Änderung Lizenzmodell, Minderleistung und restriktive Handhabung

  • Zitat

    Hier sollten Sie aber zur Tatsachenaufklärung mit beitragen.


    Was soll denn da an Tatsachen aufgeklärt werden? Dass in einer Familie die Person die Steuererklärungen für alle Familienangehörigen erstellt,

    die das am besten kann und vielleicht auch noch die meiste Zeit dafür hat, ist doch weithin üblich. Das ist bei mir nicht anders.

  • Zitat

    Machen Sie mal einen Vorschlag, wie viele Steuererklärungen mit einer Privatlizenz erstellt werden sollten!


    Wie viele Erklärungen mit einer Lizenz erstellt werden dürfen, legt der Anbieter fest. Mir ist es doch gleich, ob der 3 oder 5 oder 10 Erklärungen

    zulässt. Darum geht es doch überhaupt nicht. Die Leute beschweren sich, dass die Zahl der Erklärungen ohne Vorankündigung beschränkt wurde

    und die Software für sie jetzt nicht mehr taugt. Ich abonniere keine Steuersoftware, so dass ich nicht weiß, ob die Abonnenten vorab schriftlich über

    die geplanten Restriktionen informiert wurden oder nicht. Wenn nicht, ist die Verärgerung doch absolut verständlich.

    Beiträge, die davon ablenken wollen oder sollen, sind völlig überflüssig und tragen nicht zur Problemlösung bei.

  • Hallo Herr Jung,
    .....

    . Sehr schade, aber wohl nicht vermeidbar, wenn Familien mit 4 Kindern nicht mehr gewünscht sind und deshalb nicht einmal die eigenen Kinder mit einer Lizenz (beschränkt auf 3 Steuererklärungen) bearbeitet werden können.
    Goodbye - Auf Wiedersehen wäre mir lieber. Alles - Sehr, sehr schade! Das Steuerprogramm wünscht aber scheinbar nur noch Kleinfamilien, daher bin ich notgedrungen weg...

    Seltsames Problem.

    Für meine Familie mit 3 Kindern habe ich immer nur eine Steuererklärung erstellt. Das ist weiterhin noch möglich. Was soll ich überhaupt mit 3 Steuererklärungen für meine Familie mit Kindern?
    Auch wenn es 4 Kinder sein sollten, reicht mir 1 Steuererklärung.
    Vollkommen absurd ist daher auch die Argumentation, dass Familien mit 4 Kindern von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft nicht mehr gewünscht sind. Ob 4 Kinder von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft gewünscht sind oder nicht, spielt doch hier keine Rolle.

    Gruß
    Reinhold

  • Seltsames Problem.

    Für meine Familie mit 3 Kindern habe ich immer nur eine Steuererklärung erstellt. Das ist weiterhin noch möglich. Was soll ich überhaupt mit 3 Steuererklärungen für meine Familie mit Kindern?
    Auch wenn es 4 Kinder sein sollten, reicht mir 1 Steuererklärung.
    Vollkommen absurd ist daher auch die Argumentation, dass Familien mit 4 Kindern von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft nicht mehr gewünscht sind. Ob 4 Kinder von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft gewünscht sind oder nicht, spielt doch hier keine Rolle.

    Gruß
    Reinhold

    Bingo! Das hatte ich mit Tatsachenaufklärung gemeint. :)

  • Hallo,

    ich kann mich "clamat" nur anschließen, seit knapp 25 Jahren bin ich Abonnent des Loseblattwerks und der Software. Mir reichen die drei Steuererklärungen für meine Familie nicht aus.
    Ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass man als Abonnent des Loseblattwerks gleich gestellt wird mit dem, der die Software womöglich nur einmalig gekauft hat. Bei den gesamten jährlichen Kosten, hätte man als langjähriger Kunde etwas mehr erwarten können.
    Ich habe über die Homepage eine Anfrage an den Kundendienst gestellt, ob es bei diesem Lizenzmodell bleibt oder ob Änderungen zu erwarten sind. Bisher habe ich noch keine Antwort bekommen, warte mal bis Januar ab, ob noch was kommt.
    Sollte es bei diesem Modell bleiben, werde ich ebenfalls mein Abo über das Loseblattwerks und der Software kündigen.

    Grüße und frohe Feiertage

  • Nach wie vor kann man beim Finanzamt die Steuererklärung in Papierform abgeben. Im Zuge der Überwachung Ihrer Linzenzbestimmungen haben Sie auf den Erklärungen einen roten Hinweis:" Nicht beim Finanzamt abgeben angebracht".

    Dadurch wird es unmöglich eine Papiererklärung bei FA abzugeben,

    Zumindest in der Standardversion müsste man 3 Erklärungen, ohne diesen Hinweis, in der gewerblichen Lizenz, eine unbegrenzte Zahl an Erklärungen ausdrucken können.

    Vor einem Jahr kam beim versenden meiner Erklärung, ich war etwas spät dran, einen Elsterfehler, die Erklärung konnte nicht versandt werden. Ich konnte auf die Schnelle den Fehler nicht finden. Habe daraufhin die Erklärung ausgedruckt und beim FA abgegeben

    Das geht jetzt wohl nicht mehr.

