Ich vermute mal, dass eine Witwe im Sterbe- und im darauf folgenden Gnadenjahr keinen anteiligen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommt, weil sie noch Anspruch auf den Splittingtarif hat. Im Programm wird dies leider nicht klar herausgestellt. Dort kann man den Zeitraum, zu dem eine Haushaltsgemeinschaft mit einer weiteren volljährigen Person bestanden hat, angeben und dieser führt zu einem anteiligen Entlastungsbetrag.
Meines Erachtens fehlt in den Erläuterungen fehlt der Hinweis, das Verwitwete in diesem Zeitraum keinen Anspruch haben.
Oder haben sie etwa doch?