Dann ist das weiterhin in Ordnung, ja. Da mein Bescheid (fast) immer mit meiner Erklärung übereinstimmte, hatte ich das jetzt nicht mehr so richtig Erinnerung.
Sinnvoller (insbesondere für den Fall einer Abweichung von Bescheid zu Erklärung) wäre es doch, wenn die SSE die übermittelten Bescheiddaten zum Vergleich heranziehen würde, falls die vorliegen. Warum wird das nicht gemacht? Die Bescheiddaten sind ja - normalerweise - da.
Was [USER="4221"]Staufer[/USER] im Beitrag #39 erwähnt hatte. Das Datenschema und die Zuordnung zu Positionen in den übermittelten Bescheiddaten stimmen teils nicht mit denen der SSE überein. Weil da vom FA nur (Teil-)Ergebnisse übermittelt werden, welche jedoch in der SSE aus den vom Nutzer eingegebenen Daten errechnet werden. Und diese eingegebenen Daten will man ja bei der Datenübernahme auch als Einzelwerte übertragen, nicht nur z.B. die Werbungskosten als Summe.
Wenn Abweichungen zwischen dem Rechenergebnis der SSE und den Bescheiddaten gemeldet werden, wird man ja sowieso die eigenen Eintragungen in der SSE überprüfen und ggf. anpassen (oder Einspruch einlegen). Wenn es hingegen keine Abweichungen gibt, muss man an den Eintragungen in der SSE auch nichts ändern. In beiden Fällen ist dann die entweder angepasste oder eben nicht geänderte eigene Erklärung mit der SSE die bessere Grundlage für die Datenübernahme als die aggregierten Ergebnisse in den Bescheiddaten. Zumal diese ja noch nicht einmal rechtsverbindlich sind, sondern rein informativen Charakter haben.