Hallo zusammen!
Mein zuständiges Finanzamt hat meinen im Mai 2020 gestellten Antrag auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung 2015 abgelehnt. Der Ablehnungsbescheid stützt sich auf die nach § 169 Abs. 2 AO geltende Festsetzungsfrist von vier Jahren.
Gegen diesen Bescheid habe ich fristgerecht Einspruch eingelegt. Begründung (1): Von dieser Frist habe ich erst erfahren, als ich im Mai 2020 anfing, mit der Software von Steuertipps an der Steuererklärung 2015 zu arbeiten. Vorher hatte ich keine Kenntnis davon. Begründung (2): Im vorangegangenen Jahr 2019 war ich aus gesundheitlichen und verschiedenen anderen persönlichen Gründen nicht in der Lage, die ausstehenden Steuererklärungen abzugeben. Ich kann das gegebenenfalls auch durch ärztliche Gutachten belegen.
Nun rief mich vor ein paar Tagen die zuständige Finanzbeamtin an und forderte mich in einem durchaus freundlich und sachbezogen geführten Gespräch dazu auf, meinen Einspruch zurückzuziehen. Man könne dann gegebenenfalls bei der Berechnung von Fristversäumnis-Gebühren großzügig vorgehen, wenn ich bis Ende 2020 fristgerecht die Steuererklärungen für die Jahre 2016 bis 2019 vorlege.
Alles, was ich im Internet erfahre, deutet darauf hin, dass diese Vierjahresfrist ein sehr hartes Kriterium ist, das den Finanzbeamten wenig Ermessensspielraum gibt. Auch ein Steuerberater, den ich kontaktiert habe, meinte, ich könne zwar Einspruch einlegen, hätte aber damit wahrscheinlich wenig Aussichten auf Erfolg.
Für mich geht es laut Steuertipps-Software um ca. 4000-5000 €! Das ist ein für meine Verhältnisse sehr erheblicher Betrag, den der Staat mir noch schuldet. Meiner Meinung nach grob unverhältnismäßig, denn ich bin auf das Geld angewiesen und habe mich bisher darauf verlassen, dass der Staat es mir auch zahlt. Fünf Monate Fristversäumnis, dafür eine so hohe „Vermögensstrafe“.
Was soll ich tun? Was ratet ihr mir? Einspruch zurückziehen und damit meiner Finanzbeamtin die Arbeit mit dem Ablehnungsbescheid ersparen? Oder den Einspruch aufrecht erhalten und am Ende gegebenenfalls vor Gericht gehen?
Bin gespannt, ob jemand eine Antwort weiß. Jedenfalls freundliche Grüße allerseits!