PV-Anlage Problematik MWst auf Anzahlungen 19% und Endabrechnung 16%

  • Ich habe folgendes Problem: Mein Netzbetreiber hat für alle 11 Abschlagszahlungen in 2020 den UMsatzsteuersatz von 19% ausgewiesen. Die Schlußrechnung wurde dagegen mit 16% Umsatzsteuer abgerechnet. Mein Problem ist nun, dass bereits durch die Abschlagszahlungen eine Umsatzsteuer-Überzahlung erfolgt ist und ich nicht weiß, wie ich die Restsumme, die erst 2021 ausgezahlt wurde umsatzsteuer-technisch behandeln muss. THeoretisch dürfte ich für die Restzahlung keine Umsatzsteuer mehr bezahlen und müsste für 2020 noch einen kleinen Betrag zurückerhalten. Wer kann mir weiterhelfen?

  • Das Dokument des BMF sagt ja, dass es OK war für die Abschlagszahlungen 19% zu buchen - so wie es der Netzbetreiber ja auch angekündigt hat. Sonst hätte er ja auch einen korrigierten Abschlagsplan schicken müssen. Wenn der Eine oder Andere 16% abgeführt hat, kann er es ja noch mit der Jahreserklärung 2020 korrigieren.

    Mir liegt jetzt die Jahresrechnung 2020 vor, wo richtigerweise alles miteinander verrechnet wird, somit kommt es dann zu einem "Mischsteuersatz". Ich bin mir noch nicht klar, wie ich das eingebe. Vermutlich baue ich das Jahr einfach nach, dass per Saldo die richtigen Zahlen rauskommen (ich hab eine Nachzahlung aufgrund erhöhten Eigenbedarfs mit E-Auto)

    - Teilrechnung 19%
    - Teilrechnung 16%
    + Vergütung (Abschläge 19%)
    = per Saldo der Rechnungsbetrag mit Mischsteuer

  • Wer aufgepasst hat, findet den Fehler... ;) Plus und Minus in der Buchhaltung können ins Geld gehen. Habe mich schon gewundert, warum ich bei einer Nachzahlung mehr Gewinn mache...

  • Ich habe folgendes Problem: Mein Netzbetreiber hat für alle 11 Abschlagszahlungen in 2020 den UMsatzsteuersatz von 19% ausgewiesen. Die Schlußrechnung wurde dagegen mit 16% Umsatzsteuer abgerechnet. Mein Problem ist nun, dass bereits durch die Abschlagszahlungen eine Umsatzsteuer-Überzahlung erfolgt ist und ich nicht weiß, wie ich die Restsumme, die erst 2021 ausgezahlt wurde umsatzsteuer-technisch behandeln muss. THeoretisch dürfte ich für die Restzahlung keine Umsatzsteuer mehr bezahlen und müsste für 2020 noch einen kleinen Betrag zurückerhalten. Wer kann mir weiterhelfen?

    Schau mal alle Seiten der Abrechnung an, bei mir war auf Seite 4 von 4 die Aufschlüsselung, wie sich der Betrag zusammensetzt. Nur 16% für das ganze Jahr geht nicht, dann müsstest Du die Rechnung zurückweisen.

  • Hallo,

    negative Rechnung mit Nettobetrag 2020 und Steuersatz 19% erfassen.
    Positive Rechnung mit 19% und 16 % mit den entsprechenden Beträgen erfassen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!