Wäre eigentlich ein netter Aufmacher für so ne Fachzeitschrift ...
"Wenn die Software länger braucht als das Amt"
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"Wenn die Software länger braucht als das Amt"
[USER="13259"]adrianschmutzler[/USER] ehrlich jetzt? Schonmal bei Elster eingeloggt und nachgeschaut, welche Bescheinigungen dort schon zur Verfügung stehen?
Ich wette, da liegen auch bei Ihnen nur Stammdaten und Religionszugehörigkeit. Die Rentenversicherungen hatten wohl schonmal übermittelt, aber jetzt liegt da (aufgrund einer Panne) nichts mehr und die Bescheinigungen werden auf sich warten lassen. Die meisten Versicherer übermitteln erst im März an die Finanzämter.
Und falls bei Ihnen wirklich schon was liegt (also z.B. von einem rasend schnellen Arbeitgeber oder der ein oder anderen Versicherung), dann laden Sie sich doch die Bescheinigungen als pdf runter und übertragen Sie die händisch in die SSE (falls Sie's so eilig haben, die Steuererklärung abzuschicken).
Beachten Sie aber, daß Sie z.B. Gewerbesteuererklärung, Körperschaftssteuererklärung, Anlage N-GRE,... ohnehin erst ab 24. März einreichen können (und das liegt nicht am Softwarehersteller, sondern daran, daß die Finanzverwaltung das erst ab Ende März zur Verfügung stellt).
Geduld ist das Vertrauen, daß alles dann kommt, wenn die Zeit reif ist
[USER="11776"]stoamandl[/USER] Tja, falsch gewettet. Rentenversicherung brauche ich nicht, meine Lohnsteuerbescheinigung ist schon da.
Klar, ich kann das Zeug von Hand eingeben, aber das ist ja nicht der Sinn der VaSt-Funktion. Zumal die Funktion auf Elster-Seite ja gegeben ist, es war ja nur offensichtlich keine Zeit mehr, dies auch in der SSE zu implementieren. (Fairerweise muss man sagen, dass die späte Verabschiedung des Jahressteuergesetzes hier nicht hilfreich war.)
Zu Zeiten, als ich noch rein Arbeitnehmer war habe ich grundsätzlich meine Steuererklärung im Januar abgegeben. Da kriegt man dann auch schon Anfang/Mitte März seinen Bescheid.
In den vergangenen Jahren, als man nicht durch Verschlechterungen die Entwicklungskapazität gebunden hat, war dann auch Mitte bis spätestens Ende Januar die volle Funktionalität der Software verfügbar. Nun soll ich plötzlich wegen Management-Fehlentscheidungen für ein kostenpflichtiges Produkt länger warten, und dann wird mir auch noch erzählt, das sei normal?
Anfang März kann man inzwischen nicht mehr mit Bescheiden rechnen, da die Finanzämter bundesweit angehalten sind, die Erklärungen anhand der
elektronischen Bescheinigungen zu prüfen und da werden einige tatsächlich immer am letzten Drücker übermittelt, so dass sie bei den Finanzämtern
erst im März sichtbar werden. Unter Berücksichtigung der Verarbeitungszeit in den Rechenzentren werden die ersten Bescheide Ende März zugestellt.
Dennoch gilt: Wer seine Bescheinigungen hat, sollte einreichen, jedenfalls dann, wenn eine Erstattung zu erwarten ist.
An dem Fehler beim Bescheinigungsabruf für 2020 wird gearbeitet, ich konnte in den letzten Tagen bereits wieder Lohnsteuerbescheinigungen
abrufen, die allerdings zwischenzeitlich alle wieder zurückgezogen wurden.
Mit der neuen Speicherverwaltung kann ich leben, denn die Daten sind dort vorhanden, wo ich sie haben möchte und wo sie selbstverständlich meiner regulären Backupstrategie unterliegen ... nachdem ich mit einiger Mühe die Methode und den Ort, wo das vom User eingestellt wird, geschnallt habe (und ich bin echt kein Filesystemneuling).
Mein Hauptkritikpunkt ist daher nicht die technische Entscheidung der Entwickler, sondern die Intransparenz. Beim Programmstart muss ein großes Infofenster mit detaillierter Erklärung aufgehen, wo was gespeichert wird und wo der User den Dateispeicherort festlegt.
