Gewinnermittlung Einspeisevergütung

  • Hallo zusammen,

    bei der EÜR kann man nur die Selbstkosten angeben. Warum ist es nicht möglich die entgangene Einspeisevergütung anzugeben?
    Zusätzlich verstehe ich nicht warum auf den Eigenverbrauch 19% MwSt angewendet wird anstatt 16%?

  • Öhm versteh ich leider nicht. Warum sollte das Schadenersatz sein?
    Die Sachentnahme kann eben Eigenverbrauch * Einspeisvergütung sein = x Euro anstatt die berechneten Selbstkosten. Es gibt eben verschiedene Varianten.

    Zusätzlich verstehe ich das mit den 19% ebenso wenig.

    Zitat

    Im Steuerjahr 2020 kann der Eigenverbrauch des gesamten Jahres (nicht nur der des 2. Halbjahres) zum verringerten Umsatzsteuersatz von 16 % deklariert werden.


    Zu finden beim Bundesministerium.

    @Martin Jung gibt es hierzu noch ein Update für die Version?

  • Wird der Eigenverbrauch vergütet( bei Anlagen vor April 2012) ? Eigenverbrauch ist der Wert des Stroms, den Sie selbst verbraucht haben.. Einspeisevergütung erhalten Sie für den verkauften Strom. Ich kann da jetzt keine Verbindung sehen.

    Ist es nicht so, das der Netzbetreiber die Anlage abschalten musste und für den entgangenen Gewinn bekamen Sie eine Vergütung. Oder was meinen Sie mit entgangenem Gewinn ? Das sind Einnahmen und die sind zu versteuern.

    Bezeichnen Sie womöglich den Eigenverbrauch als entgangene Einnahmen ? Einen großen Verlust sehe ich da allerdings nicht, denn Sie haben ja im Gegenzug für den verbrauchten Strom an den Netzbetreiber keine Geld bezahlt.

    Das Photovoltaik Model ist selbsterklärend. An welcher Stelle im Programm gibt es Probleme ?


  • Zusätzlich verstehe ich das mit den 19% ebenso wenig.

    Der Eigenverbrauch ist an 2 Stellen von Bedeutung, erstens bei der Umsatzsteuererklärung und zweitens bei der EÜR.
    Die beiden Werte sind unterschiedlich zu berechnen.

    Für die Umsatzsteuer zählt der kWh-Preis (netto incl. Grundgebühr), den sie bezahlen müssten, wenn sie den Strom gekauft hätten. Ist praktisch eine Entschädigung für die dem Staat entgangene Umsatzsteuer. Diese ist für 2020 ganzjährig mit 16% zu berechnen.

    Für die EÜR wird der kWh-Preis aus den Selbstkosten ermittelt. Dies gilt dann als Einnahme.

  • Für die EÜR wird der kWh-Preis aus den Selbstkosten ermittelt. Dies gilt dann als Einnahme.

    Habe ich doch oben beschrieben, dass es um die EÜR geht. Ich bin mit den Steuerarten vertraut und deshalb wie oben beschrieben gibt es noch eine ZWEITE Variante wie man die Einahmen berechnet. NICHT nach den Selbstkosten sondern ganz einfach
    „eigenverbrauchter Strom * Einspeisvergütung
    = Einnahme“

    Ebenfalls habe ich mit Quelle festgestellt, dass der Steuersatz falsch ist. Da werden bei der Ust Erklärung beim Eigenverbrauch IMMER 19% genommen richtig sind aber 16%

    Also eins Problem für die EÜR und eins für die Umstatzsteuererklärung


    [USER="2429"]Adi[/USER] das Problem ist doch beschrieben, da ist doch auch die Maske klar. Die Eigenverbrauch Maske berücksichtigt eben nicht alle Varianten die einem das Steuergesetz zur Verfügung stellt.
    Aus diesem Grund kann das PV-Modul selbsterklärend sein, wenn es aber fehlerhaft bzw. nicht alle
    Optionen berücksichtigt ist bringt einem das nichts.

  • Hallo,

    für das PV-Modul gibt es, wie jedes Jahr, noch ein Update, um dann auch die EÜR versenden zu können und Änderungen einzubauen, wie die 16% als Steuersatz des Eigenverbrauchs, der jetzt für das ganze Jahr anzusetzen sind.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo Herr Jung,

    danke für die Antwort. Gibt es schon einen Termin für das Update?

