Student 7 jahre rückwirkend Steuern geltend machen

  • Hallo liebes Forum,
    ich habe mal eine Frage zum oben genannten Thema. Ich habe mich natürlich selber vorher gründlich informiert, allerdings ist mir noch nicht alles klar.
    Und zwar kann man ja in dem ersten Verdienstjahr nach Abschluss des Studiums die Kosten der letzten 7 Jahre (Werbungskosten, Pauschalen usw.) in der ersten Steuererklärung angeben.
    Meine Situation ist aktuell so, dass ich November und Dezember diesen Jahres mein erstes Gehalt verdienen werde und somit dann Lohnsteuer abgezogen wird.

    Wenn ich aber jetzt im Dezember eine Steuererklärung abgebe und alle absetzbaren Kosten der letzten 7 Jahre (Studium) angebe, und diese Kosten deutlich höher sind als das, was ich im November+Dezember als Lohnsteuer abgeben musste, bekomme ich dann nur die gesamte Lohnsteuer wieder und der Rest meiner absetzbaren Kosten der letzten 7 Jahre verfallen?

    Oder werden die noch offenen zurückerstattungen mit ins nächste Steuerjahr transferiert, sodass ich Dezember 2021 dann den Rest dieser Kosten erstattet bekomme?

    Wie man sieht bin ich sehr neu in diesem Thema und somit auch unsicher ob und wie ich dieses Jahr noch die Steuererklärung abgeben soll, oder ob ich mir damit als Student die einmalige Möglichkeit die Kosten der letzten 7 Jahre erstattet zu bekommen, versaue.

    Vielen Dank schonmal im Voraus

  • Gründlich informiert, wirklich??? Wo haben Sie das mit dem ersten Verdienstjahr her, anscheinend vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen? Wer hat Sie während ihrer siebenjährigen Studienzeit finanziert, sprich unterhalten? Wie alt waren Sie während ihrer Studienzeit, wie alt sind Sie jetzt? Ist es ihr erstes Studium oder auch ihre erste Ausbildung? Bevor diese Informationen nicht offenliegen, bzw. Sie für sich selbst beantworten wollen, brauchen Sie hier nicht zu hoffen, seriöse Antworten zu finden!

  • Zitat

    Ich habe mich natürlich selber vorher gründlich informiert, allerdings ist mir noch nicht alles klar.


    Das kann nicht sein, denn eigentlich ist alles falsch, was du da herausgefunden hast.

    Werbungskosten müssen in dem Jahr erklärt werden, in dem sie angefallen sind! Die Kosten eines Erststudiums sind keine Werbungskosten

    sondern Sonderausgaben, die nicht zu einem Verlust führen können. Und deine Lohnsteuer für 2020 bekommst du bei einem Berufseinstieg

    im November erfahrungsgemäß vollständig zurück, ohne großartig Werbungskosten erklären zu müssen.

  • Naja, er hat nicht verraten, ob ein Erststudium, nur ein Studiengang und wie sein Alter zu welchem Zeitpunkt war und was Mama und Papa so beigesteuert haben? Sieben Jahre entsprechen 14 Semester, da könnten auch zwei Studiengänge absolviert worden sein. Wenn der zweite Studiengang auf den ersten aufbaut, könnten Werbungskosten als Fortbildung angefallen sein. So gesehen, ließen sich solche Ausgaben schon in nächste Festsetzungsjahre vortragen. Da spielen aber sicher weitere Faktoren eine Rolle und dieses Fass hier aufzumachen, halte ich bei dieser dürftigen Informationslage nicht zweckdienlich. Von irgendetwas muss während der Studienzeit gelebt worden sein und damit ändert sich der Sachstand an öffentlichen Förderungen, die sich dann anstelle von Werbungskosten nur als Sonderausgaben geltend machen lassen. Jeder Studierende, der sich einschreiben will, muss nachweisen, wie er krankenversichert ist und vieles mehr. Schon daher laufen viele Informationen die hier willkürlich zusammengetragen und gesammelt worden sind, in ein Fass ohne Boden. Am Ende entstehen viele Geschichten die bereits tausend und einmal erzählt worden sind.

  • Also danke schonmal für die Antworten.
    Entschuldigung schonmal für den Eingangspost. Wie man sieht hab ich anscheinend nur gelesen und noch nicht richtig verstanden, deshalb bin ich ja hoffentlich hier richtig.

    Informiert habe ich mich grob nur hier https://www.mystipendium.de/studienfinanzi…laerung-student

    Deshalb war meine Frage auch nur, ob Dinge die ich aus den letzten 7 Jahren geltend machen kann, nur mit diesem Jahr verrechnet werden können, oder Überschuss bis ins nächste Jahr übertragen werden?

    Ich habe dieses Jahr insgesamt ca. 10000€ Brutto verdient, da ich ja November/Dezember dann mein erstes richtiges Gehaltbekomme und den ersten Teil des Jahres nur 450€ bzw. 600€/monatlich verdient habe (bekomme ich dann für dieses Jahr die volle Lohnsteuer zurück oder ist 10000€ Brutto schon über der Freigrenze?)

