digitale Bekanntgabe Steuerbescheid? Wo in der SSE aktivieren?

  • Elster sagt (in 'Mein Elster' - 'Meine Bescheide'): "Steuerbescheide werden nur zur Verfügung gestellt, wenn die digitale Bekanntgabe in der Einkommensteuererklärung beantragt wurde."

    Wie kann man in der SSE vor oder beim Versenden dies "digitale Bekanntgabe" beantragen? Ich hab' das bisher nicht gefunden.

  • Womit haben Sie denn ihre Steuererklärung versandt? Wenn Sie dafür eine Steuererklärungssoftware verwendet haben, haben Sie die digitale Bekanntgabe darüber beantragt und werden zu warten haben, bis Sie mit dieser die Möglichkeit haben, die Daten abzurufen. Viele gehen dazu über, die Steuererklärung zwar mit einer Software zu erstellen aber trotzdem das Elsterportal zu nutzen, da ist man einfach unabhängiger. In der Steuerklärungssoftware nutzt man dann halt die Papiererfassung, die geht immer und ist nicht von Updates abhängig. Mit ein wenig Einarbeitung schaffen Sie das auch. Haben Sie denn schon ihren schriftlichen Steuerbescheid erhalten? Vorher könnten Sie den, mit einer Abweichung von eins bis zwei Tagen, auch digital nicht abrufen.

  • Die Antwort geht an der Frage total vorbei. Die Art der Bekanntgabe muss ja in der Software beantragt werden können.

    Wer die digitale Bekanntgabe beantragt, erhält keinen Steuerbescheid auf Papier. Ich würde im Benutzerhandbuch nachsehen.

  • [USER="11988"]Papa_001[/USER] mir ist schon klar, daß ich und wie ich die digitale Bekanntgabe im Elsterportal beantragen kann. Die Frage ist aber, wie ich die Beantragung der digitalen Bekanntgabe in der SSE einstellen kann. Ich habe ehrlich gesagt wenig Motivation, eine in der SSE (für den digitalen Versand) fertige Steuererklärung auf Papier auszudrucken, um sie dann im Elster-Portal wieder abzutippen.

  • Zitat

    Erst wenn alle Bundesländer mitmachen wird die die akademische das umsetzen.


    Mit Ausnahme von Brandenburg machen alle Bundesländer bereits seit Ende September 2020 mit. Ob man jetzt wirklich auf das

    einzige Bundesland, das 2020 noch nicht so weit war, warten muss?

  • Die Antwort geht an der Frage total vorbei. Die Art der Bekanntgabe muss ja in der Software beantragt werden können.

    Wer die digitale Bekanntgabe beantragt, erhält keinen Steuerbescheid auf Papier. Ich würde im Benutzerhandbuch nachsehen.

    Ich dachte, es ginge nur um die Bescheid-Daten-Abholung. Bitte vielmals den Irrtum zu entschuldigen. Und selbst wenn über das Elsterportal die digitale Bekanntgabe beantragt wird, hat das dann immer noch nichts mit der Funktion des Bescheid-Abrufs im Steuerprogramm gemein, egal ob der Bescheid dann auf Papier oder elektronisch zum Anschauen im Elsterportal bereitgestellt wird. Man wird nicht mit einer beliebigen Steuersoftware die Bescheid-Daten abrufen können außer mit der, mit der die Erklärung übermittelt wurde. Ich ahne jetzt schon einige neue Fragen hinsichtlich dieser Funktion. Wie wird dann der digitale Steuerbescheid abzurufen sein, wenn die Bekanntgabe über eine Steuersoftware aktiviert wurde, diese selber aber noch nicht die Eigenschaft besitzt, die Bescheid-Daten abrufen zu können? Steht dann der nicht mehr gedruckte Papierbescheid trotzdem im Elsterportal noch bereit? Warum soll eine Software eine solche Funktion erst unterstützen, wenn sie die Aufgabe nicht gleich übernehmen soll und würde das Abrufen einerseits des digitalen Bescheids unabhängig von der Bescheid-Daten-Abholung aktiviert werden können? Und selbst wenn dies so wäre, hätte man dann einerseits nur digitale Daten, diese wären aber noch nicht in der Steuerdatei (etwa nur in einem Container, einer Checkbox der Anwendung), weil die Funktion Abruf noch nicht bereitsteht? Zwei neue Funktionen und bis jetzt noch nicht einmal die Möglichkeit Daten wegschicken zu können. Da wird sicher die Geduld bei manchen auf eine sehr harte Probe gestellt, wenn später nicht einmal mehr im Elsterportal Steuerdaten betrachtet werden könnten, weil alle Funktionen in nur einem Update untergebracht werden sollen.

