Selbständige Nebentätigkeit und PV-Anlage

  • Hallo zusammen,

    ich bein nebenberuflich selbständig umsatzsteuerpflichtig tätig und habe jetzt auch neu eine PV-Anlage. Auf Grund der Nebentaetigkeit kommt für die PV-Anlage keine Kleinunternehmerregelung in Frage.

    Kann ich die Nebentaetigkeit in der Gewinn-Erfassung 2020 erfassen und die PV-Anlage separat bei Photovoltaik und daraus eine gemeinsame Umsatzsteuervoranmeldung generieren? Oder muss ich das Ergebnis aus Photovoltaik haendisch in die Gewinn-Erfassung übertragen? Schließlich moechte ich auch aus beiden Programmteilen eine EÜR zusammenfassen und dann damit die Anlagen S und G füllen. Geht das oder kann ich entweder nur die selbständige Tätigkeit oder die PV-Anlage mit dem Programm verarbeiten?

  • Hallo,
    einige Hinweise, die Ihnen vielleicht helfen:
    Situation: ich bin Freiberufler und bei mir ist die (private) PV-Anlage die "Nebentätigkeit". Das heißt, die überwiegende Anzahl meiner Einnahmen- und Ausgabenbuchungen (nämlich aus meiner freiberuflichen Tätigkeit) erfasse ich in einer "Gewinnerfassung". Aus Komfortgründen (und weil es nur wenige Buchungen sind) erfasse ich auch die Einnahmen und Ausgaben inklusive der 20 jährigen Abschreibung für die PV-Anlage in derselben Gewinnerfassungsdatei. Der "Komfort" besteht darin, dass ich für beide Tätigkeiten nur eine Umsatzsteuervoranmeldung absenden muss, die dann allerdings auch in nur einem Betrag auf/vom Konto gebucht wird. D.h. auch der Geldfluss ist vereint. Das zieht sich das ganze Jahr durch inklusive Abgabe der Jahresumsatzsteuermeldung.

    Bei der Gewinnermittlung muss ich dann aber die eine Datei für die "Gewinnerfassung" in zwei Dateien "aufteilen" die dann auch in den Stammdaten unterschiedliche Steuernummern beinhalten (die zweite Steuernummer für das PV-Geschäft wurde vor 2-3 Jahren vergeben), und daraus zwei Gewinnermittlungen erzeugen. "Aufteilen" heißt, dass alle Buchungen entweder dem einen, oder dem anderen Geschäft zugeordnet werden müssen.

    Aus den beiden Gewinnermittlungen wird die jeweilige EÜR erzeugt und die zwei Ergebnisse in die Einkommenssteuererklärung importiert.

    Ich habe aber noch eine"einfache PV-Berechnung", ohne Speicher und ohne Eigenverbrauch, so dass das auch relativ überschaubar ist.

    Das Finanzamt forderte vor 2-3 Jahren von mir explizit, zwei separate EÜR einzureichen, und hat mir deswegen auch eine zweite Steuernummer für das PV-Thema zugewiesen.

    "Anlage G" und "Anlage S" kenne ich leider nicht, weil ich es jetzt über 10 Jahre lang nur mit diesem Programm gemacht habe und für mich die reale Steuererkläung mit "Mantelbogen" und diversen Anlagen nicht wirklich relevant war.


    Und aus den bekannten Gründen zur SSE2021 (siehe andere Themen im Forum) ist 2020 auch das letzte Jahr, dass ich dieses Programm benutzen werde. Und wie Sie Ihre Dateien (Gewinnerfassung, Gewinnermitlung, für zwei Betriebe und Einkommenssteuerklärung, dazu noch gescannte Belege oder Originalrechnungen in Emailformat von Lieferanten für die jeweiligen Kalenderjahre in einem Dateiablagesystem ("Steuerordner" heißt das jetzt) mit irreführenden Jahreszahlen (2020 oder 2021 :mad:??) überhaupt organisieren können und ob das auch zukünftig noch so geht wie ich es beschrieben habe, weiß ich nicht, weil ich mich mit dem neuen Programm nicht mehr auseinandersetzen werde. Mein Geschäft erfordert ja keine Micky-Maus-Software für unbedarfte User, sondern muss im Zweifel einer steuerlichen Prüfung standhalten. Und da muss ich mich schon auskennen bei dem, was ich wie und wo gespeichert habe, wie ich es wiederfinde, und vor allem dass ich es wiederfinde. Und diese Anforderung ist bem Verlag noch nicht wirklich durchgedrungen oder erkannt worden. Das neue Programm ist ja auch eher für unbedarfte zukünftige neue Benutzer gedacht und nicht für langjährige Anwender mit etwas komplexeren Anforderungen. Diese neuen User werden dann aber wahrscheinlich mangels Bedarf auch keine Zusatzlizenzen kaufen.

    MfG

  • Zitat

    "Anlage G" und "Anlage S" kenne ich leider nicht, weil ich es jetzt über 10 Jahre lang nur mit diesem Programm gemacht habe


    Der Gewinn aus der Fotovoltaikanlage wird im Ergebnis in die Anlage G übertragen, weil es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, der Gewinn

    aus der freiberuflichen Tätigkeit landet in der Anlage S, wobei S für selbstständige Arbeit steht. Den Eintrag in die richtigen Anlagen erledigt

    das Programm.

    Zitat

    Der "Komfort" besteht darin, dass ich für beide Tätigkeiten nur eine Umsatzsteuervoranmeldung absenden muss,


    Das sieht das Umsatzsteuerrecht auch genauso vor, im Fachjargon heißt das konsolidierte Voranmeldung bzw. Erklärung. Der Grund ist,

    dass der Unternehmensbegriff im Einkommensteuerrecht und im Umsatzsteuerrecht unterschiedlich definiert sind, weshalb das Finanzamt

    auch zu Recht zwei EÜR verlangt, nachdem die gewerbliche und die freiberufliche Tätigkeit nicht artverwandt sind .

  • Vielen Dank, das hat mir schon einmal geholfen. Ich habe bisher nur eine Steuernummer für angestellte und freiberufliche Tätigkeit sowie die PV-Anlage. Das bedeutet, dass ich eine Umsatzsteuererklärung (konsolidiert) aber 2 EÜR abgeben muss, die dann in die Anlagen G und S übertragen werden müssen.

    Soweit klar, aber kann das das Programm (auch noch mit der SSE 2021)?

  • Üblich ist, dass die Finanzämter bei gleichzeitiger Ausübung einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit eine weitere Betriebssteurnummer
    vergeben

    [HR][/HR]

    Mag sein, hat das FA aber nicht. Ich habe nur die Antwort bekommen, dass das Amt weiterhin mit einer vierteljährlichen UST-Voranmeldung einverstanden ist.

  • Mag sein, hat das FA aber nicht. Ich habe nur die Antwort bekommen, dass das Amt weiterhin mit einer vierteljährlichen UST-Voranmeldung einverstanden ist.

    Vermutlich hat dir die Umsatzsteuerstelle geantwortet und für die hat das Thema weitere Steuernummer keine Bedeutung. Die wollen ja auch nur

    eine konsolidierte Anmeldung.

  • Das kann gut sein, ist aber aus dem Schreiben nicht ersichtlich. Das Diktatzeichen ist mein üblicher Sachbearbeiter. Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob das Programm mein Problem lösen kann: Eine konsolidierte Umsatzsteuererklärung und ein Split des zu versteuernden Einkommens auf die Anlagen S und G.

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