Um es kurz zu machen, es geht um Beispiele aus dem Dokument
[Defekter Link wurde vom Admin entfernt.]
S.16 Umsatzsteuer
S.26 Gewinnermittlung
Das Problem ist das der selbstverbrauchte Strom Umsatzsteuerrechtlich anders "gerechnet" wird als Ertragsrechtlich. Was man bei der Unentgeldlichen Wertabgabe auf S.18 rechnet darf so nicht in Anlage EÜR zeile 18 auftauchen. Dieser Wert wird anders berechnet (siehe S.27). Ich habe keine Ahnung wie ich das der SSE beibringen soll.
Vorschläge?