Hohe Abweichungen - Abgezogenen Vorsorgeaufwendungen, Zumutbare Belastungen

  • Hallo,
    ich habe die Lohnsteuersoftware sonst immer auf dem PC bearbeitet, dieses Jahr auf dem Mac.
    Wir haben die Steuerklasse Kombination 3/5, sind verheiratet und nicht selbstständig.

    Dieses Jahr haben wir die Differenz:
    -1979,00€ abgezogene Vorsorgeaufwendungen
    -3524,00€ Zumutbare Belastung

    Solch eine hohe Differenz ist mir in den letzten Jahren noch nicht passiert.
    Mir fallen nur die Möglichkeiten ein:
    - Die Software hat was falsch berechnet
    - Bei der Überprüfung wurden Fehler gemacht -> Einspruch
    - Ich habe was falsch eingegeben (ich konnte leider die alten Steuerbescheide vom PC nicht auf den Mac Portieren und habe ihn neu erstellt).

    Gibt es hier ähnliche Fälle oder hätte jemand eine Idee?

    Viele Grüße,
    Heiko

  • Hallo HvonWeg,

    vermutlich geht es um den Elsterbescheid. Die zumutbare Belastung wird von uns immer ausgewiesen auch wenn es keine AgB gibt. Schauen Sie bitte in den schriftlichen Bescheid.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung


  • Dieses Jahr haben wir die Differenz:
    -1979,00€ abgezogene Vorsorgeaufwendungen
    -3524,00€ Zumutbare Belastung

    Vorsorgeaufwendungen und zumutbare Belastungen haben nichts miteinander zu tun.
    Die "zumutbare Belastung" zeigt Ihnen nur an, bis zu welchem Betrag Sie beispielsweise außergewöhnliche Belastungen wie nicht erstattete Krankheitskosten, Kosten für Behinderung etc. selbst tragen müssen. Wenn Sie keine solchen Kosten haben, ist es nur eine Information für Sie, ab welchem Betrag sich eine Geltendmachung lohnt.

    Staufer

  • Hallo Herr Jung,
    ja richtig, es geht um den Elsterbescheid. Das einzige was ich gefunden habe bezüglich zumutbare Belastung war das:
    - des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 EStG) bei der
    Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als
    außergewöhnliche Belastung

    D.h. wir sollen den schriftlichen Bescheid per Post abwarten, in dem dann genauere Detail stehen?

    Viele Grüße,
    Heiko

  • Zitat

    Wenn Sie keine solchen Kosten haben, ist es nur eine Information für Sie, ab welchem Betrag sich eine Geltendmachung lohnt.


    Vielen Dank, ich habe mich diesbezüglich mal belesen.
    Interessant ist nur, das es diesmal als Differenz ausgewiesen wurde.
    2018 hatten wir:

    Zumutbare BelastungWert lt. SteuerberechnungWert lt. Steuerbescheid (Elster)Differenz
    2018302600
    2019353403524


    Die Differenz wurde 2018 nicht angegeben.

  • Ah, ich denke die Differenz wird nur in der Software ausgegeben. Bei 2020 müsste Diff auch gleich 0 sein.
    Bei beiden steht laut Steuerbescheid eine 0. Ich muss daher prüfen, an welcher anderen Stelle die hohe Differenz herkommt.

    Zitat

    unverständlich: 2020 wird doch noch gar nicht veranlagt!


    Danke, habe es korrigiert. Sollte natürlich 2018 und 2019 lauten.

  • Habe mit dem Finanzamt telefoniert. Es liegt eher an dem:

    Zitat

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die
    Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung)
    und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber
    hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher
    nicht möglich (Neuregelung durch das B?rgerentlastungsgesetz
    Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).

    Wird dies von der Software selbst geprüft?

  • Zitat

    Wird dies von der Software selbst geprüft?


    Ja, die Software berücksichtigt bei der Steuerberechnung auch die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen, die in eurem Fall

    3.800,00 € betragen. Das betrifft u. a. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, aber auch zu Haftpflicht- und Unfallversicherungen usw.

