Hallo liebe Forumsmitglieder,
zu meiner Frage habe ich schon mit mehreren Personen gesprochen, darunter Steuerberater und das zuständige Finanzamt, habe aber bisher noch keine eindeutige Antwort erhalten. Jetzt würde ich mich sehr freuen, wenn es hier im Forum jemanden gibt, der sich damit auskennt und mir evtl. weiterhelfen könnte. Konkret geht es um folgenden Fall:
Ich war für meinen alten Arbeitgeber ca. 6 Monate in Mexiko tätig. Laut § 9 Abs. 4a Satz 6 und 7 EStG ist der Abzug der Verpflegungspauschale auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit begrenzt. Eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte führt zu einem Neubeginn, wenn Sie mindestens vier Wochen dauert.
Streitig ist in meinem Fall, ob die vier Wochen Unterbrechung erfüllt sind. Meine Reisedaten waren wie folgt:
15.10.18 Gearbeitet in Mexico bis ca. 14.00 Uhr; Abflug nach Deutschland um ca. 16.00 Uhr
12.11.18 Ankunft im Hotel in Mexiko um ca. 22.00 Uhr
13.11.18 Arbeitsbeginn im Werk in Mexiko um 8.00 Uhr
Die Frage ist nun, wann die Unterbrechung anfängt/aufhört, bzw. wann die berufliche Tätigkeit anfängt/aufhört. Würde die berufliche Tätigkeit erst wieder am 13.11.18 mit dem betreten des Werksgeländes anfangen, wären die 4 Wochen Unterbrechung erfüllt. Würde die berufliche Tätigkeit allerdings schon mit dem Einchecken im Hotel am 12.11.18 beginnen, wären die 4 Wochen nicht erfüllt.
In der Sache läuft mittlerweile ein Prozess vor dem Arbeitsgericht. Allerdings kennt sich das Gericht mit dem Thema auch nicht wirklich aus, daher wende ich mich jetzt an das Forum.