Frage zu Gewinnermittlung + Umsatzsteuer

  • Um es kurz zu machen, es geht um Beispiele aus dem Dokument
    [Defekter Link wurde vom Admin entfernt.]

    S.16 Umsatzsteuer
    S.26 Gewinnermittlung

    Das Problem ist das der selbstverbrauchte Strom Umsatzsteuerrechtlich anders "gerechnet" wird als Ertragsrechtlich. Was man bei der Unentgeldlichen Wertabgabe auf S.18 rechnet darf so nicht in Anlage EÜR zeile 18 auftauchen. Dieser Wert wird anders berechnet (siehe S.27). Ich habe keine Ahnung wie ich das der SSE beibringen soll.
    Vorschläge?

  • Endlich bekomme ich einen Mitstreiter. Habe das Problem mehrmals der akademischen gemeldet. Herr Jung hat sich bemüht und mir Vorschläge unterbreitet, die mich aber nicht überzeugten. Momentan buche ich so, dass die UStErkl. stimmt, die formlose EÜR ändere ich manuell ab. Dann entsteht noch ein zweites Problem. Die USt vom verkauften Strom plus die USt des Eigenverbrauchs werden an das FA überwiesen. Als Betriebsausgaben darf meiner Meinung nach nur die USt des verkauften Stroms gebucht werden. Das wird über die Buchung bei Betriebsausgaben "an das FA gezahlte Umsatzsteuer" geregelt. Diese Buchung schafft die SSE ebenfalls nicht.Die Photovoltaikhilfe des Bayerischen Landesamt für Steuern ist die beste Steuerhilfe über Photovoltaik die ich bisher im Internet gefunden habe. Nur die bringen brauchbare Beispiele. Ansonsten arbeite ich mit der EÜR der akademischen schon über 10 Jahre lang ohne Probleme.Meine Ehefrau hat sich vor 10 Jahren in der Raumaustatterbranche selbständig gemacht. Mit diesem Programm können sie, ohne grössere Buchhaltungskenntnisse zu besitzen, sofort buchen. Schlicht und einfach ohne unnötigen Ballast. Gruß

    [size="1"][ 06.02.2014, 07:42: Beitrag editiert von: Adi ][/size]

  • Zitat

    Zitat:Original erstellt von Adi:
    Endlich bekomme ich einen Mitstreiter.

    Gern geschehen. :D

    Zitat

    Zitat:Momentan buche ich so, dass die UStErkl. stimmt, die formlose EÜR ändere ich manuell ab.

    Na das kann es aber doch nicht sein! Dann kann ich ja auch direkt alles ausdrucken und anschließend ElsterFormular nutzen und die korrigierten Werte eingeben.
    Ausserdem meinte eine Person bei meinem FA, ich sollte DOCH das Formular EÜR nutzen obwohl ich niemals mit meiner mini PV Anlage die 17.500EUR Gesamtumsatz überschreiten werde.

    Zitat

    Zitat:Dann entsteht noch ein zweites Problem. Die USt vom verkauften Strom plus die USt des Eigenverbrauchs werden an das FA überwiesen. Als Betriebsausgaben darf meiner Meinung nach nur die USt des verkauften Stroms gebucht werden. Das wird über die Buchung bei Betriebsausgaben "an das FA gezahlte Umsatzsteuer" geregelt. Diese Buchung schafft die SSE ebenfalls nicht.

    mhh, in dem Beispiel auf s.28 wird aber auch "USt verkaufter Strom" + "USt unentgeldliche Wertabgabe" bei den Ausgaben (Zeile 45) angesetzt.

    Zitat

    Zitat:Die Photovoltaikhilfe des Bayerischen Landesamt für Steuern ist die beste Steuerhilfe über Photovoltaik die ich bisher im Internet gefunden habe. Nur die bringen brauchbare Beispiele.

    Sehe ich genauso! Ich habe mir zwar auch das ebook "Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk" von der Akademischen gekauft, aber dies hat leider nur mehr verwirrt als geholfen. Brauchbare Beispiele gerade für die neuen Regelungen beim Selbstverbrauch vermisse ich darin bzw. sind fehlerhaft (2.2.3) .
    Beispiele wie man das mit der hauseigenen Software SSE ausrechnet fehlen komplett. (Aber wie man ja jetzt sieht, geht es anscheinend garnicht)

    Zitat

    Zitat:Ansonsten arbeite ich mit der EÜR der akademischen schon über 10 Jahre lang ohne Probleme.Meine Ehefrau hat sich vor 10 Jahren in der Raumaustatterbranche selbständig gemacht. Mit diesem Programm können sie, ohne grössere Buchhaltungskenntnisse zu besitzen, sofort buchen. Schlicht und einfach ohne unnötigen Ballast. Gruß

    Ich brauche die EÜR nur für unsere PV Anlage die wir 2013 bekommen haben. Vorher hatten wir nur "nicht Selbständige" einahmen und die Steuer hab ich dank der SSE an einem Abend gemacht. Von Buchhaltung hab ich auch keine Ahnung und ich dachte auch schon ich bin einfach zu blöd mein mini Gewerbe da einzutippen (ohne den Eigenverbrauch wäre es ja auch schnell erledigt). Aber dieses Jahr treibt mich die SSE zur Verzweiflung. Erst die "Probleme" bei der portablen Version und jetzt das hier.
    Und ich hätte mir gewünscht das es vielleicht für PV Anlagen Besitzer eine eigene Eingabemaske gibt. Es gibt ja eigentlich nur 4 oder 5 Kennzahlen zu so einem PV Gewerbe die die Software wissen muss - den Rest würde sie dann Berechnen und ausfüllen.
    Überhaupt sehe ich mich mit meine PV anlage nicht als Gewerbetreibener - ich brauchte ja noch nichtmal ein Gewerbe anzumelden. Die Umsätze sind vergleichsweise lächerlich gering, trotzdem werden einem von der Finanzverwaltung bzw. unserem Staat solche Brocken in den weg geworfen.