  • Die unverbindlichen Bescheiddaten kann jede mir bekannte Steuersoftware abholen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.

    Die Bescheiddaten können nur mit der Steuersoftware abgeholt werden, mit der die Erklärung übermittelt wurde. Der Vorteil der

    Bescheiddatenabholung ist in erster Linie die Möglichkeit, die Bescheiddaten mit den Erklärungsdaten vergleichen zu können.

    Die Bekanntgabe des rechtsverbindlichen Steuerbescheids in elektronischer Form wird parallel zur Bescheiddatenabholung

    angeboten. Das eine schließt also das andere nicht aus. Man erhält keinen Papierbescheid mehr. Der Bescheid entspricht exakt

    dem Papierbescheid, den man für gewöhnlich vom Rechenzentrum erhält. Er enthält auch die Abrechnung mit der Finanzkasse.

    Der Bescheid kann mit der Steuersoftware abgeholt werden, mit der die Erklärung übermittelt wurde, vorausgesetzt, die Software

    unterstützt das Verfahren bereits. Der Bescheid wird zusätzlich in das Elster-Postfach des Steuerpflichtigen eingestellt, wenn er die

    Erklärung selbst übermittelt hat, sonst in das Postfach des Datenübermittlers. Das Ganze funktioniert bisher nur bei Erstbescheiden.

    Ob man das so will, muss jeder für sich entscheiden. Der einzige Vorteil, den ich sehe, ist der, dass man bereits ein PDF-Dokument

    hat und den Papierbescheid nicht extra kopieren oder einscannen muss, wenn er anderswo vorgelegt werden muss.

  • Hallo

    Die Beantragung zur Bereitstellung des Bescheides ist in unserer Software noch nicht enthalten. Diese Funktionalität ist für ein Update im Laufe des Jahres geplant. Weiterhin ist die Abholung von Bescheiddaten aus dem Steuerbescheid möglich, die automatisch beantragt wird.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Nun sind alle diejenigen, die früh eine Steuererklärung abgegeben haben, außen vor. Diese Info hätte nicht nur im Forum erfolgen sollen, sondern breit über E-Mail, so dass man sich darauf hätte einstellen können!
    Bisher hatte ich Vertrauen in die Akademischen AG und ihrer Software.
    Im Übrigen konnte auch die technische Hotline mir diese Info nicht geben, als ich vorgestern wegen des Fehlens der digitalen Bescheiddaten dort anrief.

  • Das wäre in der Tat ein Trauerspiel.

    Beim Versand der Steuererklärung wird auch aktuell der Hinweis gegeben, dass man die Bescheiddaten online abrufen und auch damit den Bescheidvergleich machen könne.
    So wie man das in den Vorjahren auch konnte.

    Und das geht jetzt nicht, wenn ich das hier richtig verstehe?

    Gruß
    Reinhold

  • Zitat

    Und das geht jetzt nicht, wenn ich das hier richtig verstehe?


    So habe ich das nicht verstanden. Bitte meinen ausführlichen Beitrag #8 lesen ! Bescheiddatenübermittlung und

    elektronischer Steuerbescheid sind unterschiedliche Dinge.


  • So habe ich das nicht verstanden. Bitte meinen ausführlichen Beitrag #8 lesen ! Bescheiddatenübermittlung und

    elektronischer Steuerbescheid sind unterschiedliche Dinge.

    Das heißt, ich erhalte - so wie in den Vorjahren - mit der aktuellen Software den Bescheid in Papierform und (vorab) elektronisch die Bescheiddaten?

    Beitrag 9 hatte ich anders verstanden. Unklar formuliert..."Bereitstellung des Bescheides" , was ist damit präzise gemeint?


    Hallo

    Die Beantragung zur Bereitstellung des Bescheides ist in unserer Software noch nicht enthalten. Diese Funktionalität ist für ein Update im Laufe des Jahres geplant.

    Aus Steuersparerklärung:
    "Elektronisch wird über ELSTER kein Steuerbescheid abgeholt. Die Finanzverwaltung stellt nur die Bescheiddaten elektronisch zur Verfügung. Diese sehen Sie im Bescheiddatenvergleich.
    Der elektronische »Bescheid« ist also kein richtiger Bescheid. Er dient nur dazu, dass Sie Ihren Bescheid elektronisch mit Ihrer Steuererklärung vergleichen können. Im Zweifel prüfen Sie den Papier-Bescheid , den Sie in jeden Fall bekommen."

  • Unter Bereitstellung des Bescheides verstehe ich die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheides. Der Antrag dafür

    kann mit der SSE bisher nicht gestellt werden. Andere Steuerprogramme können das bereits. Zu den Vor- und Nachteilen siehe meinen Beitrag #8.