    Gibt es dann für den Eigenverbrauch die Variante des Marktpreises als Option?

  • Ja, um die diesbezügliche Ergänzung der Software hatte ich letztes Jahr auch schon per Ticket gebeten. Mir wurde vom Support mitgeteilt, dass dies evtl. im Februarupdate eingearbeitet wird. Ansonsten bleibt nur die komplett manuelle Berechnung. Dann muss aber der Wert für die USt. auch manuell berechnet und eingetragen werden.

    Edit: Muss mich korrigieren, es wurde nur mitgeteilt, dass meine Anregung dsbzgl. an die Entwickler weitergeleitet wurde... was auch immer das bedeutet

  • Hallo [USER="1053"]Martin Jung[/USER] ,

    in beiden Versionen sowohl 2020 als auch 2021 gibt es immer noch kein Update, um die Einspeisvergütung anstatt die Selbstkosten anzugeben.
    Aus meiner Sicht ist das doch schneller umgesetzt, als diese komplizierte nicht nachvollziehbare Selbskostenberechnung. Das ist ein kleines Textfeld mit einer einfachen Multiplikation.

    Wie sieht es hier denn aus, wenn ich eh alles selber berechnen soll/muss macht das PV-Modul nicht wirklich Sinn.

  • Wie in

    https://forum.steuertipps.de/forum/steuern/…uzierten-stroms

    beschrieben, akzeptiert mein zuständiges Finanzamt die im PV-Modul errechnete Selbstkostenermittlung nicht. Dieses haben sie auch rechtlich begründet (siehe Beitrag).

    Lau anderer PV-Betreiber akzeptieren die meisten Finanzämter aber die Berechnung nach Opportunitätskosten, also (Bezugspreis-Einspeisevergütung)*Entnahme (kWh Selbstverbauch). Da ich dieses aber selbst errechnen muss und die Berechnung durch das PV-Modul nicht anerkannt wird ist das PV-Modul für mich auch unbrauchbar.


    Hallo Herr Jung,

    danke für die Antwort. Gibt es schon einen Termin für das Update?

    Gibt es dann für den Eigenverbrauch die Variante des Marktpreises als Option?

    Ja, in der Update-Information steht "Voraussichtlich Mitte April" https://forum.steuertipps.de/forum/s...r-version-25-x

    wurde/wird aber auch hier diskutiert: https://forum.steuertipps.de/forum/s...-pv-modul-2020

  • Wie in

    https://forum.steuertipps.de/forum/s...zierten-stroms

    beschrieben, akzeptiert mein zuständiges Finanzamt die im PV-Modul errechnete Selbstkostenermittlung nicht. Dieses haben sie auch rechtlich begründet (siehe Beitrag).

    Das die Herstellungskosten/Selbstkosten Probleme machen ist schon länger bekannt:
    https://www.photovoltaikforum.com/th...hlen/?pageNo=1

    [USER="13632"]SteiniBau[/USER] für die UST werden die Schuldzinsen berücksichtigt, nur für die EÜR nicht. Es nicht deklariert ob die Schuldzinsen für die EÜR anerkannt werden müssen. Aus diesem Grund ist nicht erkenntlich, was das Finanzamt bei dir zu beanstanden hat.

    Aus diesem Grund ist die Einspeisvergütung die sichere Variante, welche auch bei einem Einspruch begründet werden kann. Aus diesem Grund sollte diese Variante auch in einem PV Modul drin sein. Ansonsten ist das PV Modul meiner Meinung nach ziemlich wertlos.

    Es ist auch kein Hexenwerk die Variante hinzufügen, weil sie doch ziemlich trival ist Einspeisvergütung * selbstverbrauchte kwh.



    Ja, in der Update-Information steht "Voraussichtlich Mitte April" https://forum.steuertipps.de/forum/s...r-version-25-x

    wurde/wird aber auch hier diskutiert: https://forum.steuertipps.de/forum/s...-pv-modul-2020


    Ja da steht aber nichts über die oben genannte Funktion drin. Mich würde interessieren ob die triviale Rechnung da drin ist, sonst wird es langsam Zeit für ein anderes Programm, welches den Anforderung an ein PV Modul entspricht. Aus diesem Grund wäre eine Antwort von Martin Jung nett, ob das nächste Update eine rechtskonforme Berechnung bereitstellt.

