Abholung der Bescheiddaten beim Versand mit Version 26.26 - 26.32 nicht möglich

  • Dann ist das weiterhin in Ordnung, ja. Da mein Bescheid (fast) immer mit meiner Erklärung übereinstimmte, hatte ich das jetzt nicht mehr so richtig Erinnerung.
    Sinnvoller (insbesondere für den Fall einer Abweichung von Bescheid zu Erklärung) wäre es doch, wenn die SSE die übermittelten Bescheiddaten zum Vergleich heranziehen würde, falls die vorliegen. Warum wird das nicht gemacht? Die Bescheiddaten sind ja - normalerweise - da.

    Was [USER="4221"]Staufer[/USER] im Beitrag #39 erwähnt hatte. Das Datenschema und die Zuordnung zu Positionen in den übermittelten Bescheiddaten stimmen teils nicht mit denen der SSE überein. Weil da vom FA nur (Teil-)Ergebnisse übermittelt werden, welche jedoch in der SSE aus den vom Nutzer eingegebenen Daten errechnet werden. Und diese eingegebenen Daten will man ja bei der Datenübernahme auch als Einzelwerte übertragen, nicht nur z.B. die Werbungskosten als Summe.

    Wenn Abweichungen zwischen dem Rechenergebnis der SSE und den Bescheiddaten gemeldet werden, wird man ja sowieso die eigenen Eintragungen in der SSE überprüfen und ggf. anpassen (oder Einspruch einlegen). Wenn es hingegen keine Abweichungen gibt, muss man an den Eintragungen in der SSE auch nichts ändern. In beiden Fällen ist dann die entweder angepasste oder eben nicht geänderte eigene Erklärung mit der SSE die bessere Grundlage für die Datenübernahme als die aggregierten Ergebnisse in den Bescheiddaten. Zumal diese ja noch nicht einmal rechtsverbindlich sind, sondern rein informativen Charakter haben.


  • Sinnvoller (insbesondere für den Fall einer Abweichung von Bescheid zu Erklärung) wäre es doch, wenn die SSE die übermittelten Bescheiddaten zum Vergleich heranziehen würde, falls die vorliegen. Warum wird das nicht gemacht?

    Weil das unlogisch und auch gar nicht technisch machbar wäre.

    Wenn zum Beispiel bei den abgerufenen Bescheiddaten der bloße Betrag Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüber der Erklärung erhöht wird, kann doch die Software nicht wissen, ob das Finanzamt bei den Werbungskosten, und wenn ja, bei welchen, gekürzt oder bei den Einnahmen etwas aufgeschlagen hat.

    Darüber hinaus erläutert das FA seine Änderungen nur in einem fließenden Begleittext und nicht in einer Unterposition von Einnahmen bzw. Ausgaben.

    Staufer

  • Was [USER="4221"]Staufer[/USER] im Beitrag #39 erwähnt hatte. ...
    Weil da vom FA nur (Teil-)Ergebnisse übermittelt werden, welche jedoch in der SSE aus den vom Nutzer eingegebenen Daten errechnet werden.

    Das kann ich so nicht bestätigen. Habe das mal eben für 2019 verglichen. Die vom FA übermittelten Bescheiddaten und der Vergleich dieser Werte mit der Steuererklärung sind detaillierter als der Vorjahres-Vergleich von der SSE. Die SSE zeigt im Vorjahresvergleich weniger detailliert an und eben nur Teilergebnisse.
    Die SSE hat die zum Vorjahresvergleich notwendigen Bescheiddaten. Müsste diese für den Vorjahresvergleich nur detaillierter darstellen als zur Zeit üblich.

  • Das kann ich so nicht bestätigen. Habe das mal eben für 2019 verglichen. Die vom FA übermittelten Bescheiddaten und der Vergleich dieser Werte mit der Steuererklärung sind detaillierter als der Vorjahres-Vergleich von der SSE. Die SSE zeigt im Vorjahresvergleich weniger detailliert an und eben nur Teilergebnisse.
    Die SSE hat die zum Vorjahresvergleich notwendigen Bescheiddaten. Müsste diese für den Vorjahresvergleich nur detaillierter darstellen als zur Zeit üblich.

    Das sind doch unterschiedliche Dinge. Die SSE macht den Vorjahresvergleich auf der Basis von allen übernommenen Daten (d.h. einschließlich der Einzelwerte), stellt ihn dann aber kompakt dar, wenn man diese Funktion aufruft. Eine detaillierte Auskunft erhält man allerdings in den regulären Eingabedialogen. Wenn man da einen übernommenen Einzelwert mit einem neuen Betrag überschreibt und dann mit der Maus auf das Eingabefeld zeigt, öffnet sich ein kleines Popup-Fenster mit der Information zum vorherigen Wert.