Ja, man kann auch mit dem Fahrrad fahren, statt mit dem Auto. Aber ein Fahrrad kann halt nicht alles, was ein Auto kann. Und insbesondere ist es ärgerlich, wenn man bisher ein Auto hatte, das einem aber weggenommen wird, und man ein Fahrradgestell bekommt mit dem Hinweis, die Räder gäbe es einen Monat später.
Hallo,
als auch schon sehr langjähriger Nutzer (über 15 Jahre), möchte hier auch meinen Senf zum Thema Neuerungen abgeben.
1. auch ich war mit der neuen Dateiverwaltung nicht einverstanden.
2. ich hatte schon Buhl Steuerprogramm als Demoversion heruntergeladen und wollte mich somit auf nächstes Jahr vorbereiten. Die BuhlSoftware ist gut
und funktioniert einwandfrei. Allerdings hätte ich das ungern gemacht, da die Eingabe nicht so einfach ist aufgrund des Kontenrahmens und schon eine Umstellung gewesen wäre. Aber ganz klar hätte ich auch der SSE den Rücken gekehrt.
3. Ich bin somit froh über die Entscheidung der Fa. Akademische. AG, die Neuerungen abzuändern und wenn das Programm in seiner vollen Funktionalität wie gewohnt wieder zur Verfügung steht werde ich sicher nicht wechseln. Insofern ist die Entscheidung, wenn auch leider nur durch Druck entstanden, sehr begrüssenswert.
4. Mich werden Sie als Kunden somit behalten.
MfG. A. F. aus K.
Die Finanzverwaltung hat's jetzt auch gemerkt...
Seit heute kommt gleich nach dem Einloggen im Elster-Portal die Mitteilung, daß die VaST-Bescheinigungen für 2020 sowie die für 2017-2019 nicht abrufbar sind und es auch bis mindestens 21. Februar 2021 nicht sein werden.
Quote... sowie die für 2017-2019 nicht abrufbar sind und es auch bis mindestens 21. Februar 2021 nicht sein werden.
Für 2017 bis 2019 betrifft das aber nur Einzelfälle und sinnigerweise funktioniert im Einzelfall sogar der Bescheinigungsabruf für 2020, was aber die Ausnahme ist.
Im Dezember 2020 hatte ich die kryptische Ordnerstruktur und das Fehlen "Speichern unter" als Rückschritt beklagt. Dennoch hatte ich im Dezember meine Steuererklärung mit dem Programm erstellt.
Nach den Feiertagen stürzte der PC ab und ich musste den PC neu aufsetzen. Durch diese Aktion habe ich alle Daten der bereits gemachten Steuererklärung verloren, da diese im Windowsverzeichnis gespeichert werden und hierfür, wie sonst üblich keine Sicherung an anderer Stelle gemacht werden konnte.
Beim nächsten Versuch habe ich die Daten aus dem Ordner „\User\User\Documents\Steuerfälle“ kopiert und gesichert.
Nach dem Versuch den Ordner auf dem Laptop zu öffnen kam die Meldung
Es kann kein Steuerfall außerhalb des Datenverzeichnisses angelegt oder geöffnet werden!
Nun habe ich die zwei Ordner
SSE2021_rHpOlrfoSIeu7Qj-HbQRmA
SSE2021_Trkv7_BUR6yf2aoUQRTU1Q
und kann erst nach öffnen feststellen, welche Daten zugrunde liegen.
Ich benutze die Steuersoftware seit ca. 15 Jahren und war immer hochzufrieden.
Dies zusammengeschusterte Version 2021 kann ich keinem empfehlen!
Ich hoffe, nach dem nächsten Update ist die "Speichern unter" Funktion wieder enthalten und das Programm funktioniert,
Dies wird leider die letzte Steuererklärung sein die ich mit dieser verschlimmbesserten Software gemacht habe.
Display MoreSehr geehrte Anwender und insbesondere langjährige Abo-Kunden,
ich denke, es wurde in diesem Thread bereits alles gesagt und geschrieben. Die geäußerte Kritik der Anwender ist auch aus meiner Sicht mehr als berechtigt, gut und fundiert begründet und kommt bis auf vereinzelte Ausnahmen auch ohne jegliche Polemik aus. Ich schließe mich hier in vollem Umfang meinen Vorrednern an.