  • Das die Herstellungskosten/Selbstkosten Probleme machen ist schon länger bekannt:
    https://www.photovoltaikforum.com/th...hlen/?pageNo=1

    Dieses hatte ich auch schon in dem Forum gelesen.


    [USER="13632"]SteiniBau[/USER] für die UST werden die Schuldzinsen berücksichtigt, nur für die EÜR nicht. Es nicht deklariert ob die Schuldzinsen für die EÜR anerkannt werden müssen. Aus diesem Grund ist nicht erkenntlich, was das Finanzamt bei dir zu beanstanden hat.

    Es kam die Nachfrage von meinem Finanzamt, warum der Umsatz in der Umsatzsteuerklärung und EÜR unterschiedlich sei. Ich sendete einen Ausdruck des Eigenverbrauchs.
    Das Finanzamt teilte mir mit, dass "hinsichtlich des für private Zwecke verbrauchten Stroms ist eine nach §6 Abs.1 Nr.4 EStG mit dem Teilwert zu bewertende Entnahme anzusetzen" und "die ertragsteuerlichen Abschreibungen und Finanzierungskosten" zu den anteiligen Herstellungskosten gehören (Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016, S2130-2011/0003-St 146)

  • Ja korrekt gab wohl ein Update. Hier ist alles zusammengefasst:
    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...St&c=n&d=x&t=x

    Zitat


    7.1. Bewertung der Entnahme für den privaten Haushalt

    Nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen ist die Entnahme des er- zeugten Stroms mit dem Teilwert33 zu bewerten; einkommensteuerlich sind das die Wiederherstellungskosten. Hierzu gehören neben den Herstellungs- kosten auch die Verwaltungs- und Betriebskosten und neuerdings auch die Finanzierungskosten.

    Zur Teilwertbewertung des selbst verbrauchten Stroms bestehen folgende Möglichkeiten:

    •  anhand der individuell angefallenen Kosten, sog. Wiederherstellungs- kosten (progressive Methode). Auf das Beispiel in IV./10. wird hinge- wiesen.
    •  durch Ableitung aus dem voraussichtlich am Markt erzielbaren Ver- kaufspreis (retrograde Methode), soweit dieser niedriger als die indivi- duell angefallenen Kosten ist. Als Verkaufspreis ist die erzielte indivi- duelle Einspeisevergütung heranzuziehen.
    •  aus Vereinfachungsgründen
      - kann die in der USt-Voranmeldung erklärte unentgeltliche Wertabgabe übernommen werden.

    - kann auch ein pauschaler Wert von 20 Ct/kWh angesetzt werden.


    Methode 1 wird falsch berechnet und Methode 2 wird gar nicht erst angeboten.

    Aber gibt wohl leider keine Antwort mehr vom Hersteller hier. Kundenservice sieht anders aus!


  • Ja korrekt gab wohl ein Update. Hier ist alles zusammengefasst:
    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...St&c=n&d=x&t=x


    Methode 1 wird falsch berechnet und Methode 2 wird gar nicht erst angeboten.

    Aber gibt wohl leider keine Antwort mehr vom Hersteller hier. Kundenservice sieht anders aus!

    Hatte ich bereits am 06.05.2020 mit der Ticketnummer 2005-0932 gemeldet. Als Antwort erhielt ich, dass mein Anfrage an die Entwicklung weitergeleitet wurde.

  • Ja mich nervt eigentlich viel mehr die Kommunikation vom Hersteller und das es keine Antworten gibt, dann sollte man kein Forum aufmachen.
    Wenn es nur einen Mitarbeiter (Martin Jung) gibt. Auf jeden Fall taugt das Programm so nichts und ich werde mir ein anderes holen. Gibt schon genug Probleme mit dem SSE2021, hab darauf keine Lust mehr. Mein Ticket vom September 2020 wurde auch nie beantwortet

    Zitat


    Sehr geehrter xxx,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Ich habe Ihren Hinweis zur weiteren Prüfung an die Entwicklungsabteilung weitergegeben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Jung
    http://www.steuertipps.de/Support

  • In dem heute endlich veröffentlichtem und lange herbeigesehnten Update ist daran leider nix geändert worden. Weiterhin wird die Methode 2 (retrograde Methode) nicht angeboten :(

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