    Die vom FA übernommenen Bescheiddaten werden hingegen so detalliert dargestellt wie sie übermittelt werden, nicht mehr, nicht weniger. Und das sind z.B. bei Vermietung & Verpachtung nur aufsummierte Werte. Um herauszufinden, welchen Teil der Werbungskosten mir in meinem Fall das FA nicht anerkannt hatte, musste ich den Begleittext lesen bzw. meine einzelnen eigenen Eintragungen in der SSE durchgehen. Und noch einmal: Man erhält bei der Bescheiddatenübermittlung nur die Daten des Erstbescheids, geänderte Bescheiddaten nach z.B. einem Einspruch aber nicht. Deshalb würde ein Vorjahresvergleich auf der Basis von übermittelten Bescheiddaten genau in den Fällen keinen Sinn ergeben, wo es am meisten darauf ankäme.

    Ich verstehe mittlerweile auch nicht mehr ganz, wo jetzt nach der Fehlerbehebung durch die AAV noch das konkrete Problem liegt. Wenn bei Ihnen (fast) immer das Rechenergebnis der SSE und der Bescheid des FA übereinstimmen, brauchen Sie die übermittelten Bescheiddaten doch überhaupt nicht. Weder als Grundlage für einen etwaigen Einspruch, noch als Basis der Datenübernahme.

  • Wenn zum Beispiel bei den abgerufenen Bescheiddaten der bloße Betrag Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüber der Erklärung erhöht wird, kann doch die Software nicht wissen, ob das Finanzamt bei den Werbungskosten, und wenn ja, bei welchen, gekürzt oder bei den Einnahmen etwas aufgeschlagen hat.

    Das ist auch gar nicht erforderlich. Es geht hier um den Vorjahresvergleich und darum, aus welchen Daten er generiert wird. Der Vorjahresvergleich gibt ohnehin nur die Summe der Einkünfte aus V+V aus aus. Das steht auch in den Bescheiddaten. Mehr braucht er nicht.

  • Wenn bei Ihnen (fast) immer das Rechenergebnis der SSE und der Bescheid des FA übereinstimmen, brauchen Sie die übermittelten Bescheiddaten doch überhaupt nicht.

    Doch, das brauche ich und hätte das gerne. Warum wohl?

    Und andere User, bei denen die Übereinstimmung nicht (fast) immer gewährleistet ist, brauchen das evtl. auch. Vielleicht um etwaige Abweichungen zu erkennen? Könnte das sein? Sollte man nicht auch deren mögliches Interesse berücksichtigen?

  • Lieber [USER="13215"]Reinholdx[/USER], nehmen Sie es bitte nicht persönlich, aber Sie rennen sich da gerade in etwas fest.


    Fakt ist doch, dass bei der Bescheidübermittlung weitestenteils nur aufsummierte Werte übermittelt werden, aus denen allein man nicht erkennen kann, wo genau das FA von der eingereichten Erklärung abgewichen ist. Das steht nur im Fließtext in der mit übermittelten Begründung.

    Fakt ist weiterhin, dass nur die Daten des Erstbescheids in einem Jahr elektronisch übermittelt werden, Daten aus geänderten Bescheiden hingegen nicht mehr.

    Folglich wäre es nicht zielführend, einen Vorjahresvergleich auf der Basis von übermittelten Bescheiddaten zu machen. Weil erstens die Datenbasis zu eingeschränkt und zweitens im ungünstigen Fall noch nicht einmal mehr aktuell ist. Und deshalb führt die SSE den Vorjahresvergleich auch tatsächlich auf der Basis der vom Nutzer eingegebenen Daten aus der Erklärung des Vorjahres durch, nicht mit übermittelten Bescheiddaten vom FA.


    Natürlich haben die übermittelten Bescheiddaten einen gewissen Wert, nämlich dann, wenn die eigene Steuerberechnung und der Bescheid vom FA nicht miteinander übereinstimmen. Dann kann man mit den Daten erstens eingrenzen, wo Abweichungen auftreten (das kann man allerdings auch dem Begründungstext entnehmen) und wie groß sie zweitens sind (allerdings normalerweise nicht auf Einzelwerte in der Erklärung heruntergebrochen - das muss man also selbst im Detail herausfinden). Wenn es hingegen keine Abweichungen zwischen der eigenen Steuerberechnung und dem Bescheid vom FA gibt, bringen die Bescheiddaten keinen zusätzlichen Nutzen.

    Ja, natürlich sollte man ganz generell mit einer Steuersoftware die Bescheiddaten abholen können, wenn die Finanzverwaltung das schon mal anbietet. Aber es ist eben auch kein Weltuntergang, falls man sie mal nicht hat. Weil die anderen Optionen zum Erkennen und Eingrenzen von Abweichungen zwischen eigener Erklärung und Bescheid auch nicht schlechter funktionieren bzw. der Bescheiddatenvergleich allein auch nicht reicht, um etwaige Einspruchsmöglichkeiten zu erkennen.