Die bisher sehr spärlichen Antwort-Beiträge des Herrn Martin Jung vom Kundensupport zu den Kundenbeiträgen und das Fehlen jeglicher Äußerungen seitens der Geschäftsleitung in und außerhalb dieses Threads lassen wenig Hoffnung aufkeimen, dass man geneigt ist, den Kundenwünschen Rechnung tragen zu wollen. Die angekündigten Änderungen Stand heute - so viel ist jetzt schon klar - werden die Kundenwünsche nur oberflächlich, im Kern jedoch nicht zufriedenstellend lösen. Abgesehen davon ist es eine Frechheit, diese Änderungen (Varianten-Vergleich) für „voraussichtlich“ Februar 2021 anzukündigen.
Was also bleibt uns Anwender:innen?
In den 50er und 60er Jahren war ja die sog. „Schwarze Pädagogik“ noch recht verbreitet, die bei den Kindern und Jugendlichen viel Unheil angerichtet hat. Ein Leitsatz dieser Pädagogik war unter anderem:
„Wer nicht hören will, muss fühlen!“
Hören:
Macht das wieder rückgängig, sonst kündige ich (vielleicht) und gehe zur Konkurrenz!
Fühlen:
Hiermit kündige ich mein Abo Nr. xxx, da durch die Neuerungen der Programmversion SSE2021, insbesondere die Änderungen im Dateimanagement, das Programm für meine Zwecke untauglich geworden ist. Ich bedauere diesen Schritt gehen zu müssen, war ich doch in der Vergangenheit stets sehr zufrieden mit der Software und den Funktionalitäten. Ich bitte um schriftliche Bestätigung.
Ich bin nach ausführlichem Lesen des Threads davon überzeugt, dass die nachdrücklich geäußerten und fundiert begründeten Kundenwünsche bisher bei der Geschäftsleitung und dem Vertrieb noch nicht wirklich gehört werden. In #99 hat Herr Jung ja auch ganz klipp und klar folgendes geschrieben: „Ich sehe nicht, dass wir in der SSE2021 etwas an den Bezeichnungen der Dateinamen ändern werden.“
Ich habe daher heute mein Abo per Email gekündigt. Eine Bestätigung habe ich noch nicht erhalten.
Nur eine massenhafte Kündigungswelle im Bereich von geschätzt > 30% wird den Verlag merklich schmerzen und zu einer Nachbesserung im Sinne der geäußerten Kundenwünsche bewegen können. Solange nur einige wenige Stammkunden wegbrechen, kann das vermutlich durch Neuzugänge und das „verbesserte“ Lizenz-Management wieder ausgeglichen werden.
Die ESt-Erklärung 2020 werde ich wohl noch mit der SSE2021 erstellen. Der Aufwand, die Lieferung der Software wegen gravierender Mängel rückgängig zu machen und die Erstattung des bezahlten Kaufpreises einzufordern ist mir die Zeit nicht wert.
Das Programm „an sich“ arbeitet ja auch hervorragend und zu aller Zufriedenheit (kleinere Bugs ausgenommen, aber die gibt es bei jedem Softwareupdate und die wurden auch in vorangegangenen Versionen der SSE von AAV meist zeitnah behoben)
Ich habe als Abo-Kunde (seit 2011) die SSE_2021 V_26.24 erst vor 10 Tagen installiert, mit Mühe den Vorjahressteuerfall importiert bekommen und gestern auch bereits alle Neueinträge für 2020 vorgenommen.
Im Anschluss wollte ich, so wie ich das immer mache, einige Variantenvergleiche durchführen (z.B. Verteilung Sofortabzug auf mehrere Jahre), musste dann aber feststellen, dass es derzeit keine Möglichkeit für die Erstellung von Varianten gibt. Dann nachgelesen, dass „voraussichtlich“ Februar 2021 ein Update zur Verfügung stehen soll.
Toll! Das Steuerjahr 2020 ist zu Ende und ich muss als Anwender bis Ende Februar warten?
Nehmen wir an, dass Ende Februar tatsächlich Variantenvergleiche (wieder) möglich sein werden, dann kann ich bis (hoffentlich) Mitte März meine Erklärung abgeben und bekomme meinen Bescheid (und eine nicht unerhebliche Erstattung) dann mit viel Glück vielleicht erst Ende Mai oder noch später? Das kann es doch echt nicht sein.
