ich davon ausgehen, dass Ihr Fall weitestgehend maschinell untersucht wurde und keine Unstimmigkeiten gefunden wurden, die eine nähere Befassung durch einen menschlichen Bearbeiter erfordert hätten. Entspricht denn der Steuerbescheid vom Ergebnis her Ihrer eigenen Berechnung mit der SSE? Finden Sie (wesentliche) Unterschiede, wenn sie den Bescheid neben die Steuerberechnung der SSE im selben Format legen?

  • Entspricht denn der Steuerbescheid vom Ergebnis her Ihrer eigenen Berechnung mit der SSE? Finden Sie (wesentliche) Unterschiede, wenn sie den Bescheid neben die Steuerberechnung der SSE im selben Format legen?

    Erwähnt hatte ich ja schon, dass ich in der Regel die Bescheiddatenabholung und den Bescheid-Prüfer der SSE auch für den finalen Bescheid nutzen kann, weil es normalerweise keine Abweichungen gibt und deshalb ein zweiter (korrigierter) Steuerbescheid ohne die Möglichkeit der automatischen Bescheidprüfung sehr selten ist.

    Ich bin Anhänger des Mottos "Mach es gleich richtig".:cool: War vor vielen Jahren mal ein Motto im Rahmen einer Qualitätsinitiative bei einem großen Konzern. Erspart hier dem Mitarbeiter im FA und mir zusätzlichen, unnötigen Arbeitsaufwand.

    Der Steuerbescheid entspricht wohl deshalb auch dieses Jahr im Ergebnis auf den Euro punktgenau meiner Erklärung.
    Die Einzelposten habe ich mir noch nicht angesehen. Aber ich könnte ja mal den Steuerbescheid manuell eingeben. Habe ich noch nie machen müssen, aber die AAV macht es dieses Jahr möglich.

    Gruß
    Reinhold

  • Sehe gerade: Im meinen Vorigen Beitrag steht:

    Zitat

    Zuletzt geändert von Reinholdx; Heute, 18:02.

    In Wirklichkeit ist es aber 19:02. Zeigt mein PC auch so an.

    [USER="1053"]Martin Jung[/USER]
    Herr Jung, wir haben inzwischen Sommerzeit. Seit fast einer Woche. :D

    Die Forenuhr geht wohl generell 1 Stunde nach:

    Zitat

    Copyright Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH
    Die Seite wurde um 18:45 erstellt.

    Es war aber zu diesem Zeitpunkt 19:45.

  • Zitat

    Die Forenuhr geht wohl generell 1 Stunde nach:


    Man kann und muss das mit der Sommerzeit einstellen. Benutzereinstellungen aufrufen, Register Konto, dort unter Sommerzeitkorrektur

    auf Sommerzeit automatisch erkennen

  • Zitat

    Also so schnell, dass die am Freitag, 26.03. vorliegende zweite Version nicht mehr für die Bearbeitung verwendet wurde.


    Eine am 25.03.2021 nach 17:00 Uhr übermittelte Erklärung geht beim Finanzamt unabhängig davon, dass es dort viele Teilzeitbeschäftigte gibt,

    die am Freitag nicht arbeiten, erfahrungsgemäß sowieso nicht vor Montag der Folgewoche ein.


  • Man kann und muss das mit der Sommerzeit einstellen. Benutzereinstellungen aufrufen, Register Konto, dort unter Sommerzeitkorrektur

    auf Sommerzeit automatisch erkennen

    Ja, ok. Danke.

    Aber warum ist die automatische Sommerzeitumstellung standardmässig auf "aus"? Das hat doch wenig Sinn, solange die Sommerzeitumstellung in der EU noch besteht. Und die Sommerzeitumstellung besteht schon seit vielen Jahren.
    Wäre doch sinnvoll und meines Wissens durchaus - jedenfalls in anderen Foren - auch machbar, dass die Standardkonfiguration vom Admin immer auf "automatisch" gesetzt wird.
    Sonst wird bei jedem Benutzer, der das nicht selbst auf automatisch gestellt hat, die Uhrzeit für zB Änderungen falsch protokolliert. Lästig und unnötig. "Mach es gleich richtig".

