Wie kann ich in der SSE im Abschnitt Gebäudeabschreibung die Daten so eingeben, wie Sie auch in den Feldern des offiziellen Steuerformulars vorgesehen sind. Problem: Kauf einer Eigentumswohnung per Kaufvertrag am 30.10.2009, Bezugsfertigkeit / Wohnungsübergabe bzw. Übergang von Nutzen und Lasten am 13.06.2011. Das Programm sieht diese Konstellation nicht vor (WARUM?). Es stehen im Dropdown nur folgendes zur Verfügung: Anschaffung im Jahr der Fertigstellung, Anschaffung in einem späteren Jahr oder Eigene Herstellung. Alle drei Möglichkeiten passen nicht. Der Kauf / bzw. die Anschaffung war wie dargestellt vor dem Jahr der Fertigstellung. Und genau diese, doch wohl nicht so unübliche Konstellation ist in der SSE nicht darstellbar. Die Kontexthilfe dazu ist auch nicht hilfreich und zielführend.
Gebäudeabschreibung Datenerfassung unplausibel
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Schauen Sie bitte in die Eingabehilfe zur Auswahlliste "Erwerb". Dort wird im Topic "Anschaffung im Jahr der Fertigstellung" der Sachverhalt im letzten Absatz der Hilfe geklärt. Hinweise gibt es auch direkt in der Eingabehilfe zum Datum der Anschaffung.
Gruß Dirk Vroomen
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Eine Abschreibung läuft logischerweise erst ab dem Zeitpunkt, in dem das Gebäude fertiggestellt ist.
>> In Ihrem Fall tragen Sie ein: Anschaffung im Jahr der Fertigstellung, Datum der Fertigstellung 13.06.2011. <<
Eine Anschaffung ist kaufrechtlich erst vollzogen, wenn die Erfüllung des Kaufvertrags gemäß § 433 BGB eingetreten ist; dies ist bei Kaufpreiszahlung und Übereignung der Fall.
Zur Fertigstellung und Übereignung (Vollendung der Anschaffung) schreiben Sie ja selbst:
Bezugsfertigkeit am 13.06.2011 [Fertigstellung]
Wohnungsübergabe bzw. Übergang von Nutzen und Lasten am 13.06.2011 [Vollzug der Anschaffung].Vorher ist die Anschaffung noch nicht erfolgt. Nicht etwa bereits beim Abschluss des Kaufvertrages.
Im Übrigen erfolgt beim Ausfüllen wie dargestellt ein richtiger Eintrag in der Anlage V.In der SSE ist alles richtig für Sie vorbereitet!
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Quote
In der SSE ist alles richtig für Sie vorbereitet!
Was aber nicht unbedingt heißt, dass man die Formulierung Anschaffung im Jahr der Fertigstellung auf Anhieb versteht bzw. verstehen muss. -
„Fertigstellung“ dürfte eigentlich klar definiert sein. Und „Anschaffung“ ist eben mal ein fester Rechtsbegriff. Wenn einem etwas (noch) nicht gehört, hat man es halt noch nicht „angeschafft“.
Wenn ich was im Internet bestelle und im Voraus bezahle, dann kann ich doch auch erst von einer Anschaffung sprechen, wenn ich den bestellten Gegenstand in der Hand habe.
Vor dem Eintrag ins Grundbuch gehört einem eine Immobilie doch noch nicht als Eigentümer. -
Hallo zusammen,
beachten Sie bitte die Eingabehilfen, in denen die Begriffe erklärt werden. Nutzen Sie bitte die Informationen im Programm.
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Zunächst vielen Dank für die Erklärungen und Aufklärungen. Wie bereits im Eingangspost erwähnt habe ich die Eingabehilfen durchaus gelesen, wohl aber dummerweise nicht verstanden.
Ich habe verstanden, den Zeitpunkt der Anschaffung (Wohnungsübergabe) in das entsprechende Feld (Datum der Anschaffung) einzutragen. Aber welches Datum muss ich dann im Feld Datum des Kaufvertrags eintragen? Ein fiktives, unrichtiges Datum des Kaufvertrags gleichgesetzt mit dem Datum der Anschaffung? Trage ich dort das tatsächliche Datum des Kaufvertrags ein, gibt es einen Hinweis des Prüfers "Unfertiges Gebäude erworben?". Aber ich denke diesen Hinweis kann ich dann ignorieren/quittieren?@ Herrn Jung: Hätte ich die Begriffserklärungen der Eingabehilfen richtig verstanden, hätte ich diesen Post nicht aufgemacht. Ihre Hilfestellung ist daher alles andere als zielführend.
