Ich kann bei der Erfassung von Handwerkerleistungen im Modul Prognose 2020 die Umsatzsteuersätze 5 % und 16 % nicht auswählen, da nicht vorhanden.
Betrifft SteuerSparErklärung plus Version 25.39
Ich kann bei der Erfassung von Handwerkerleistungen im Modul Prognose 2020 die Umsatzsteuersätze 5 % und 16 % nicht auswählen, da nicht vorhanden.
Betrifft SteuerSparErklärung plus Version 25.39
Hallo pr1995,
die Auswahl des Steuersatzes ist möglich in der SteuerSparErklärung 2021.
Hallo Herr Jung,
diese oder eine ähnliche Antwort habe ich leider erwartet. Es scheint, die Softwareentwicklung des Verlages ist weniger mit der Mängelbeseitigung auch von Vorgängerversionen befasst, als der Umsetzung einer Lizenzüberwachung in der SSE2021. Die neuen Steuersätze sind mindestens seit 06/2020 bekannt und hätten längst hinzugefügt werden können. Kundenanforderungen haben wohl nicht mehr Prio 1.
Meine erste Version der "Steuertips PC" vor 25 Jahren war noch eine Diskettenausgabe und bis zur SSE 2020 war ich meist sehr zufrieden mit den Möglichkeiten der Installation auf mehreren Rechnern und der uneingeschränkten Datenablage in einer selbst gewählten Struktur. Über die aktuelle Ausgabe der SSE2021 bin ich, um mit der Queen zu sprechen, not amused.
Hallo pr1995,
die Auswahl der Steuersätze dient der Vereinfachung der Eingabe und wurde wegen der kurzfristigen Änderung der Steuersätze nicht umgesetzt und weil Sie letztlich erst mit der SSE 2021 die Erklärung abgeben. Das war einfach eine Abwägung, wo wir Arbeit reinstecken.
Hallo Herr Jung,
das Ergebnis der Abwägung ist für mich sehr zweifelhaft, die Einführung der Lizenzüberwachung in der SSE2021 führte zur Auslieferung eines unfertigen Produktes. So sehr ich Verständnis für eine Lizenzüberwachung durch den Hersteller habe, uneleganter hätte dieses Modul nicht ausfallen können. Seit Wochen bekommt die AAV die Unmutsäußerungen von häufig langjährigen Nutzern "um die Ohren geschrieben", bisher aus Kundensicht ohne ausreichende Reaktion der Rückbesinnung.
Kunden haben kein einklagbares Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung eines Softwareproduktes, es bleibt ihnen jedoch die "Abstimmung mit den Füßen".
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