Berechnung der Steuer bei der Zusammenveranlagung - wieso eine Nachzahlung?

  • Hallo,

    habe iene Frage an die Experten.

    Ich bin in der Steuerklasse 3 und meine Frau in der Steuerklasse 5.
    Wir haben die Zusammenveranlagung gewäht.


    Wenn ich unsere Lohnsteuerbescheinigungen einzeln eintrage bekomme ich für jeden von uns einzeln eine Rückerstattung.
    Wenn ich allerdings beide Lohnsteuerbescheinigungen eintrage bekomme ich eine üppige Nachzahlung zu sehen.
    Wohlbemerkt außer der Lohnsteuerbescheinigungen wurde nichts eingetragen.

    Wie kann es möglich sein?
    Ich dachte, dass das Finanzamt auf Grund unserer Daten und der Steurklasse die Steuer bereits monatlich auseichend einzieht.
    Wieso müssen wir dan noch was nachzahlen?
    Ich dachte, dass wir eher etwas rückerstattet bekommen (Werbungskosten usw.)

    Kann mit Jemand erklären, wie so was zu Stande kommen kann?

    LG
    Waldemar

  • Dass Eheleute in Steuerklasse III/V nachzahlen kommt nicht selten vor. Genau genommen haben Sie während des Jahres zu wenig Lohnsteuer bezahlt, was jetzt zur Nachzahlung führt.
    Wenn Sie das stört, können Sie Steuerklassenkompination IV/IV mit Faktor beantragen. Da kommen Sie dann mit Ihren monatlichen Lohnsteuerzahlungen schon sehr nahe an die eigentliche Einkommenstuerschuld heran.
    Eheleute mit III/V sind ja deshalb verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
    Im Netz finden Sie Jahreslohnsteuerrechner, da können Sie Ihre Lohnsteuer überprüfen. Mit Werbungskosten( über 1000 € ) und gezahlter Kirchensteuer kann man oft die Nachzahlung kompensieren. Kommt auf den Fall an.

    Eheleute mit IV/IV zahlen im Gegenzug oft zuviel, die bekommen dann Steuer zurück. Eins ist klar, Steuern sparen kann man so natürlich nicht.

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