USt-Voranmeldung - Online-Einkauf in England

  • Hallo,
    ich habe in England Software online gekauft mit Angabe meiner U-St.ID-Nr. und habe die Lieferung ohne Berechnung der englischen Mehrwertsteuer geliefert bekommen. Laut Steuerrichtlinien muss ich dafür in Deutschland eine sog. Erwerbssteuer zahlen. Ich finde aber nichts in Steuertipps 2005, was diesen Vorgang unterstützt (bei U-Steuervoranmeldung). Können Sie mir auf die Sprünge helfen?
    mfg B. Wietzorek

  • Hallo Herr Wietzorek,


    die Erwerbssteuer lt. R 192a Abs. 2 UStR ist die Umsatzsteuer, die Sie auf den innergemeinschaftlichen Erwerb zahlen. Im Gegenzug ist die Umsatzsteuer wieder als Vorsteuer abzugsfähig, wenn alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind.


    Innergemeinschaftliche Erwerbe erfassen Sie in der Umsatzsteuervoranmeldung im Dialog "Weitere Umsätze" unter "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe". In der Hilfe zu den Eingabefeldern steht auch beschrieben, wie der Vorgang in der Gewinnermittlung zu erfassen ist.

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