Dateinamen für Steuerdaten ändern

  • Sehr geehrter Herr Jung,

    ist es nach dem angekündigten Update für Dezmeber (freie Wahl des Ablageortes der Steuerdaten) auch wieder möglich den Dateinamen selbstständig zu bestimmen?
    Ich finde es nach befremdent, dem User das Recht zu nehmen, wo er seine Dateien speichern möchte oder mit welchen Namen er seine Dateien benennen möchte. Das erinnert doch stark an die Zeit der Gutsherren.
    Ich würde es sehr schade finden, wenn ich aus diesen Gründen nach mehr als 15 Jahren dazu gezwungen werde den Anbieter der Steuer Software zu wechseln.

  • Hallo,
    hier mein Post aus einem anderen Beitrag, es ändert sich eigentlich nichts.

    Sehr geehrter Herr Jung

    Diese Änderung bringt rein Garnichts.

    Das Hauptproblem besteht doch immer noch.
    Man kann die Dateien nicht selbst benennen.

    Sie schreiben doch selbst:
    Bitte beachten Sie, dass die Ordnerstruktur unterhalb dieses Datenverzeichnisses von der SteuerSparErklärung verwaltet wird.

    Also bringt dieses Update nichts.

  • Wenn die SteuerSparErklärung nicht davon abgeht, die Dateiverzeichnisse und Namen der Steuerdateien auf fremden Computern zu verwalten, dann wird sich die Konkurrenz freuen und es wird negative Bewertungen 'regnen'.

  • Wenn man das hier alles so liest und mit der Akademischen seit Jahres arbeitet und nun eine Lizenz erwerben will (muss), dann sind alle hier bereits aufgeführten Mängel eine Katastrophe. Wer in Gottes Namen hatte diese Idee für Ordnersystem und den Speichervorgang? Was machen nur alle anderen Softwareanbieter, die auch eine Limitierung der Fälle haben und so einen Blödsinn nicht fabrizieren? Ich bin maßlos enttäuscht über das neue Programm 2021. Wer musste sich bei der Akamemischen profilieren? Für alle Nutzer eigentlich ein K.O. Kriterium. Man schaut sich nun auf dem Markt um, nur schade für gewerbliche Nutzer das dann keine Datenübernahme mehr geht und amn alles Steuerfälle wieder neu eingeben muss, aber das ist nur ein Jahr so. Also ein negatives HOCH auf das neue Handling.

  • ich habe ein bisschen experimentiert und die Datein (3) nach dem leider automatischen Speichen umbenannt, was geht und diese dann in einen anderen Ordner (USB Stick) verschoben.
    Zur Sicherung oder Widerverwendung auf einem anderen Rechner. Es ist nur müßig dies zu tun und man muss es sofort tun, denn sonst weiss man nicht mehr welche irrelevante Zahlen oder Buchstabenkombination zu wem gehört.
    Steuertipps war für mich das beste Programm was es gab, aber mit dieser bescheuerten Neuerung ist alles Lob dahin. Ich habe mich in TAX probiert als Testversion, da kann man speichern wie man es will und alles nachvollziehen, hier geht es nicht mehr und wenn man viele Steuererklärungen machen muss (Verein), dann fragt man sich, warum so GUTES so verschandelt wird.

    Stellt bitte bitte wieder alles so her, wie es jeder Nutzer bisher gewohnt war, die Limitierung muss doch auch anders gehen, wo käme sonst die Info her, das man mehr als üblich bearbeitet hat?

  • Man kann den Dateinamen umbenennen und abspeichern und er bleibt auch bestehen...juju...aber man muss dies gleich tun, da man sonst nicht mehr weiss um welche Datei es sich handelt. Ja, und nach dieser Erkenntnis finde ich es umso unwirklicher, das die Akademische einen irrelevanten Namen selbst erst festlegt. Das System ist mir nicht verständlich und auch nicht nachvollziehbar. Das man die Datei mit Doppelklick nicht mehr öffnen kann ist zu vernachlässigen, aber die Zwangsbenennung - die man dann ändern kann, würde ich gern begründet bekommen.

  • Man kann den Dateinamen umbenennen und abspeichern und er bleibt auch bestehen...juju...aber man muss dies gleich tun, da man sonst nicht mehr weiss um welche Datei es sich handelt. Ja, und nach dieser Erkenntnis finde ich es umso unwirklicher, das die Akademische einen irrelevanten Namen selbst erst festlegt. Das System ist mir nicht verständlich und auch nicht nachvollziehbar. Das man die Datei mit Doppelklick nicht mehr öffnen kann ist zu vernachlässigen, aber die Zwangsbenennung - die man dann ändern kann, würde ich gern begründet bekommen.

    Bin mal gespannt wie lange das noch geht, nach dem Hinweis. Ist in Mannheim vielleicht noch nicht aufgefallen.
    Gibt bestimmt ein extra Update.

    Ist mir aber jetzt egal, denn ich habe ein Konkurrenzprodukt gekauft und wechsele damit die Software nach Ewigkeiten.