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Hallo zusammen,
auch ich habe ich ein Problem bei der Datumseingabe für eine in 2021 "angeschaffte" EIgentumswohnung, die ich bereits in 2019 von einem Bauträger "gekauft" habe. Wenn ich das Kaufvertragsdatums aus 2019 eingebe, kommt der Hinweis "Unfertiges Gebäude erworben?" . Das ist ja bei einem Bauträgervertrag auch nicht ganz falsch. Die folgenden Abfragen passen dann aber nicht, denn der Bauträger hat das Gebäude ja auch fertig gestellt und nicht ich. Wie mache ich es richtig? Und sorry, wenn ich irgendwo etwas überlesen oder missverstanden habe.
Mit Dank für Hilfe und Gruß
Fiskuzzi
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Hallo
Das Datum des Kaufvertrages ist nicht das Datum der Anschaffung. Hier noch mal die Hilfen. Welcher Sachverhalt trifft zu? Es geht letztlich darum, ob Sie ein neues oder eine gebrauchte Immobilie kaufen.
Eingabehilfe zu Anschaffung im Jahr der Fertigstellung
Der Zeitpunkt der Anschaffung ist der Termin, zu dem laut Kaufvertrag Gefahr, Nutzen und Lasten auf Sie übergegangen sind. Zu diesem Zeitpunkt wechselt das wirtschaftliche Eigentum.
Wann wechselt das Eigentum bei Ihnen?
Eingabehilfe zu Anschaffung in späterem Jahr
Wählen Sie »Anschaffung in einem späteren Jahr«, wenn Sie das Gebäude bzw. die Eigentumswohnung gebraucht erworben haben, d.h. frühestens in dem Kalenderjahr angeschafft haben, das auf das Kalenderjahr der Fertigstellung folgte. Dies gilt auch für ein Objekt, das erst saniert werden muss, bevor es bezogen werden kann.
Eingabehilfe zu Eigene Herstellung
Wählen Sie »Eigene Herstellung«, wenn Sie das Gebäude bzw. die Eigentumswohnung selbst als Bauherr errichtet haben oder wenn Sie ein unfertiges Gebäude erworben und dann als Bauherr selbst fertig gestellt haben.
Sind Sie der Bauherr? Dabei geht es nicht darum, ob Sie sich selber auf die Baustelle gestellt und das Gebäude hochgezogen haben.
Aus Wiki
Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben. Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. Er kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein. In jedem Fall muss er Verfügungsberechtigter des Baugrundstücks sein, nur als solcher darf er den Bauantrag unterschreiben. Als Eigentümer ist er das immer, als Besitzer (z. B. Pächter, Nutzer) eventuell nur mit Einschränkungen.
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Guten Morgen Herr Jung, Danke mal wieder für Unterstützung!
Der Kauf vom Bauträger passt weder zu "Anschaffung in einem späteren Jahr" noch zu "eigene Herstellung". Laut Wiki ist der Bauträgervertrag eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag. Der Bauträger verkauft eine noch nicht gebaute Wohnung, errichtet sie dann und übergibt sie dem Käufer nach Fertigstellung . Bei uns datiert der Kaufvertrag vom 16.04.2019, es folgte die Bauzeit und die Übergabe der fertigen Wohnung am 19.03.21.
Viele Grüße
Fiskuzzi
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die Übergabe der fertigen Wohnung am 19.03.21.
Erst damit sind Besitz, Nutzen und Lasten auf euch übergegangen, was im Beitrag #9 als wirtschaftlicher Eigentumsübergang bezeichnet wurde.
Mit dem Begriff soll zum Ausdruck gebracht werden, das der rechtliche Eigentumsübergang erst mit der Eintragung der Auflassung im Grundbuch
erfolgt.
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Danke für die Antwort Charlie24. Das sehe ich auch so. Mein Problem ist eine Fehlermeldung des Prüfers, wenn ich dazu dann das Datum des Kaufvertrags eingebe. Vielleicht habe ich aber auch nur die einfachste aller Alternativen übersehen, nämlich die Meldung des Prüfers zu ignorieren, weil nicht einschlägig....
Sorry, wenn ich Aufwand verursacht habe, auch an die Adresse von Martin Jung.
Mit Dank und Gruß
Fiskuzzi
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Mein Problem ist eine Fehlermeldung des Prüfers, wenn ich dazu dann das Datum des Kaufvertrags eingebe.
Um welches Erklärungsjahr geht es denn konkret ? Da das Objekt erst 2021 angeschafft wurde, reicht es bei der Erklärung für 2021, das Datum
im Format 19.03 einzutragen. Warum willst du da das Datum des Kaufvertrags aus dem Jahr 2019 eintragen bzw. wo wird das verlangt ?
