Na ja, ich habe es soeben mit der 26.33 erneut probiert. Nach der Beschreibung klappt zumindest die Versendung. Nach meinem ersten vorläufigen Eindruck. Wir werden sehen.
Hier die Hinweise beim Versenden:
Beachten Sie:
Die Abholung der Bescheiddaten wird mit dem Versand dieser Erklärung mit dieser Version 26.33 wieder beantragt.
Sie haben bereits unter dieser Steuernummer eine elektronische Steuererklärung versandt. Falls Sie noch einmal versenden und dieser Versand bei Ihrem Finanzamt nicht verwendet wird, ist eine elektronische Bescheidabholung nicht mehr möglich. Nutzen Sie in diesem Fall den Bescheidvergleich unter Eingabe der Werte aus dem Papier-Steuerbescheid. Möchten Sie jetzt eine neue Steuererklärung versenden?
Der Versandnachweis sieht jetzt auch korrekt aus, den Passus habe ich beigefügt.
Ob nach dem erneuten Versenden eine Bescheiddatenabholung (AAV nennt das hier zur Verwirrung einiger erfahrener User "Bescheidabholung"; eine überflüssige Erklärung zum Unterschied von anderen - angeblich erfahrenen - Usern brauche ich nicht, teilt das bitte ggfs. Hr. Jung, mit, nicht mir) wirklich möglich sein wird, weiß die AAV auch nicht.
Mehr als ich wissen die auch nicht, das ist nicht neu.
Bin gespannt, wie das Finanzamt reagiert.
[USER="12665"]Charlie24[/USER]
Speziell für Sie beantworte ich jetzt Ihre obige Frage und erkläre das Ihnen hier:
"Bin gespannt wie das Finanzamt reagiert.°
Damit meine ich, ob das FA jetzt die Abholen der Bescheiddaten ermöglichen wird. Was sollte denn sonst in diesem Zusammenhang gemeint sein?
Gruß
Reinhold