  • Ok, das Verständnis ist mir schon klar.

    Aber der Abruf der Bescheiddaten (wie in den Vorjahren) scheint auch nicht mehr zu funktionieren, wie zB auch im Parallelthread mehrere Anwender berichten. Diese Funktionalität hat man demnach in der SSE auch gleich (mit)abgestellt?


    Das Abrufproblem besteht. Der postalische Bescheid kommt, aber keiner über ELSTER. Das Elster-Team des Finanzamtes erklärt dazu, dass beim Versand die Angabe, dass auch elektronisch abgerufen werden soll, fehlt. Auch ich bitte das Entwicklerteam um Klärung!
    MfG
    HS_TS

    https://forum.steuertipps.de/forum/s...5500#post45500

    https://forum.steuertipps.de/forum/s...als-im-vorjahr

    Wenn die Auskunft des Finanzamtes richtig ist, wann kommt dann diese Korrektur der SSE? Auch durch das im Laufe des Jahres geplante Update, wie oben von Hr. Jung in Aussicht gestellt?

    Im Parallelthread hat trotz Nachfrage bisher Keiner der Akadem. AG geantwortet.
    In diesem Thread hat wenigstens Hr. Jung mal geschrieben, deshalb habe ich mich hier eingeklinkt mit obiger Frage.

    Noch habe ich meine Steuererklärung per Elster nicht versendet; ein paar Tage würde ich ja noch
    damit warten, wenn die Funktionalität des Abrufs bis dahin (wieder) sichergestellt ist.

  • Aber der Abruf der Bescheiddaten (wie in den Vorjahren) scheint auch nicht mehr zu funktionieren, wie zB auch im Parallelthread mehrere Anwender berichten. Diese Funktionalität hat man demnach in der SSE auch gleich (mit)abgestellt?

    Vielleicht ging es da um ein Problem mit der Mac-Version? Da waren wohl in der (oder bis zur?) Version 26.31 vom 15.03. die Bescheiddaten-Abholung und die vorausgefüllte Steuererklärung per Elster nicht verfügbar. Dort gab es deswegen einen Hotfix als Version 26.32 vom 19.03. - siehe die Update-Informationen.

    Wo/wenn es darum geht, dass man den rein elektronischen Steuerbescheid noch nicht über die SSE bestellen kann, sähe ich darin kein übermäßig großes Problem. Dann erhält man den halt dieses Jahr noch einmal in Papierform, wie all die Jahre zuvor auch. Darum können sich die Entwickler gerne bei der Ausgabe für das nächste Steuerjahr kümmern und jetzt stattdessen lieber an anderen und aktuelleren Baustellen arbeiten.

  • Der elektronische Steuerbescheid ist mir egal, den will ich gar nicht.
    Gut, wenn das Abrufen der Bescheiddaten unter Windows jetzt schon im Prinzip funktioniert, dann kann ich meine Steuererklärung ja jetzt absenden.

  • Hallo

    Der Antrag auf Abruf des Bescheids wird kurzfristig noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Derzeit ist geplant, diese Funktion im Mai zur Verfügung zu stellen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Dann war mein in Post #11ff geäußertes Verständnis (vgl.unten Zitat) schon richtig, auch wenn das hier nachfolgend anders kommentiert wurde. Kein Abruf der Bescheiddaten also möglich, wenn ich meine Steuererklärung jetzt absende.
    In der Erläuterung zum Versand steht in der aktuellen SSE davon nichts, im Gegenteil, es wird beschrieben, die Funktionalität des Abrufes existiere. Toll.

    Evtl. geht das gar nicht 2021. Schöne Aussichten. :(
    Ich bin nicht bereit, das zu akzeptieren. Allmählich muss auch ich wohl über mögliche Konsequenzen nachdenken.


    Das wäre in der Tat ein Trauerspiel.

    Beim Versand der Steuererklärung wird auch aktuell der Hinweis gegeben, dass man die Bescheiddaten online abrufen und auch damit den Bescheidvergleich machen könne.
    So wie man das in den Vorjahren auch konnte.

    Und das geht jetzt nicht, wenn ich das hier richtig verstehe?

    Gruß
    Reinhold

  • Zitat

    Der Antrag auf Abruf des Bescheids wird kurzfristig noch nicht zur Verfügung gestellt werden.


    Der Bescheid und die Bescheiddaten sind zwei Paar Stiefel

    Zitat

    Kein Abruf der Bescheiddaten also möglich, wenn ich meine Steuererklärung jetzt absende.


    Von den Bescheiddaten war in dem Thread ursprünglich überhaupt nicht die Rede, der Abruf ist doch seit Jahren möglich.

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