AHK für 2 Wohnungen im selben Gebäude

  • Ich habe 2 Fragen:

    1.) Einnahmen und Ausgaben aus der Vermietung - gebe ich die sowohl in der Gewinnermittlung als auch in den Feststellungserklärung an?
    2.) Ich vermiete 2 Wohnungen im selben Gebäude. Es gibt separate Grundbuchblätter für jede Wohnung. Lege ich deswegen jede Wohnung in der Feststellungserklärung als eigenes "Gebäude" an? Denn ich möchte natürlich die unterschiedlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten separat verwalten und abschreiben.

    Danke im Voraus!

  • Vermietung und Verpachtung erfassen Sie normalerweise in der SSE in der Einkommensteuererklärung (Einkünfte ... Vermietung), nicht in einer Gewinnermittlung.

    Wenn es zwei getrennte Eigentumswohnungen mit zwei verschiedenen Einheitswert-Aktenzeichen sind, erfassen Sie zwei "Eigentumswohnungen" mit den jeweiligen Einnahmen und Ausgaben einschließlich der entsprechenden Abschreibungen entsprechend den Anschaffungskosten laut jeweiligem Kaufvertrag (abzüglich Grundstück).

    Normalerweise genügen zwei verschiedene Objekte ("Weiteres Gebäude erfassen" > Objektart > Eigentumswohnung).

    Warum müssen Sie eine Feststellungserklärung abgeben?

    Staufer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!