    Meine Frage zuletzt bezog sich darauf, was denn das noch verbleibende konkrete Problem auf Ebene der Software ist, nachdem die AAV den Fehler jetzt (hoffentlich) behoben hat.

  • Zitat

    Wenn bei Ihnen (fast) immer das Rechenergebnis der SSE und der Bescheid des FA übereinstimmen, brauchen Sie die übermittelten Bescheiddaten doch überhaupt nicht


    Das ist meines Erachtens keine überzeugende Argumentation. Der Bescheiddatenvergleich erlaubt es, den Steuerbescheid in wenigen

    Minuten zu überprüfen, man sieht sofort, ob alles gepasst hat bzw. wo es Abweichungen gibt. Gerade wenn man, wie ich mehr als einen

    Einkommensteuerbescheid prüfen muss, ist das eine erhebliche Arbeitsersparnis. Vorjahresdaten interessieren mich dagegen überhaupt nicht.

    Was soll ich da bei geänderten Einkünften und geänderten Freibeträgen denn vergleichen ?

  • Lieber [USER="13215"]Reinholdx[/USER], nehmen Sie es bitte nicht persönlich, aber Sie rennen sich da gerade in etwas fest.


    Fakt ist weiterhin, dass nur die Daten des Erstbescheids in einem Jahr elektronisch übermittelt werden, Daten aus geänderten Bescheiden hingegen nicht mehr.

    .

    Ja und? Dass es mir hier um den Erstbescheid ging, habe ich doch schon mehrmals dargelegt, denke ich? Ständig wiederholte Argumentation mit geänderten Bescheiden ist in diesem Falle nicht zielführend. Dass es sie gibt, weiß ich auch.

  • [USER="12665"]Charlie24[/USER], hier hatte sich eine Diskussion etwas verselbständigt. Dass der Bescheiddatenvergleich zum schnellen Abgleich auf Abweichungen ganz praktisch ist, ist ja unstrittig. Insbesondere bei mehreren zu prüfenden Bescheiden. Aber auch dort muss man letztlich die einzelnen Eingaben noch einmal anschauen, wenn man z.B. einen Einspruch formulieren möchte. Und bei nur einem Bescheid kann man den auch ganz gut mit der Steuerberechnung der SSE im selben Format vergleichen.

    Der Vorjahresvergleich ist hier hineingekommen, weil vermutet wurde, dass die SSE dafür die übermittelten Bescheiddaten verwenden würde. Was sie nicht tut und was auch gute Gründe hat.

    Für mich hat sich die Angelegenheit mit der Fehlerkorrektur durch die AAV im Prinzip auch erledigt. Hätte ich meine Erklärung bereits vorher abgegeben, würde ich jetzt lediglich versuchen, beim FA noch eine Zweiterklärung mit Antrag auf Bescheiddatenübermittlung einzureichen, falls dort die Bearbeitung noch nicht begonnen hat.


  • Vorjahresdaten interessieren mich dagegen überhaupt nicht.

    Was soll ich da bei geänderten Einkünften und geänderten Freibeträgen denn vergleichen ?

    Das dient idR zur Überprüfung vor Versand, ob man wirklich bei der Steuererklärung relevante Posten nicht vergessen hat.

    ZB.: Wenn signifikante Abweichungen gegenüber dem Vorjahr bei V+V oder Werbungskosten oder bei Einkünften auftreten, ohne dass es hierbei eine für mich nachvollziehbare Erklärung gibt.

  • Das dient idR zur Überprüfung vor Versand, ob man wirklich bei der Steuererklärung relevante Posten nicht vergessen hat.

    ... und das basiert auf den eigenen Angaben in der eigenen letzten Steuererklärung via SSE. Die man mit der nächsten SSE-Version im Folgejahr bei einer Datenübernahme Einzelposten für Einzelposten in die neue Erklärung übernehmen kann. Unabhängig davon, ob man im Vorjahr Bescheiddaten vom FA abgeholt hat oder nicht.

    Oder war dies die ganze Zeit Konsens, und die Diskussion dazu ein Missverständnis? Das täte mir leid.

  • Ich weiß jetzt nicht mehr weiter. Abrufbare Bescheiddaten und Vorjahresdaten sind in weder softwaretechnisch noch sonst logisch miteinander verknüpft. Und die beiden bringen wir auch durch Diskussionen nicht zusammen. Es sei denn, wir nehmen die Bescheiddaten, falls sie von der Erklärung abweichen, und ändern in ihrem Sinne die abgegebene Erklärung als Grundlage für den nächsten Vorjahresvergleich. Das ist jetzt mein Schlussbeitrag zu diesem Thema.