Die kryptischen, vom Programm vergebenen Dateinamen, die nicht gegebene Möglichkeit der freien Dateinamens- und Ordnerbenennung an einem beliebigen Speicherort im Netzwerk sind - und hier wiederhole ich nur, was schon zigmal geschrieben wurde - vollkommen inakzeptabel.
Und dass man als Anwender den aktuellen Steuerfall aus dem Steuertipps-Center heraus mit einem einzigen, versehentlichen Mausklick ohne weitere Nachfrage unwiderruflich löschen kann, setzt dem Ganzen dann echt die Krone auf.
Ab Veranlagungszeitraum 2021 werde ich meine ESt-Erklärung mit einem Konkurrenz-Produkt erstellen, vermutlich mit WISO aus dem Softwarehaus Buhl.
Vielleicht mache ich hier im Forum auch noch einen neuen Thread auf mit dem Thema „Die besten Alternativen zu SSE2021“
In diesem Sinne, Haltung zeigen und konsequent handeln.
Bugfix
Diesem Thread mit dem Thema „Die besten Alternativen zu SSE2021“ würde ich gerne folgen.
Für das nächste Jahr benötige ich die Software eines anderen Anbieters.
Nach den Feiertagen stürzte der PC ab und ich musste den PC neu aufsetzen. Durch diese Aktion habe ich alle Daten der bereits gemachten Steuererklärung verloren, da diese im Windowsverzeichnis gespeichert werden und hierfür, wie sonst üblich keine Sicherung an anderer Stelle gemacht werden konnte.
Warum sollte ihre Steuererklärung im Windowsverzeichnis gespeichert worden sein? Diese hätten im Userverzeichnis abgelegt sein müssen und im Notfall von dort aus auch wieder geborgen werden können.
nach einem Softwareupdate zerschießt es regelmäßig meine angelegten Steuerfälle, angelegte Steuerfälle können dann einfach nicht mehr geöffnet werden, obwohl der Speicherort nicht geändert wurde und sich die Dateien dort befinden. Versuche ich noch mal manuell auf diesen Ordner umzustellen, heisst es, dass keine Steuerfälle vorhanden sind. Die kryptischen Ordnernamen werden also nach dem update nicht erkannt. Also wieder von neuem anfangen und es werden andere kryptische Ordnernamen angelegt, bis mir das nächste update auch diese Fälle wieder unbrauchbar macht. Also auf keinem Fall updates machen, nach dem man Steuerfälle angelegt hat, wie sinnvoll.
Wie gut, dass ich das Abo beendet habe. Für sowas überhaupt Geld zu verlangen, ist eine Frechheit. Wäre ich sofort umgestiegen, hätte ich weniger Arbeit gehabt, als jetzt zum 3. mal meine Steuerfälle anzulegen. Von daher überlege ich mir, ob ich die CD nicht gleich in Müll schmeiße und sofort mit dem neuen Programm anfange. Dann muss ich halt die Kröte schlucken, 30€ in den Sand gesetzt zu haben, Lehrgeld.
nach einem Softwareupdate zerschießt es regelmäßig meine angelegten Steuerfälle, angelegte Steuerfälle können dann einfach nicht mehr geöffnet werden, obwohl der Speicherort nicht geändert wurde und sich die Dateien dort befinden. Versuche ich noch mal manuell auf diesen Ordner umzustellen, heisst es, dass keine Steuerfälle vorhanden sind. Die kryptischen Ordnernamen werden also nach dem update nicht erkannt.
Versuchen Sie doch einmal die Steuerfalldateien aus den nicht mehr erkannten Ordnerverzeichnissen, die Sie ja nachweislich noch vorfinden, gegen ein neu angelegtes anschließend lesbares Verzeichnis auszutauschen!
Warum sollte ihre Steuererklärung im Windowsverzeichnis gespeichert worden sein? Diese hätten im Userverzeichnis abgelegt sein müssen und im Notfall von dort aus auch wieder geborgen werden können.
Herr Jung gab den gleichen, nicht hilfreichen, Hinweis.
