Unterhalt für im Ausland lebenden Sohn, der mit seinem Wohnsitz bei mir gemeldet ist

  • Da ich neu im Forrum bin, bin ich nicht sicher, ob ich mich auf der richtigen Ebene bewege, hoffe aber, dass ich sie jetzt gefunden habe:
    Ich leiste Unterhalt für meinen Sohn, der selbständig ist und nicht genug Geld verdient, um davon leben zu können. Sein Wohnsitz ist bei mir gemeldet, und er wohnte auch bis 2018 ständig bei mir. In 2019 hielt er sich jedoch hauptsächlich im Ausland auf (Thailand). Kann ich jetzt trotzdem bei meiner Steuererklärung den Unterhaltshöchstbetrag einsetzen ohne Nachweis von Zahlungen?

  • Nehmen Sie im Dialog -Unterstützte Haushalte- das Häkchen „Die unterstützten Personen leben in meinem Haushalt im Inland“ heraus, tragen die Anschrift ein und wählen im darunterliegenden Feld das Wohnsitzland aus. Falls der Sohn noch keine 25 Jahre alt ist und noch keine erste Ausbildung abgeschlossen hat, sieht die Sache natürlich anders aus.

  • In den Hilfen werden entsprechende Hinweise gegeben. Insbesondere sollten die Zeitpunkte der Zahlungen beachtet werden. Darüber hinaus gibt es bei Unterhaltszahlungen an im Ausland lebenden Personen (Zeilen 17-26) tatsächlich eine Problemzone. Bei Sachverhalten im Ausland müssen sich die Steuerpflichtigen in besonderem Maße um die Aufklärung und Beschaffung geeigneter Unterlagen und Beweismittel bemühen. Bei Bank-Überweisungen wird dieser Nachweis nicht schwer fallen.

  • Bei der Frage, inwieweit Bedürftigkeit vorliegt, prüft der Finanzbeamte auch, ob der Auslandsempfänger seine Arbeitskraft für seinen Lebensunterhalt nutzt (Erbwerbsobliegenheit ) Tut er das nicht, lehnt der Beamte den Abzug von Unterhaltsleistungen ab.

  • Zahlungen müssen glaubhaft nachgewiesen werden. Wie haben Sie denn ihren Sohn finanziell unterstützt? Entweder gibt es Überweisungen oder Bargeldübergaben bei Familienheimfahrten oder Besuchsfahrten nach dort. Da müssten ebenso Tickets als Beweismittel vorgelegt werden. Falls solchermaßen vorgelegt werden kann, dürfte eins schon klar sein, bei fehlender monatlicher regelmäßiger Zahlung, wird zum Zeitpunkt der Zahlung die entsprechende Zwölftelung gekürzt. Bitte die Eingabehilfe beachten.

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