  • Der Steuerbescheid entspricht wohl deshalb auch dieses Jahr im Ergebnis auf den Euro punktgenau meiner Erklärung.
    Die Einzelposten habe ich mir noch nicht angesehen. Aber ich könnte ja mal den Steuerbescheid manuell eingeben. Habe ich noch nie machen müssen, aber die AAV macht es dieses Jahr möglich.

    Gratuliere, dann ist doch alles super. Und für den Einzelpostenvergleich lassen Sie sich einfach von der SSE die Steuerberechnung anzeigen und halten die neben den Bescheid. Ich drucke mir die Berechnung für diesen Zweck schon bei der Abgabe aus, ginge aber auch am Bildschirm. In meinem Fall (verheiratet, Kinder, Kapitalerträge, Vermietung & Verpachtung) sind das gerade mal drei A4-Seiten, die sind in normalerweise in ein paar Minuten abgeglichen. Natürlich könnte man auch noch die Bescheiddaten in die SSE einklimpern, aber welchen Mehrwert sollte das noch bringen?

  • Natürlich könnte man auch noch die Bescheiddaten in die SSE einklimpern, aber welchen Mehrwert sollte das noch bringen?

    Immerhin die Erkenntnis, dass der Bescheidprüfer aus mir unerfindlichen Gründen die Werbungskostenpauschale für Renten bei mir nur mit ca. 85 € statt mit 102 € ausweist, was dann beim Vergleich angeblich zu einer Abweichung zu meinen Gunsten führt. :) Die Steuerberechnung in der SSE hingegen und der Bescheid vom FA sind mit 102 € korrekt. Der Vorjahresvergleich in der SSE hat übrigens den gleichen Fehler mit jeweils ca. 85 € für beide Jahre.

    Bei meiner Frau weist der Bescheidprüfer die 102 € korrekt aus.
    Warum nur bei mir falsch? Weil ich 2 Renten habe und der Prüfer versucht, das aufzuteilen? Wäre aber nicht korrekt, weil im ausgewiesenen Rentenbetrag ist dort die Summe beider Renten drin.

    Diese Merkwürdigkeit war übrigens auch im Vorjahr vorhanden. Wo könnten die ca. 17 € Differenz (ist pro Jahr immer schwankend um einen geringfügigen Betrag < 2 €, deshalb meine Vermutung mit der Aufteilung der 2 Renten) sich sonst noch verbergen?

    Meine Vermutung geht ansonsten dahin, dass in der SSE beim Bescheidprüfer fälschlicherweise nur die anteilige Werbungskostenpauschale für die erste Rente ausgewiesen wird.

    P. S,

    Scheint tatsächlich so wie meine Vermutung zu sein. Habe eben mal das Verhältnis der 2 Renten mit den ausgewiesenen Werbungskosten verglichen. Dann kommt man in der Tat für dieses Jahr centgenau auf den reduzierten, im Bescheidprüfer ausgewiesenen, anteiligen Werbungskostenbetrag von 86,11 € für die 1te Rente.

  • ... zeigt das dann nicht, dass die Bescheidprüfung auf Basis der übermittelten oder händisch eingetragenen Bescheiddaten wohl weniger zuverlässig ist als der 1:1-Abgleich von SSE-Steuerberechnung und FA-Bescheid?

  • Langsam frage ich mich echt, was an diesem Programm überhaupt funktioniert. Nach dem neuesten Update sind nun die HomeOffice-Tage einfach weg. Ich dachte zuerst, der Bescheid wäre falsch (dank dem hier genannten Fehler musste ich die Zahlen ja nun manuell vergleichen).

    Sieht wohl so aus, als müsste ich jetzt die gesamte Steuererklärung vor Ende der Einspruchsfirst von Hand nachrechnen; bei so vielen Kardinalfehlern in so kurzer Zeit kann sich niemand drauf verlassen, dass der Rest richtig ist.

    [USER="1053"]Martin Jung[/USER] Wie sieht denn der aktuelle Plan das Unternehmens aus, die nachträgliche Anforderung des Bescheides zu ermöglichen? Wie ist der Stand der Umsetzung, nachdem das Problem ja seit ca. 2 Wochen bekannt ist?

  • Hallo ,

    verstehe ich es richtig, dass die Bescheiddaten nicht mehr abgeholt werden können wenn die Steuererklärung mit der Version vor dem Bugfixing übermittelt und wurde und der Bescheid auch mittlerweile schriftlich vorliegt ?

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