Ich habe eine Frage zu Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung aus SSE.
Folgende Erklärung habe ich bei Elster gefunden, bringt mich jedoch nicht zum Ziel.
>> Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Registrierung ist außerdem die Zustimmung zum Abruf der Bescheinigungen in Ihrem Benutzerkonto bei Mein ELSTER erforderlich<<
Ich habe ein gültiges Elster Zertifikat mit dem ich bisher die Ekst sowie EÜR und Jahresumsatzsteuer übermittelt habe.
Was bedeutet „außerdem Zustimmung zum Abruf der Bescheinigung erforderlich im Benutzerkonto Mein Elster.“
Wo exakt genau stellt man das im Elster Benutzerkonto ein. Ich habe da keinen Menüpunkt gefunden.
Oder ist eine solche Zustimmung zum Abruf überhaupt nicht extra erforderlich wenn man den Abruf aus SSE durchführt?
vlG JoachimBN