    Staufer

  • mich

    ... Es sei denn, wir nehmen die Bescheiddaten, falls sie von der Erklärung abweichen, und ändern in ihrem Sinne die abgegebene Erklärung als Grundlage für den nächsten Vorjahresvergleich. .

    Genau.

    Der endgültige Bescheid ist das letzte Wort und letztlich rechtsverbindlich und deshalb idR für mich die Grundlage für meine SteuerErklärung im nächsten Jahr.
    Erklärungen sind das in diesem Sinne nicht, Erklärungen abgeben kann ich viel, ob das FA sich daran hält, ist eine andere Sache. ....

    Gruß
    Reinhold

  • [USER="6437"]ahoellrigl[/USER]


    Zitat

    Kann man nicht ggf. nach dem Update seine Erklärung einfach nochmal einreichen? Ich habe mal gelesen, dass immer nur die letzte per Elster eingereichte Version im FA bearbeitet wird. Und wenn das Update früh genug kommt, hat die Bearbeitung dann ja vielleicht noch nicht begonnen.

    Nein, das klappt leider nicht. Wundert mich auch nicht. Habe das dennoch probiert und heute meinen Papierbescheid bekommen, aber der online-Abruf der Bescheiddaten ist nicht möglich.

  • Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer unserer Steuersoftware,

    auf Grund eines Softwarefehlers in der Version 26.32 und älter, können die Bescheiddaten für bereits versandte Steuerfälle leider nicht mehr per Elster abgeholt werden.

    [USER="1053"]Martin Jung[/USER]
    [USER="688"]Dirk Vroomen[/USER]

    Das Problem wurde bereits am 02.03. (oder evtl. auch früher) hier gemeldet und dann anschliessend von zumindest einem anderen User bestätigt. Dennoch wurde das Problem in mehreren Beiträgen von Ihnen einfach ignoriert.

    Wie blind muss man eigentlich als Fachkraft sein?

    Hallo

    Die Bescheiddaten werden immer beantragt. Dazu steht im Versandnachweis ein entsprechender Hinweis z.B. neben dem Unterschriftenfeld.

  • Zitat

    Nein, das klappt leider nicht. Wundert mich auch nicht. Habe das dennoch probiert und heute meinen Papierbescheid bekommen, aber der online-Abruf der Bescheiddaten ist nicht möglich.


    Das klappt dann, wenn mit der Bearbeitung noch nicht begonnen war. Wann die Erklärung bearbeitet wurde, ist auf dem Papierbescheid unten im

    Kleingedruckten vermerkt. Da steht Rt oder auch RT und dahinter ein Datum, aus dem ersichtlich ist, wann die Bearbeitung abgeschlossen wurde.

    Bis zum Versand des Bescheids durch das Rechenzentrum vergehen dann noch 5 bis 12 Tage, beim Finanzamt ist der Fall aber vorher erledigt.


  • Das klappt dann, wenn mit der Bearbeitung noch nicht begonnen war. Wann die Erklärung bearbeitet wurde, ist auf dem Papierbescheid unten im

    Kleingedruckten vermerkt. Da steht Rt oder auch RT und dahinter ein Datum, aus dem ersichtlich ist, wann die Bearbeitung abgeschlossen wurde.

    Bis zum Versand des Bescheids durch das Rechenzentrum vergehen dann noch 5 bis 12 Tage, beim Finanzamt ist der Fall aber vorher erledigt.

    Können Sie mir einen Fall belastbar nennen, bei dem das geklappt hat?

    Ihnen dürfte auch bekannt sein, dass bisher hier nur Fälle gemeldet wurden, bei denen es nicht geklappt hat, oder?

    Als Rt Datum steht bei meinem Bescheid der 29.03.

    SSE meldet: Sie haben Ihre Steuererklärung am 25.03.2021 17:50:31 per ELSTER verschickt.

    Die vorige Erklärung war dann einige Tage zuvor am 21.03. verschickt.

    Ist auch eigentlich egal, soll sich die AAV darum kümmern und das mit dem FA klären, um eine nachträgliche Bescheiddatenabholung zu erreichen. Das ist doch deren Fehler und nicht unsere Aufgabe, sich darum zu kümmern.

  • RT heißt wohl Rechentermin. Wenn ich einen Steuerfall gezeichnet hatte, wurde der gesendet. Rechentermine fanden damals nicht jeden Tag statt. Erst zum nächsten Rechentermin wurde also der Steuerfall bei der EDFin "gerechnet". Und nach dem rechnen dauert es nochmals 14 Tage bis der Bescheid zur Post geht. Auf jeden Fall habe ich das so in Erinnerung-

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