    So nun zu den Randinformationen, die hier zur Grundlage der Diskussion dienen sollen:
    Mein erst Studium habe ich im WS 2015/2016 begonnen. Währenddessen habe ich bei meinen Eltern gewohnt und Bafög erhalten.
    Im 5. Semester musste ich für meine Bachelorarbeit schreiben und bin für 6 Monate umgezogen (sind solche Kosten auch anzugeben?)
    Masterstudium habe ich dann direkt im Anschluss WS 2018/2019 gestartet. Auch für die Masterarbeit bin ich vor ca. 5 Monaten umgezogen.

    Bin seit diesem Monat 25 Jahre alt.

    Also kann ich mich erstmal grob an den Angaben aus dem oberen Link halten? Also kann ich diesem Dezember schon eine Steuererklärung ruckwirkend für die letzten Jahre abgeben, und dass was dieses Jahr nicht verrechnet werden kann, würde ins nächste Jahr mit übertragen werden?

    Falls ihr noch mehr Infos braucht um mir helfen zu können, immer melden.

  • Diesen Artikel hätten Sie vielleicht auch nicht richtig verstehen können. Er trägt fortwährend Ungenauigkeiten, welche erst an anderer Stelle später im Artikel wieder beleuchtet werden. Die Autoren sind Blogschreiber für eine Versicherungsvermittlungsgesellschaft oder Vergleichsportale. Wenn Sie so ihre Bachelor- oder Masterarbeit abgeben hätten wollen, hätte sie Ihnen ihr Prof sicher um die Ohren gehauen. Der Blogartikel hat keine Struktur und orientiert sich nur an Schlagworten. Von Quellenangaben einmal ganz zu schweigen. Nicht alle CEO-Texte sind, auch wenn sie gut für eine Suchmaschine geschrieben sind, am Ende auch gut für die eigene Recherche. Verzichten Sie besser auf solche Quellen.

    Zunächst eine Beratung kann hier nicht stattfinden, das geht deswegen schon nicht, weil Sie eine Menge an persönlichen Details nennen müssten.
    Bis zu ihrer abgeschlossenen Ausbildung (Bachelorstudium?) haben ihre Eltern aus dem Förderkreis des Familienleistungsausgleichs (Lastenausgleich) Zulagen und andere Begünstigungen erhalten. Also Kindergeld bzw. Freibeträge. Wohl aber eher Kindergeld, denn wären die Kinderfreibeträge zur Geltung gekommen, wäre vielleicht das BAFöG nicht gewährt worden. Da Sie noch 25 Jahre alt sind, könnten ein Teil der Förderungen während des Masterstudienganges auch jetzt noch für ihre Eltern gelten, wenn man die erste Ausbildung nach Abschluss des Bachelorstudienganges als mehraktige Ausbildung betrachtet. Ihr Umzug könnten ihre Eltern dann als auswärtige Unterbringung geltend machen. Aber nicht Sie. Diese Fragen müssten erst einmal geklärt sein. Sie haben noch immer nicht die Frage mit dem Kindergeldbezug beantwortet. Dann erst können Sie nach weiteren Begünstigungen suchen. Grob geht im Steuerrecht schon einmal gar nichts, weil es dort sehr viel positives Recht gibt und damit kaum offene Lücken, die noch irgendwie mit phantasiereicher Fortbildung überbrückt werden könnten.

    Nun zu den Studienkosten als Werbungskosten. Ja, wenn. Viele Fragezeichen und viele Ausrufezeichen. Eine Erstausbildung fällt immer als Möglichkeit sie als Werbungskosten ansetzen zu können heraus. Sie müssten mit Beginn ihres Masterstudiums in ihrem erlernten Beruf (Studium) zu arbeiten begonnen haben, damit diese Studienkosten (Gebühren usw.) als beruflich veranlasst gelten können. Ihr erstes richtiges Gehalt (es sei mal dahingestellt ob beruflich relevant und wie Sie ja schreiben) haben Sie ja erst in den letzten zwei Monaten des Jahres erlangt. Würden die Studienkosten höher als ihre ca. 5500 Euro Bruttoeinkommen in den letzten beiden Monaten überschritten sein, käme der Verlustvortrag ins Spiel. Eine Konstellation, die sich im wahren Leben wohl kaum abzeichnet und damit auch den Unsinn aufzeigt, den Blogs dieser Art beschreiben. Offenbar wird hier nur versucht, junge Menschen in einen übereilten Aktionismus zu treiben. Sie müssten ihr eigenes erworbenes Vermögen während dieser Zeiten mit den Studienkosten aufzehren, bzw. dabei mit ihrem fortlaufenden Einkommen ständig Verluste erzielen. Wie und von was Sie dann existieren wollen, muss auch von ihrem Vermögen getragen sein. Über die Klientel, die solchermaßen beanspruchen kann, brauchen wir nicht weiter zu sinnieren. Wie in #3 bereits erklärt, bekommen Sie ihre gezahlten Steuern im Lohnsteuerabzug, auch ohne weitere Werbungskosten erklären zu müssen „erfahrungsgemäß“ wieder zurück.

    Ich empfehle Ihnen, sich die Steuersparerklärung in geeigneter Ausgabe zu besorgen. Erfassen Sie darin ihren Steuerfall und beachten Sie auf jeden Fall immer alle Hinweise die an entsprechender Stelle ausgegeben werden. Das spart Ihnen eine Menge Zeit und viel an unnützem Text. Wenn Sie sich aufmerksam in ein solches Steuererklärungsprogramm einarbeiten, lernen Sie auch frühzeitig geeignete Quellen ausfindig zu machen.

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