    Wenn die Beiträge zur Krankenversicherung (Basisschutz) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung über dem Höchstbetrag liegen, fallen

    die weiteren Versicherungsbeiträge steuerlich unter den Tisch und müssten gar nicht erklärt werden.

  • Sowohl für meine Frau als auch für (also wir haben das Fenster zwei mal):

    Zitat


    INFO Heiko:
    Auf Grund der Angaben in den Eingabefenstern >> Lohnsteuerbescheinigung<<, >>Lohnersatzleistung<< oder >>Renteneinkünfte<< sind hier keine zusätzlichen Angaben zur Ermittlung des Höchstbetrages zu machen.

    Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen 1.900,00

    Gleicher Eintrag auch für 2018.

  • Hallo HvonWeg,

    dann haben Sie einfach zu viele Basis-Krankenversicherungen/PV erfasst. Schauen Sie ins Formular und in unsere Berechnungen und prüfen Sie Ihre Eingaben.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Ich habe die Daten erneut überprüft. Alles ok. Auch habe ich meine Daten zusätzlich in eine andere Steuersoftware eingeben. Auch hier würden wir eine Steuerrückzahlung erhalten. Daher vermute ich eher ein Fehler im Steuerbescheid selbst und werde diesen prüfen lassen.
    Vielen Dank für alles und die schnelle Antwort.

  • Ich habe ebenfalls das Problem, dass bei der Bescheidprüfung die Bescheiddaten und die Berechnungen der zumutbaren Belastungen stark abweicht.
    Ich hatte in der Steuererklärung keine außergewöhnlichen Belastungen angegeben,
    Wie bei HvonWeg ist bei mir in 2019 auch die Differenz der kompletten zumutbaren Belastungen ausgewiesen, während in 2018 hier eine 0 stand.

    Rechnet die Software hier wirklich korrekt?
    Warum wird dies in der Software für die Steuerjahre 2019 und 2018 anders behandelt?

    Vielen Dank.

  • Hallo bergknox,

    die Zumutbare wird nur von unserer Seite ausgewiesen, ist aber in diesem Fall nicht relevant, wenn keine Sonstigen AgB erklärt worden sind. Zudem ist der Ansatz einer zumutbare Belastung zum Nachteil.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo,
    ich habe das selbe Problem; in der Prüfung des Steuerbescheids habe ich eine Differenz von ca. 1500 Euro bei den zumutbaren Belastungen. Erstmalig - die letzten Jahre hatte ich das nicht.
    Aus dem Verlauf der Forumseinträge ist mir nicht klar,
    ob es sich um einen Fehler des Bescheids handelt und sich mit einer Prüfung des Bescheids durch das Finanzamt beheben ließ,
    oder ob hier die Steuersparerklärung Software eine Berechnung bzgl. der zu erwartenden Rückerstattung anstellt, die nicht korrekt ist,
    oder es sich um fehlerhafte (doppelte) Einträge bei KV und PV handeln muss (die mir nicht auffällig wären).
    Wie komme ich hier am besten weiter, was sollte ich in meinen Angaben prüfen?
    Danke und freundliche Grüße
    Steffen

  • .... oder es sich um fehlerhafte (doppelte) Einträge bei KV und PV handeln muss (die mir nicht auffällig wären).

    Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung hängt von der Höhe der gesamten Einkünfte ab. Um so höher die Einkünfte um zu höher ist die
    Eigenbelastung.

    Hat jetzt nichts mit den geleisteten Kranken-u .Pflegebeiträge zu tun..

  • In diesem Thread werden Sachen vermengt, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben ! Die zumutbare Eigenbelastung bei Geltendmachung

    von außergewöhnlichen Belastungen spielt nur dann eine Rolle, wenn solche Belastungen geltend gemacht wurden, ansonsten ist das eine eher

    überflüssige Information. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist ein ganz anderes Thema. Dabei geht es um die Beiträge

    zu diversen Versicherungen, wie z. B. Unfall, Haftpflicht, zusätzliche KV oder auch Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge wirken sich steuerlich nur

    dann aus, wenn die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung unterhalb der Höchstbeträge liegen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!