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In der Eingabemaske für die Gebäudeabschreibung werden unter der Rubrik "Anschaffung/Fertigstellung" Angaben zum "Datum der Anschaffung" und zum "Datum des Kaufvertrags" verlangt, letzteres im Format mit Jahreszahl. Laut Eingabehilfe ist das Datum des Kaufvertrags für die Berechnung der Abschreibung relevant. Im Steuerformular taucht das Datum nicht auf, wohl aber in der Anlage zur Berechnung der Afa. Es scheint, dass das korrekte Datum des Kaufvertrags richtig verarbeitet wird, auch wenn die Alternative "Anschaffung im Jahr der Fertigstellung" rot eingerahmt ist und der Prüfer darauf hinweist, dass ein unfertiges Gebäude erworben wurde. Stimmt ja auch.
Danke für Unterstützung, Gruß Fiskuzzi
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Ich habe mir das mal angesehen. Ich sehe in der Eingabemaske nur das Anschaffungsdatum und das Fertigstellungsdatum, nicht jedoch
das Datum des Kaufvertrages. Angeschafft ist ein Objekt, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Käufer übergegangen sind, fertiggestellt
ist ein Objekt, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen und das Objekt für Wohnzwecke genutzt werden kann.
Das müsste ja beim Kauf vom Bauträger eigentlich das gleiche Datum sein. Das Programm schlägt für diesen Fall vor, nur das Datum der
Anschaffung zu erfassen. Persönlich halte ich das zwar für falsch, aber so habe ich folgenden Hinweis des Prüfers verstanden:
Liegen Anschaffung und Fertigstellung im gleichen Jahr, wird das Fertigstellungsdatum nicht benötigt.
Falsch ist das meines Erachtens deshalb, weil die Anlage V sowohl ein Datumsfeld für die Anschaffung wie auch für die Fertigstellung anbietet.
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Hallo Charlie24,
es gibt viele Eingabefelder im Formular und trotzdem müssen Sie nicht alle füllen.
Entweder stellen Sie ein Objekt her oder Sie kaufen ein Objekt. Also wird es nur ein relevantes Datum geben bei einem Neubau. Es geht bei diesen Fragen immer nur darum ob es einen Neubau oder Altbau ist und damit um die Frage, welche Abschreibung zum Tragen kommt.
Dafür kann es auch wichtig sein, wann der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, was Einfluss auf die Abschreibungsmöglichkeiten hat.
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es gibt viele Eingabefelder im Formular und trotzdem müssen Sie nicht alle füllen.
Wir haben z. B. im Dezember 1998 ein gebrauchtes Objekt gekauft, bei dem die damaligen Eigentümer mit größeren Renovierungsarbeiten
begonnen hatten, dann aber kurzfristig entschieden haben, sich von dem Objekt zu trennen. Der Besitz ist Mitte Januar 1999 übergegangen.
Zu dem Zeitpunkt war das Bad komplett entkernt. ebenso fehlten u. a. alle Fußbodenbeläge. Bis das Objekt wohnfertig hergerichtet war, ist es
dann Mitte Mai 1999 geworden. Seitdem steht in der Anlage V als Anschaffungsdatum der 15.01.1999 und als Fertigstellungsdatum der 15.05.1999.
Solche Einträge sind doch erlaubt und müssen deshalb auch möglich sein.
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Hallo
Sie schreiben, dass Sie 1998 ein Objekt gekauft. Das ist nur möglich, wenn es ein fertig gestelltes Objekt gibt. Ihre Angabe ist dann schlicht falsch.
Sie haben eine Renovierung (solange es keinem Neubau entspricht) im Mai 99 fertiggestellt aber nicht das Objekt an sich.
Ich gebe Ihnen aber in insoweit recht, das ist nicht schaden würde, Fertigstellung und Anschaffung zu erfassen, damit dadurch auch noch deutlich wird, dass es ein Neubau ist.
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Das ist nur möglich, wenn es ein fertig gestelltes Objekt gibt. Ihre Angabe ist dann schlicht falsch.
Nein, denn wenn das Objekt im Zeitpunkt der Anschaffung nicht bewohnbar ist, beginnt auch die AfA erst nach Herstellung der Wohnfertigkeit.
Wegen der monatsweisen Betrachtung spielt das Thema auch in der Praxis eine gewisse Rolle. Es wäre jedenfalls bei einer Anschaffung und
"Fertigstellung" im gleichen Kalenderjahr wichtiger und richtiger, das Fertigstellungsdatum zu erfassen und nicht nur das Anschaffungsdatum.
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