Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und bin mir daher nicht sicher, ob ich das jetzt im richtigen Bereich veröffentliche. Falls nein, freue ich mich über einen entsprechenden Hinweis. Die Textsuche hat mich leider nicht weitergebracht. Ich habe gerade meine Steuererklärung für 2020 in der SSE eingegeben und stehe vor einer Frage bzgl. der gezahlten Abfindung. Ich habe 2020 meinen Job verloren und eine Abfindung bekommen, die auch auf der Lohnsteuerkarte als steuerlich begünstigt erfasst ist und die im Programm auch entsprechend erfasst worden ist. Nun habe ich im selben Jahr Anwaltskosten gehabt, die direkt mit der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses zu tun haben (Rechtsberatung, Außergerichtliche Vertretung, Verhandlung des Auflösungsvertrags). Ich habe diese Kosten bei den Werbungskosten eingetragen. Soweit, so gut.
Nun bietet mir die SSE die Möglichkeit, Werbungskosten der "Entschädigung/Arbeitslohn für mehrere Jahre" zuzuordnen. Wenn ich das tue, sinkt die prognostizierte Steuererstattung recht deutlich. Bei der Eingabehilfe ist auch ein entsprechender Hinweis, der aber missverständlich ist:
"Wenn Sie in diesem Feld keine Angaben machen, werden die Werbungskosten zunächst bei den voll steuerpflichtigen Einnahmen berücksichtigt und erst nachrangig bei den mehrjährigen, begünstigten Einnahmen. Diese Vorgehensweise ist in der Regel günstiger für Sie."
Nun zu meinen beiden Fragen:
- Was heißt das jetzt genau? Kann ich mich entscheiden, ob ich Werbungskosten für einen Anwalt hier eintrage oder ist das Pflicht? Wann genau muss man das Feld befüllen?
- Warum sinkt hierdurch die Rückerstattung? Sind Werbungskosten, die in Zusammenhang mit einer Entschädigung stehen, weniger Wert?
Vielen Dank und viele Grüße