Wo trage ich in der Software die Verkäufe von ebay ein? Habe in 2019 2 Handyvertrage abgeschlossen, beides zusammen mit knapp 200€ Einmalbetrag, allerdings alles zusammen für gut 1500€ wieder verkauft.
ebay Verkäufe eintragen?
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Wenn es nicht mehr ist, ist das ein steuerrechtlich unerheblicher Privatverkauf.
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Gewinn 1.300,-- soll privat sein?? Privates Veräußerungsgeschäft!
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Definitionssache. Ich unterstelle, dass es zwei Mobiltelefone sind. Dann ziehe ich den § 23 (1) 2 EStG.
Veräußerungsgeschäfte: ... bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
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Wenn Sie meinen? Ich sehe das anders - bin aber auch kein Prüfer!
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Wenn Sie meinen? Ich sehe das anders - bin aber auch kein Prüfer!
Das Finanzamt wird allenfalls dann von dem Vorgang erfahren, wenn jemand bei Ebay als gewerblicher Verkäufer registriert ist.Dann liegt aber auch kein privates Veräußerungsgeschäft vor.
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Gewerbe und Privates Veräußerungsgeschäft unterfallen zwei verschiedene Einkunftsarten.
Neben einer gewerblichen Einkunft (Einkunftsart Gewerbe) wäre also durchaus ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne einer „Sonstigen Einkunftsart“ möglich.
Man braucht in diesem Fall kein Gewerbe angemeldet zu haben. Aber hier wurde offenbar ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs veräußert, der nicht unter ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des EStG fällt. -
Gibt es nicht eine Freigrenze von ca. 500-600€ für private Verkäufe?
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Gibt es nicht eine Freigrenze von ca. 500-600€ für private Verkäufe?
Eine Freigrenze von 600 € gibt es, das ist aber kein Freibetrag! -
Dann trage ich am besten den Gewinn ein, und reiche die beiden Rechnungen sowie die ebay Abbrechnung mit ein.
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