    Aber auf den ganzen Schwachsinn hatte ich keine Lust mehr.

  • ja, und es geht natürlich nun nicht mehr, nach dem Umbennen ist die Datei weg......oder existiert nicht mehr.

    Genau wie erwartet.

    Dafür ist man sehr schnell mit einem Update.

    Bei Kundenwünschen lässt man sich Zeit oder ignoriert sie gleich.

  • Das geht alles gar nicht!
    Ich bin 25 Jahre Kunde und nutze diese Programme seit dem.
    Jahrelang habe ich meine Dateien so benannt, wie ich es wollte. Denn so macht es jeder mit jedem anderen Programm auch, bei dem Dateien erzeugt werden.
    Und so habe ich, und jeder andere auch seine Dateien wiedergefunden.

    Aber genau da liegt ja die Begründung der Änderung: Man hat diese Änderung (offiziell) vollzogen, da angeblich die Leute ihre Steuerdaten nicht wiedergefunden haben.
    Wer es glaubt.......

    Der Grund ist meines Erachtens ein anderer: Die Dateien sollen so versteckt sein, dass der Nutzer diese nicht zweifelsfrei (in der Dateiensuche) wiederfindet.
    Er soll es nur mittels dem Programm von der Akademischen..... können.
    Damit ist auch ein Umzug zu einem anderem Programm, wie Taxmann schwieriger. Die Dateien können nicht eingelesen werden.


    Ich habe es genauso gehabt, dass meine fast fertige Steuererklärung nach dem Update weg war.
    Schönen Dank auch.

    Auf Vorhalt hat Herr Martin Jung, der hier ja immer fleißig schreibt geantwortet: Es wird seitens der akademischen Arbeitsgemeinschaft kein Handlungsbedarf gesehen.
    Ein Wiederherstellung des alten Zustandes wird nicht entsprochen.


    Sind wir hier in einer Diktatur, in der mir so etwas vorgeschrieben wird?

    Mit mir nicht. Das waren gute 25 Jahre. Aber nun ist schluss!!
    Das Abbo wird enden.

  • Wenn dies alles Sie stört, wieso wollen Sie dann zu einem Lexware-Produkt, wie TAXMAN, wechseln? Dort besteht doch genau das gleiche Dateimanagement schon seit ewiger Zeit. Eigentlich sogar fast identisch und niemand stört das. Sie können zwar mit etwas Dateibearbeitung in beiden Programmen die Steuerfalldateien sichtbar machen und sogar als Altdaten bei der Datenübernahme in das andere Programm übernehmen. Sogar eine anfängliche Bearbeitung wäre noch möglich aber mehr nicht. Für eine weitere Bearbeitung müssten Sie wieder das Originalprogramm des Herstellers nehmen, weil die Produktgruppenkontrolle, das weitere spätere Öffnen sperrt. Mal abgesehen davon, dass ohnehin kaum Steuerfälle in einem anderen Programm geöffnet und weiter bearbeitet werden können. Sogar Steuerfälle aus Buhlanwendungen sind nicht alle untereinander kompatibel, obwohl sie stets gleich aussehen.

    Bei der Installation wird Ihnen gezeigt, wo sowohl die Programmdateien als auch ihr Steuerdatenverzeichnis angelegt (das hoffentlich bald auch wieder selber bestimmt werden kann, eigentlich schon wieder geht) werden. Dort müssten Sie ihre Steuerfalldateien dann wiederfinden.

    Was ist mit Ihrer Steuerfalldatei geschehen?

  • Wenn dies alles Sie stört, wieso wollen Sie dann zu einem Lexware-Produkt, wie TAXMAN, wechseln? Dort besteht doch genau das gleiche Dateimanagement schon seit ewiger Zeit. Eigentlich sogar fast identisch und niemand stört das. Sie können zwar mit etwas Dateibearbeitung in beiden Programmen die Steuerfalldateien sichtbar machen und sogar als Altdaten bei der Datenübernahme in das andere Programm übernehmen. Sogar eine anfängliche Bearbeitung wäre noch möglich aber mehr nicht. Für eine weitere Bearbeitung müssten Sie wieder das Originalprogramm des Herstellers nehmen, weil die Produktgruppenkontrolle, das weitere spätere Öffnen sperrt. Mal abgesehen davon, dass ohnehin kaum Steuerfälle in einem anderen Programm geöffnet und weiter bearbeitet werden können. Sogar Steuerfälle aus Buhlanwendungen sind nicht alle untereinander kompatibel, obwohl sie stets gleich aussehen.

    Bei der Installation wird Ihnen gezeigt, wo sowohl die Programmdateien als auch ihr Steuerdatenverzeichnis angelegt (das hoffentlich bald auch wieder selber bestimmt werden kann, eigentlich schon wieder geht) werden. Dort müssten Sie ihre Steuerfalldateien dann wiederfinden.

    Was ist mit Ihrer Steuerfalldatei geschehen?