    Also, wenn in diesem Jahr zu diesem Problem kein update der SSE kommen sollte werde ich wohl auch den manuellen Weg gehen müssen.
    Danke und Gruß

  • Ich wollte nochmal fragen, ob für dieses Problem noch dieses Jahr ein Update der SSE kommen wird, oder erst in einer der nächsten Versionen (SSE 2015) ?

    [size="1"][ 10.02.2014, 12:56: Beitrag editiert von: rss ][/size]

  • SSE für die EÜR 2013, Herstellkosten für eine PV-Anlage

    Hallo
    da es thematisch passt hänge ich mich mal an diesen Thread dran.

    Wo werden in der SSE für die EÜR 2013 die Herstellkosten für eine PV-Anlage (Einspeisung + Eigenverbrauch) eingetragen?
    Damit in Zeile 48 EÜR, Kennziffer 185 die gezahlten Vorsteuerbeträge aus der Anschaffungsrechnung der PV-Anlage Berücksichtigung finden? Und natürlich auch die lineare AfA.

    Ich habe bereits mehrere Stunden damit verbracht, die Variante mit dem Betriebsvermögen passt hier nicht.
    Eine kleine Anleitung hätte mir mehrere Stunden Zeit erspart!

    Viele Grüße von Jörg

  • Ich schließe mich meinen Vorrednern direkt an. Habe mich hier gerade registriert in der Hoffnung, dass es doch einen sauberen Eingabeweg für den Eigenverbrauch gibt, den ich nur bis jetzt nicht gefunden habe.

    Bei mir ist es ebenfalls so, dass

    - ich die SSE schon einige Jahre nutze ;
    - in 2013 eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch installiert habe ;
    - die "Hilfe für den Betrieb von Photovoltaikanlagen" vom Bayerischen Landesamt für Steuern bis jetzt für die beste Hilfestellung halte aber eben den Eigenverbrauch steuerlich nicht wie in dieser Hilfe beschrieben in die Software einlesen kann ;
    - ich es gut finde, wenn das demnächst von der SSE aus aktualisiert wird (und es auch gut finde, wenn die Zahl der PV-Anlagen-Betreiber weiter steigt).

  • bei mir auch ...

    Ich schließe mich meinen Vorrednern direkt an. Habe mich hier gerade registriert in der Hoffnung, dass es doch einen sauberen Eingabeweg für den Eigenverbrauch gibt, den ich nur bis jetzt nicht gefunden habe.

    Bei mir ist es ebenfalls so, dass

    - ich die SSE schon einige Jahre nutze ;
    - in 2013 eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch installiert habe ;
    - die "Hilfe für den Betrieb von Photovoltaikanlagen" vom Bayerischen Landesamt für Steuern bis jetzt für die beste Hilfestellung halte aber eben den Eigenverbrauch steuerlich nicht wie in dieser Hilfe beschrieben in die Software einlesen kann ;
    - ich es gut finde, wenn das demnächst von der SSE aus aktualisiert wird (und es auch gut finde, wenn die Zahl der PV-Anlagen-Betreiber weiter steigt).

  • Hallo Jörg,

    das ist - glaube ich - einfach zu lösen:

    => Übersicht Betriebsausgaben => Abschreibung => Abschreibung über die Nutzungsdauer => und dann in diesem Menü das "Anlagegut" PV-Anlage erfassen, einschl. Eingabe des Kaufdatums, 20 Jahr Nutzungsdauer, Kaufpreis (damit ist netto gemeint), und in dem Feld unter dem Kaufpreis extra die Umsatzsteuer eintragen!

    Viel Erfolg,

    Norbert

  • Zitat von rss;14882

    Um es kurz zu machen, es geht um Beispiele aus dem Dokument
    [Defekter Link wurde vom Admin entfernt.]

    S.16 Umsatzsteuer
    S.26 Gewinnermittlung

    Das Problem ist das der selbstverbrauchte Strom Umsatzsteuerrechtlich anders "gerechnet" wird als Ertragsrechtlich. Was man bei der Unentgeldlichen Wertabgabe auf S.18 rechnet darf so nicht in Anlage EÜR zeile 18 auftauchen. Dieser Wert wird anders berechnet (siehe S.27). Ich habe keine Ahnung wie ich das der SSE beibringen soll.
    Vorschläge?

    Mit dem Problem schlage ich mich auch rum. Der Direktverbrauch muss bei der EÜR und Umsatzsteuererklärung mit einem unterschiedlichen Strompreis berechnet werden. Bei EÜR mit Herstellungskosten, bei Umsatzsteuererkl. mit Hausstrompreis (inkl. anteiligem Grundpreis).
    Wie soll man das in dem Programm eingeben, wenn das eine Feld für beide Berechnungen verwendet wird?

  • Ich habe Ihre Hinweise an die Entwicklung weitergegeben.
    Sie könnten die Umsatzsteuererklärung auch nach eigenen Angaben erstellen und dann den ggf. selbst ermittelten Wert für Umsatzsteuer oder Vorsteuer erfassen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Ich habe das gleiche Problem.

    Vielleicht kann hier darüber informiert werden, wenn die Entwickler eine Lösung gefunden haben?

    Vielen Dank!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!