Fiktives Beispiel:
Die Eltern haben ein geringes Einkommen und zahlen keine Einkommenssteuer.
Dann ist es wohl besser, das Kind zahlt die Wohnung, um eventuell später die Kosten steuerlich geltend machen zu können.
Wie sieht es mit der Schenkungs-Steuer aus?
Werden Beträge, die unmittelbar Kosten des Studiums betreffen, wie z.B. Wohnungskosten, Bücher, Lebenshaltungskosten auf den Freibetrag angerechnet?
z.B. Die Eltern überweisen dem Kind in einem Studienjahr 12.000 Euro. Gilt das als Schenkung im Sinne der Schenkungs-Steuer?