Meine Frau ist wegen einer Erkrankung derzeit zu 100% dienstunfähig und bezieht als Landesbeamte seit 2019 Versorgungsbezüge von ihrem Dienstherrn. Zusätzlich sind erstmals 2020 Einkünfte als BU-Rente aus einer privaten Versicherung geflossen, darunter auch eine Nachzahlung für 2019. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich diese Einkünfte in der SSE im Bereich Einkünfte: Zinsen, Renten Vermietung usw. unter dem Punkt Renteneinkünfte [Ehefrau] als Rente aus sonstiger privater Versicherung mit dem Rententräger Private Versicherungsgesellschaft eintragen muss?
Die zweite Frage dazu betrifft die Voraussetzungen für die Förderung bei Riester-Renten. Ich habe die Daten aus der (fast) fertigen Einkommensteuererklärung für 2020 in der SSE in eine Prognose für 2021 übernommen. Im Bereich Sonderausgaben gibt es unter dem Unterpunkt Riester-Rente die Seite zu den Voraussetzungen für die Förderung. Dort übernimmt die SSE erfreulicherweise automatisch bei den Bezügen korrekt die Angaben aus den nichtselbständigen Einnahmen für 2020. Allerdings gibt es auf dieser Seite auch ein Feld Rente wegen voller Erwerbsminderung 2020, das die SSE allerdings leer lässt. Ist das korrekt so, oder müsste ich dort die Einkünfte aus der privaten BU-Rente in 2020 händisch eintragen?
Danke an jede/n, der oder die hier zu einer Erhellung beitragen kann.