    Bei der Konkurrenz wurde die Einhalt der Lizenzbestimmungen anders regelt. Da ist die Elsterübertragung auf maximal 5 Fälle festgelegt (Standardversion) und man kann auch nur beschränkt ausdrucken.

    Scheint mir jetzt der bessere Lösung zu sein.

    Wie heißt es: "Es ist nie zu spät"

  • [FONT=Arial]Nach wie vor kann man beim Finanzamt die Steuererklärung in Papierform abgeben. Im Zuge der Überwachung Ihrer Linzenzbestimmungen haben Sie auf den Erklärungen einen roten Hinweis:" Nicht beim Finanzamt abgeben angebracht".

    [FONT=Arial]Dadurch wird es unmöglich eine Papiererklärung bei FA abzugeben,

    Ich habe den dringende Verdacht, dass das absolut nichts mit den Lizenbestimmungen zu tun hat, sondern schlicht damit, dass der Bundestag erst am 16.12.2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet hat.

    Damit man kein altes (ungültiges) Formulat abgibt, es es mit einem entsprechenden Hinweis versehen.

    Schöne Feiertage.

  • Die Lizenzen regeln sich über die Anzahl der Steuerordner. Und ein Steuerordner entspricht immer einer Steuererklärung und damit einem Mantelbogen, unabhängig beliebig vieler Module wie Gewinnermittlungen etc.

    Zitat. „Es ist nie zu spät“ - In diesem Falle, denke ich, ist dieser Zeitpunkt überschritten. Die Steuerbürger, die im nächsten Jahr erstmals ihre Steuererklärung machen und sich vielleicht für die neue SSE 2021 begeistern werden, dürften weitaus weniger sein als die User, die die letzten Jahrzehnte treue Kunden waren. Wobei gerade Neukunden vom unorthodoxen Dateimanagement überrascht sein werden. Die zahlreichen Bewertungen bei Amazon sind nicht gerade eine Kaufempfehlung. Bei der SSE stand wohl ein technischer Clou im Vordergrund statt einer durchdachten strategischen Geschäftsüberlegung.

    Staufer

  • Hallo Staufer, mein Beitrag war insoweit Quatsch, weil man ja keine 4 Steuerordner anlegen kann, also gibt es auch kein Druckproblem.
    Mich hat irritiert, dass schon die Original Erklärungen 2020 entegriert waren.

    So hat es z.B. meine VBL Rente auf eine eigene Anlage geschafft. Welche Ehre.,

  • Zitat

    Derzeit gibt es für den Steuerjahrgang 2020 ja auch noch keine ERIC-Schnittstelle zur Finanzverwaltung.


    Woher stammt denn diese Falschinformation? Für die Einkommensteuer 2020 (unbeschränkt), die Gewinnermittlung und die Feststellungserklärungen

    wurde die ERiC-Version 33.2 am 19.11.2020 veröffentlicht. Was noch aussteht, sind u. a. die Einkommensteuer beschränkt, die Anlage N-GRE sowie

    die Gewerbesteuererklärung 2020

  • Ich möchte noch mal zu einigen Punkten etwas sagen.

    Bis zur Version 2020 war die Erstellung von 5 Steuererklärungen mit unserer Software erlaubt. Es ist richtig, dass diese Anzahl jetzt auf 3 Steuererklärungen reduziert worden ist und sich einiges in der Software geändert hat. Und es ist richtig, dass die Abonnenten vorab nicht darüber informiert worden sind. Ist das bei anderen Herstellern anders? In welchem Umfang und in welcher Form hätten wir unsere Kunden vorab informieren sollen?

    Sie können auch mehr als 3 Erklärungen erstellen. Nach Upgrade auf die PLUS-Versionen sind es z.B. 5 Erklärungen. Zudem können Steuerordner zugekauft werden.

    Ich gehe davon aus, dass Sie die Lieferung auch stornieren können, wenn Sie mit dem Produkt nicht zufrieden sind.


    Natürlich kann man auch weiterhin Formulare auf Papier abgeben, sobald die endgültigen Formulare in der Software enthalten sind. Das ist mit der Version 26.24 der Fall.
    Sie können auch weiterhin Ihre Erklärung mit Elster versenden. Diese Frage kommt auch im Zusammenhang mit der Einstellung von ElsterFormular.

    Im Elstermodul gibt es umfangreiche Änderungen. Diese Änderungen daher in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Gewinnermittlung 2020 nicht umgesetzt.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Zitat

    Und es ist richtig, dass die Abonnenten vorab nicht darüber informiert worden sind. Ist das bei anderen Herstellern anders?


    Das überzeugt jetzt nicht wirklich!

    Zitat

    Ich gehe davon aus, dass Sie die Lieferung auch stornieren können, wenn Sie mit dem Produkt nicht zufrieden sind.


    Das ist sicher richtig, ist aber nicht jedem Abonnenten wirklich klar.

  • Kann es sein, dass die Software nun gar nichts mehr ausrechnet.
    Beispiel: in 2019 wurde die private KFZ Nutzung noch berechnet, nun muss man diese selbst ausrechnen.

  • Hallo Adi,

    auf welchem Formular erhalten Sie den Hinweis? Ob z.B. für die Anlage EÜR schon das endgültige Formular vorliegt, müsste ich erst nachschauen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

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