Der bei der Installation festgelegte Dokumenten-Ordner befindet sich auf dem Laufwerk „C“ im Userverzeichnis. Der Begriff „Windowsverzeichnis“ mag ungenau sein, aber bei einer Neuinstallation wird das gesamte Laufwerk „C“ neu eingerichtet und damit wird auch das Steuerverzeichnis gelöscht. Bei der Installation hatte ich, wie in den vielen Jahren zuvor, das vorgegebene Verzeichnis genutzt. Zu diesem Zeitpunkt konnte ich nicht ahnen wie praxisfremd die Software geändert wurde.
Bisher konnte ich einer Steuerdatei einen eindeutigen Namen geben und an einer beliebigen Stelle speichern. Dies nutzte ich, um verschiedene Versionen unter unterschiedlichen Namen und Orten zu sichern. Von dort konnte ich den Steuerfall durch Anklicken starten.
Nun gibt es einen Ordner mit kryptischen Namen, aus dem ich die bearbeitete Version nicht erkennen und auch nicht das Programm starten kann!
Für mich ist es unerklärlich aus welchem Grund die bewährte Software so negativ verändert wurde. Ich nutze das Programm seit vielen Jahren im Abo und war bisher sehr zufrieden damit. Nach dieser missglückten Programmänderung werde ich im nächsten Jahr eine andere Software nutzen.
[USER="12532"]UdoB[/USER]
Mit dem Februar-Update werden die Änderungen im Kern zurückgenommen. Die ganze Entwicklung zu dieser unternehmerischen Entscheidung finden Sie in den einschlägigen Posts, die hier über Wochen und Monate dokumentiert sind. Ihr Eintrag (immerhin schon #176) entspricht in etwa den ersten Posts zu diesem Thema.
Hallo GSW,
Sie werden die Steuerfalldateien umbenannt oder verschoben haben oder den entsprechenden Steuerordner.
Hallo UdoB,
selbst wenn die Steuerfälle im Windows-Verzeichnis gespeichert worden wären, gibt es keinen Grund, dass diese nicht gesichert werden können
Quoteaber bei einer Neuinstallation wird das gesamte Laufwerk „C“ neu eingerichtet und damit wird auch das Steuerverzeichnis gelöscht.
Den Systemordner Dokumente (früher Eigene Dateien) kann man schon seit etlichen Windowsversionen auf ein anderes Laufwerk verschieben,
was man auch tun sollte. Auf der Systempartition haben Daten nichts verloren. Das ist zwar nur meine persönliche Meinung, aber das praktiziere
ich bestimmt schon mehr als 15 Jahre und habe deshalb auch noch nie Daten verloren, wenn ich Windows wirklich mal neu aufsetzen musste.
Das nutzt ihm ja jetzt auch nichts mehr. Die Fremdheit der Steuerfallverzeichnisse lassen nicht jeden sofort erkennen, wie und wo welche Dateien abgelegt werden oder wie sie benannt seien. Es macht auch wohl einen Unterschied, ob nur seine eigenen und ein paar mehr Steuerfälle oder hunderte Steuerdateien abzulegen sind. Ich will das gar nicht verkennen und damit anderen große Ratschläge erteilen. Es war ein Angebot doch noch an seine Steuerfälle zu gelangen. Wir kennen ja die unterschiedlichen Ausgaben der aav-Anwendungen. Von daher waren die verschlüsselten Steuerfallverzeichnisse ja nicht fremd. Was aber zu dem Zeitpunkt fehlte, war eine Datensicherung der Steuerordner, wie sie bei den HL-Ausgaben möglich sind. Das hat mich auch gewundert, so dass wir die Steuerordner manuell sichern mussten. Bei der gewerblichen Ausgabe ist das wieder rückgängig gemacht. Wenig Hoffnung kann man sich auch machen, Recovery-Programme einsetzen zu wollen. Jedenfalls nicht die einschlägigen, da zu viele binäre Dateien verschlüsselt sind.
Das Daten auf einer Systempartition nichts zu suchen haben, entscheiden die meisten Anwender bereits bei jeder Datei, die sie aus irgendeinem Anwenderprogramm erzeugen. Nur war diese elementare Funktion nicht vorhanden. Und ja, wenn man einen Rechner neu aufsetzt, gehört es zur guten Übung, dennoch sämtliche Daten auf der Partition einmal zusätzlich vorab zu sichern. Vielleicht am einfachsten, wäre gewesen, die gesamte Festplatte zu erneuern und von der alten Festplatte dann in Ruhe seine Daten zu suchen.
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