Hallo Leute, kann mir jemand sagen, wo man in der Gewinnerfassung das Kurzarbeitergeld eingeben kann?
Vielen Dank und viele Grüße
Kurzarbeitergeld eingeben
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Kurzarbeitergeld bekommen Arbeitnehmer!
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Kurzarbeitergeld tragen Sie in der SteuerSparerklärung im Bereich Nichtselbständige Einnahmen unter Lohnersatzleistungen ein..
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei
Alle Formen von Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, da sie durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung getragen werden. Sie unterliegen aber dem steuerlichen Progressionsvorbehalt -
...wo ... in der Gewinnerfassung das Kurzarbeitergeld eingeben ..?
Die Erfassung erfolgt in der Einkommensteuererklärung, nicht in der Gewinnerfassung/ -ermittlung.
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