    Danke für den Hinweis.
    Wenn man nur einen Steuerfall hat ist das richtig.
    Bei 3 Fällen geht das aber nicht mehr, da sie ja den Namen der Datei (wie früher) oder auch einen Ordner, in den sie diese Datei legen nicht umbenennen dürfen.
    Das hatte ich vor dem Update gemacht und alles lief. Dann kam das Update und alles kaputt.

    Ich hatte gestern mit Buhl telefoniert.

    Bei denen ist das nicht.
    Zwar auch nur 5 Steuerfälle- reicht in meinem Fall.
    Aber Dateinamen oder Ordnernamen können nach belieben geändert werden.

    Die Steuerfalldatei war weg. Ich konnte sie nicht mehr öffnen.
    Hab dann wiederholt die Datenübernahme aus dem Vorjahr durchgeführt und beim Abspeichern behauptet das Programm, dass es diesen Fall schon gäbe und ob er sie zusammenfügen soll.
    Was blieb mir anderes als die Hoffnung....
    Und dann war sie auch vom Rechner verschwunden.
    Also nochmal von vorn.

  • Sie können doch mit einer einfachen Privatlizenz drei Steuerfälle mit der der dazugehörigen Anzahl an Steuererklärungen erstellen. Die dazu anzulegenden Steuerfälle werden in einem gemeinsamen Verzeichnis, dessen Zeit- und Ortsbestimmung sei im Augenblick jetzt einmal dahingestellt, in jeweils weiteren einzelnen Ordnern abgelegt. Diese Ordner werden zwar von der Anwendung in einer maschinenlesbaren schlüsselartigen Benennung angelegt, sie sind aber keine Verschlüsselungen die der Anwender nicht mehr wiederfinden dürfe. Wie jedes von einer Anwendung angelegte Verzeichnis, können nur begrenzt Änderungen an solchen Ordnernamen vorgenommen werden. Die aav warnt zwar aus gutem Grund diese Ordner zu ändern, denn die Verzeichnisse lassen sich nur am Ende des Ordnernamens durch eine weitere Bezeichnung erweitern. Jedoch nicht davor. Dann wird das Verzeichnis von der Anwendung nicht mehr gefunden. In diesen Steuerfallerzeichnissen können Sie jedoch keine anderen Steuerfalldateien gemeinsam verwahren. Es mögen zwar Untererklärungen gesammelt werden können aber keine zwei gleichzeitigen Steuerfalldateien für etwa eine Einkommensteuererklärung. Denn dann wird eine vorhergehende Datei in eine Backupdatei umgewandelt. Diese Umwandlung geschieht jedoch nur ein einziges Mal, danach wird jedes Mal eine neue mit der alten überschrieben. In der Regel sind Sie nicht schnell genug, sich vorher auch die Backupdatei zu sichern und ihre evtl. vorhandene automatische Sicherungsroutine ist für diesen Zeitmoment zu langsam, sodass Sie nur zu einem Punkt zurückspringen könnten, wo Sie noch gar nicht begonnen haben. Mithin echter Datenverlust, wenn Sie die Verzeichnisse und Dateien unbedacht außerhalb der Anwendung bearbeiten.

    Bisher habe ich noch den Tipp gegeben, dort auch weitere Belege sammeln zu können, hatte aber vergessen zu erwähnen, dass mit einer Ordnerlöschung auch die dort darin angelegten eigenen Dateien gelöscht werden. Hier hätte ein Hinweis nach der Art „gesamter Ordner für diesen Steuerfall würde gelöscht“ erscheinen sollen. Sie werden wahrscheinlich bei jeder Anwendung die es gibt Sicherungsmaßnahmen anwenden müssen, die über die Routine eines Anwenderprogramms hinausgehen. Mal abgesehen davon, mir sind auch schon bei einer Buhlanwendung Steuerfälle gelöscht worden. Ich wollte ein Steuerdatenverzeichnis bei der Einrichtung auf ein gemeinsames auch mit Buhlanwendungen, genutztes Verzeichnis legen. Mit einem Male waren gleich zwanzig Steuerfälle verloren. Manche Anwendungen sind freundlich und dulden mehrere Dateien in einem Ordner, manche löschen bei der gemeinsamen Auswahl erst einmal alles Vorhandene. Soweit die Nutzung von Buhlanwendungen. So gesehen werden Sie durch den Ordner 2021 auch geschützt. Wenn Sie künftig mit Buhlanwendungen arbeiten wollen, vergessen Sie nicht, sich dort genauso kritisch zu äußern.

  • [USER="11988"]Papa_001[/USER] Der Hinweis auf unerwünschte Löschungen von eigenen Belegen in Buhlanwendungen macht dieses Verhalten in der SSE2021 nicht entschuldbar. Ich hoffe, der Hersteller bessert kurzfristig nach.

  • [USER="13211"]pr1995[/USER] Nein, es waren Steuerfalldateien von Buhlanwendungen selbst, die gelöscht wurden. Aber Sie haben Recht, Dateien zu löschen, sollte den Anwendern vorbehalten bleiben und ist mithin nicht entschuldbar.

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